Rumänien
[RO] Verkündung der Änderungen zum Gesetz über audiovisuelle Medien
IRIS 2022-8:1/25
Eugen Cojocariu
Radio Romania International
Am 28. Juni 2022 hat der rumänische Staatspräsident Klaus Johannis mehrere Gesetzesänderungen im Bereich audiovisuelle Medien verkündet: das Gesetz über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 504/2002 über audiovisuelle Medien, die Änderung und Ergänzung der Regierungsverordnung Nr. 39/2005 über die Filmwirtschaft und die Änderung von Gesetz Nr. 41/1994 über die Organisation und Struktur der Rumänischen Radio- und Fernsehgesellschaft (siehe unter anderem IRIS 2013-6/28, IRIS 2017-1/30, IRIS 2017-2/27, IRIS 2017-7/28, IRIS 2018-6/30, IRIS 2018-8/36, IRIS 2018-10/22, IRIS 2018-10/23, IRIS 2019-1/31, IRIS 2019-2/21, IRIS 2019-4/29, IRIS 2019-5/22 und IRIS 2022-2/12).
Die Gesetzesvorlagen waren am 7. Dezember 2021 vom rumänischen Abgeordnetenhaus und am 7. Juni 2022 vom rumänischen Senat (dem Oberhaus) angenommen worden. Zweck der Gesetzesänderungen ist die Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 1808 vom 14.November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten.
Die Gesetzesänderungen enthalten neue Definitionen für eine Reihe von Begriffen aus dem audiovisuellen Bereich, zum Beispiel audiovisuelle Mediendienste, Programm, Weiterverbreitung, kommerzielle Kommunikation, Sponsoring, Produktplatzierung, audiovisuelle Lizenz und Kodierung. Gleichzeitig werden neue Definitionen eingeführt, zum Beispiel für die Begriffe Videosharing-Plattform, nutzergeneriertes Videomaterial, redaktionelle Entscheidung und Plattformbetreiber für Sharing und Autorisierung audiovisueller Mediendienste auf Abruf.
Außerdem werden die Vorschriften für den Schutz von Minderjährigen und den Schutz der guten Sitten, der öffentlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit aktualisiert. Die Neufassung des Gesetzes führt eine Reihe von Bestimmungen ein, welche die Selbstregulierung im audiovisuellen Bereich fördern und die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes anregen sollen. Die Gesetzesänderungen enthalten auch Bestimmungen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten erleichtern sollen.
Darüber hinaus enthalten die Gesetzesvorlagen Änderungen und Ergänzungen zur Regierungsverordnung Nr. 39/2005 über die Filmwirtschaft. Die Anbieter audiovisueller Abrufdienste sollen in Zukunft 3% der Gebühren für audiovisuelle Werke abführen, die über Datenübertragungsdienste (einschließlich Internet oder Telefon) heruntergeladen werden. Außerdem soll die Liste der Beiträge zum Filmfonds ergänzt werden. Vorgesehen sind 4% der Einnahmen aus einmaligen Transaktionen oder Abonnements, die Anbieter von audiovisuellen Abrufdiensten für das Ansehen audiovisueller Werke über Datenübertragungsdienste via Internet oder Telefon zahlen sollen.
Ebenfalls geändert wird Artikel 6 des Gesetzes Nr. 41/1994 über die Organisation und Struktur der rumänischen Radio- und Fernsehgesellschaft. Artikel 6 lautet nun wie folgt: "(1) Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nur möglich auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Auftraggeber der Werbung, dem Produzenten des Werbeprogramms oder seinen Vertretern oder anderen autorisierten Personen, unter den Bedingungen, die im Gesetz Nr. 504/2002 über audiovisuelle Medien mit nachfolgenden Änderungen festgelegt sind. (2) Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen über Radio- und Fernsehwerbung drohen Sanktionen nach Gesetz 504/2002 mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen".
Referenzen
- Proiect de Lege pentru modificarea şi completarea Legii audiovizualului nr.504/2002, precum şi pentru modificarea şi completarea Ordonanţei Guvernului nr.39/2005 privind cinematografia – forma adoptată de Camera Deputaţilor
- http://cdep.ro/pls/proiecte/docs/2021/cd430_21.pdf
- Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 504/2002 über audiovisuelle Medien und zur Änderung und Ergänzung der Regierungsverordnung Nr. 39/2005 über die Filmwirtschaft – in der vom Abgeordnetenhaus angenommenen Fassung
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.