Rumänien

[RO] Drei neue Gesetzentwürfe zur Ergänzung des Audiovisuellen Gesetzes

IRIS 2019-2:1/21

Eugen Cojocariu

Radio Romania International

Die Abgeordnetenkammer (Unterhaus des rumänischen Parlaments) hat drei Gesetzentwürfe zur Änderung und Ergänzung des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 verabschiedet. Der Senat (Oberhaus) wird die endgültigen Beschlüsse fassen (siehe IRIS 2010-1/36, IRIS 2011-4/31, IRIS 2011-7/37, IRIS 2013-3/26, IRIS 2013-6/27, IRIS 2014-1/37, IRIS 2014-2/31, IRIS 2014-7/29, IRIS 2014-9/26, IRIS 2015-10/27, IRIS 2016-2/26, IRIS 2016-10/24, IRIS 2017-1/30, IRIS 2017-7/28, IRIS 2018-6/30, IRIS 2018-8/36, IRIS 2018-10/22).

Am 14. November 2018 verabschiedeten die Abgeordneten eine Ergänzung zu Artikel 26 des Audiovisuellen Gesetzes aufgrund der Tatsache, dass rumänische Rundfunkveranstalter häufig Gesundheitsthemen behandeln und dabei die Pflicht zur Unparteilichkeit missverstehen. Es würden unqualifizierte Minderheitsmeinungen präsentiert, als hätten sie dasselbe Gewicht wie der wissenschaftliche Konsens, der sich auf Beweise und Studien stützt, die von der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft bestätigt wurden. Richtigkeit der Fakten sei eine Sache von nationaler Bedeutung, wenn ein Thema mit beträchtlicher Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit behandelt werde, so die Initiatoren. Die Abgeordneten erklärten, der Gesetzentwurf könne unverantwortliche Mitteilungen zu Impfungen und den Vorzügen der Impfung von Kindern verhindern, angesichts der Tatsache, dass die Impfrate aufgrund von Antiimpfkampagnen in den Medien in Rumänien und anderen Ländern dramatisch gesunken sei. Nach Artikel 261 wurde ein neuer Artikel 262 eingeführt, welcher unter anderem besagt, dass aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und zur Sicherung des öffentlichen Zugangs zu objektiven Informationen in einer Sendung/einem Programm, das Gesundheitsfragen behandelt, Rundfunkveranstalter verpflichtet sind, eindeutig zwischen Meinungen und Tatsachen zu unterscheiden, die Präsentation evidenzbasierter medizinischer Argumente zu fördern und in den Programminhalt die Meinung eines Experten zu dem fraglichen Thema einzubinden.

Am 21. November 2018 verabschiedeten die Abgeordneten eine ergänzte Fassung des Audiovisuellen Gesetzes, welches eine Verpflichtung für Rundfunkveranstalter einführt, bei Fernseh- und Hörfunksendungen (Nachrichten, Debatten, Talkshows), die häusliche Gewalt behandeln, die rund um die Uhr erreichbare einheitliche landesweite kostenlose Telefonnummer (Telverde) für Opfer häuslicher Gewalt während der gesamten Sendung einzublenden oder zu nennen. Nach amtlichen statistischen Angaben wird in Rumänien alle 30 Sekunden jemand Opfer häuslicher Gewalt, die Zahl der Anrufe bei dieser Hotline ist jedoch sehr niedrig. In diesem Zusammenhang führt der Gesetzentwurf nach Art. 17 Abs. 1 lit. d Ziff. 12 eine Ziffer 13 zum Schutz hilfsbedürftiger gesellschaftlicher Gruppen, vor allem zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ein. Nach Kapitel III4 verpflichtet ein neues Kapitel III5 mit den Artikeln 422 - 424 zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt die audiovisuellen Rundfunkveranstalter, Opfern Informationen über die Existenz der Telefon-Hotline bereitzustellen.

