Rumänien

[RO] Audiovisuelle Medien und der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

IRIS 2023-1:1/11

Eugen Cojocariu

Radio Romania International

Der Nationale Audiovisuelle Rat (CNA) beteiligte sich an der nationalen Kampagne zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November, die von der rumänischen Regierung durch das Ministerium für Familie, Jugend und Chancengleichheit unterstützt wurde (siehe unter anderem IRIS 2011-9/31, IRIS 2012-1/39, IRIS 2012-4/36, IRIS 2014-3/38, IRIS 2017-6/27, IRIS 2019-8/35, IRIS 2022-5/15 und IRIS 2022-8/24).

In diesem Zusammenhang erinnerte der Rat die Rundfunkveranstalter daran, dass in audiovisuellen Sendungen, in denen das Thema Gewalt gegen Frauen behandelt wird, gemäß Artikel 422 des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 (Kapitel III5 - Schutz von Opfern häuslicher Gewalt) sichergestellt werden muss, dass die Öffentlichkeit über die Existenz der Telefonhotline für Opfer häuslicher Gewalt „Telverde“ informiert wird.

Im Laufe des Jahres 2022 wies der Rat in Briefen sowohl an Fernsehsender als auch an Nutzer, die Inhalte hochladen, dringend auf die Notwendigkeit hin, die Telverde-Nummer auf dem Bildschirm einzublenden, nachdem er die Monitoringberichte zu den von den zentralen Fernsehsendern ausgestrahlten audiovisuellen Produktionen analysiert hatte. Die Mitglieder des Rates berücksichtigten, dass die Figuren in diesen Produktionen durch die Art und Weise, wie sie sprechen und handeln, charakterisiert werden. In Anbetracht des Frauenbildes und der Geschlechterstereotypen in der traditionellen Gesellschaft wies der Rat jedoch darauf hin, dass auch bei einigen fiktionalen audiovisuellen Produktionen, in denen weibliche Figuren Opfer sind, die Telverde-Nummer auf dem Bildschirm eingeblendet werden muss.

Der Nationale Audiovisuelle Rat hat in diesem Jahr mehrfach mit Vertretern von Rundfunkveranstaltern über die Art und Weise diskutiert, in der Frauen im audiovisuellen Raum als Opfer häuslicher Gewalt dargestellt werden, und in Fällen, in denen er Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen feststellte, beschlossen, Sanktionen anzuwenden.

Der Rat verhängte unter anderem eine Geldstrafe in Höhe von RON 10.000 (ca. EUR 2.000) gegen einen Rundfunkveranstalter wegen Verstoßes gegen Art. 47 Abs. 3 des Kodex zur Regulierung audiovisueller Inhalte, wonach „verallgemeinernde, diffamierende Äußerungen gegen eine Gruppe/Gemeinschaft, die durch Geschlecht, Alter, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Staatsangehörigkeit, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung, Bildungsstand, gesellschaftliche Zugehörigkeit, Gesundheitszustand oder körperliche Merkmale definiert ist, in audiovisuellen Programmen verboten sind“.

Der CNA lud einen Hörfunksender öffentlich vor, da dieser gegen die Bestimmungen der Artikel 422 und 423 des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 verstoßen hatte. Gleichzeitig versandte der Rat sieben öffentliche Vorladungen an einige zentrale Fernsehsender, die sich nicht an die Bestimmungen von Artikel 422 des Audiovisuellen Gesetzes hielten.

In Artikel 423 heißt es: „Opfer häuslicher Gewalt werden im Fall von Hörfunkveranstaltern über die Existenz der ‚TelVerde-Hotline für Opfer häuslicher Gewalt‘ durch Verlesen des Textes ‚Rufen Sie im Notfall die TelVerde-Hotline für Opfer häuslicher Gewalt an‘ mit Angabe der Telefonnummer informiert.“


Referenzen

  • 25 noiembrie - Ziua internaţională pentru eliminarea violenţei asupra femeilor - Comunicat de presă, 25.11.2022
  • https://cna.ro/article12283,12283.html
  • 25. November - Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen - Pressemitteilung, 25.11.2022

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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.