Am 19. Dezember 2018 verabschiedete das Unterhaus des Parlaments einen Gesetzentwurf, der gegen den dramatischen Rückgang bei der Wahlbeteiligung seit 1990 ankämpfen soll. Hörfunk- und Fernsehveranstalter mit nationaler Reichweite und dem größten Publikum müssen 60 Tage vor den Wahlen Aufklärungs- und Informationskampagnen durchführen, die die Bedeutung der Wahrnehmung des Wahlrechts hervorheben. In Artikel 1 wurde nach Ziffer 15 eine neue Ziffer 151 sowie in Artikel 17 Abs. 1 lit. d nach Ziffer 11 eine neue Ziffer 111 über die audiovisuelle Aufklärungskommunikation im öffentlichen Raum zur Bedeutung, Förderung und Ermutigung zur Wahrnehmung des Wahlrechts eingefügt. Artikel 35 Abs. 2 wurde ebenfalls dahingehend geändert, dass die oben genannten Ankündigungen zur Bedeutung des Wählens nicht beim stündlichen Werbelimit für Rundfunkveranstalter berücksichtigt werden.

Hinsichtlich des dritten Gesetzentwurfs sehen die vorgeschlagenen Artikel 422 - 424 vor, dass die ständige Wahlbehörde die Informationskampagnen und die Produktion der Botschaften (Hörfunk- und Fernsehspots) überwacht und für die Ankündigungen zahlen wird. Die Ankündigungen sind drei bis sechs Mal täglich zwischen 6:00 und 22:00 Uhr auszustrahlen, davon einmal in der Hauptnachrichtensendung. Der Nationale Audiovisuelle Rat (CNA) wird die Liste der zehn Hörfunksender und fünfzehn Fernsehsender mit nationaler Reichweite festlegen, die an der Kampagne teilnehmen und die in ihrem Programm Informationssendungen und die höchsten Publikumszahlen im Vorjahr hatten. Der CNA wird der ständigen Wahlbehörde binnen 30 Tagen nach den Wahlen einen detaillierten Monitoringbericht zur Ausstrahlung von Spots durch Fernseh- und Hörfunksender vorlegen. In Gebieten, in denen die Minderheitsbevölkerung mehr als 20 % der Gesamtbevölkerung stellt, werden TVR und Radio Romania (der öffentlich-rechtliche Hörfunksender) die Botschaften auch in den Sprachen der jeweiligen nationalen Minderheiten ausstrahlen.


Referenzen

  • Propunere legislativă pentru modificarea şi completarea art. 261 din Legea audiovizualului nr. 504/2002 - forma adoptată de Camera Deputaţilor
  • http://www.cdep.ro/pls/proiecte/docs/2018/cd374_18.pdf
  • Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung von Artikel 261 des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 - von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Fassung

  • Propunere legislativă pentru modificarea şi completarea art. 261 din Legea audiovizualului nr. 504/2002 - expunere de motive
  • http://www.cdep.ro/proiecte/2018/300/70/4/em484.pdf
  • Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung von Artikel 261 des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 - Begründung

  • Propunere legislativă pentru modificarea şi completarea Legii audiovizualului nr. 504/2002 - forma adoptată de Camera Deputaţilor
  • http://www.cdep.ro/pls/proiecte/docs/2018/cd413_18.pdf
  • Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 - von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Fassung

  • Propunere legislativă pentru modificarea şi completarea Legii audiovizualului nr. 504/2002 - expunere de motive
  • http://www.cdep.ro/proiecte/2018/400/10/3/em536.pdf
  • Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 - Begründung

  • Propunere legislativă pentru modificarea şi completarea Legii audiovizualului nr. 504/2002, cu modificările şi completările ulterioare - forma adoptată de Camera Deputaţilor
  • http://www.cdep.ro/pls/proiecte/docs/2018/cd693_18__1_.pdf
  • Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002, mit weiteren Änderungen und Ergänzungen - von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Fassung

  • Propunere legislativă pentru modificarea şi completarea Legii audiovizualului nr. 504/2002, cu modificările şi completările ulterioare - expunere de motive
  • http://www.cdep.ro/proiecte/2018/600/90/3/em916.pdf
  • Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002, mit weiteren Änderungen und Ergänzungen - Begründung

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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.