Rumänien
[RO] Änderung der Gesetzgebung zu audiovisuellen Medien und zur Filmwirtschaft
IRIS 2022-2:1/12
Eugen Cojocariu
Radio Romania International
Die Abgeordnetenkammer (Unterhaus des rumänischen Parlaments) hat am 7. Dezember 2021 den Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 sowie zur Änderung und Ergänzung der Regierungsverordnung Nr. 39/2005 zur Filmwirtschaft angenommen (siehe u. a. IRIS 2013-6/28, IRIS 2017-1/30, IRIS 2017-2/27, IRIS 2017-7/28, IRIS 2018-6/30, IRIS 2018-8/36, IRIS 2018-10/22, IRIS 2018-10/23, IRIS 2019-1/31, IRIS 2019-2/21, IRIS 2019-4/29 und IRIS 2019-5/22).
Der Gesetzentwurf wurde an den Senat (Oberhaus) zur endgültigen Entscheidung überwiesen. Ziel des Entwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie Nr. 1808 vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten. Die Europäische Kommission hat am 12. November 2021 beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Rumänien und Frankreich zu richten und sie aufzufordern, die Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in nationales Recht abzuschließen.
Der Entwurf schlägt vor, die Begriffe audiovisuelle Mediendienste, Programm, Weiterverbreitung, kommerzielle Kommunikation, Sponsoring, Produktplatzierung, audiovisuelle Lizenz und Kodierung neu zu definieren und gleichzeitig einige neue Definitionen für die Begriffe Video-Sharing-Plattform-Dienste, nutzergeneriertes Videomaterial, redaktionelle Entscheidung, Plattformanbieter für Sharing und Autorisierung audiovisueller Abrufmediendienste einzuführen.
Der Entwurf schafft neue Zuständigkeiten für den Nationalen Audiovisuellen Rat (CNA) in Bezug auf seine Mitteilungs-, Informations- und Berichtstätigkeit gegenüber der Europäischen Kommission sowie neue Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung des audiovisuellen Bereichs und neue Fähigkeiten in Bezug auf Kommunikation, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit anderen Einrichtungen mit ähnlichen Funktionen in den Mitgliedstaaten.
Der Entwurf formuliert den allgemeinen Rahmen neu, den audiovisuelle Mediendienste beachten müssen, um den Jugendschutz sowie den Schutz der guten Sitten, der öffentlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde ein Mechanismus vorgesehen, mit dem der CNA einen audiovisuellen Mediendienst einschränken kann, wenn dieser zu Hass oder Gewalt aufruft, zu Terrorismus anstiftet oder eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit darstellt. Hierzu wird eine Reihe von Beschränkungen und Verboten für Inhalte eingeführt, um die Risiken für Minderjährige durch Programme, die ihre sittliche, körperliche oder geistige Entwicklung beeinträchtigen könnten, zu begrenzen oder zu beseitigen.
Mit dem Entwurf werden Bestimmungen zur Förderung von Selbstregulierung im audiovisuellen Bereich eingeführt. Sie ermöglichen die Erarbeitung von Verhaltenskodizes und legen gleichzeitig eine Reihe von Anforderungen fest, um die Wirksamkeit dieser Kodizes zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz Minderjähriger bei kommerziellen Kommunikationen zu Alkohol oder Tabakerzeugnissen oder vor Produkten, Getränken oder Stoffen mit negativer ernährungsbezogener Wirkung. Darüber hinaus wurden Bestimmungen aufgenommen, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu audiovisuellen Mediendiensten zu erleichtern.
Der Entwurf ergänzt die Bestimmungen zu Sponsoring und Produktplatzierung in audiovisuellen Programmen, die für E-Zigaretten oder Liquid-Nachfüllflaschen verboten sind. Für kommerzielle Kommunikationen und Produktplatzierungen werden neue Regeln für den Inhalt und die Art der Ausstrahlung eingeführt. Der Entwurf regelt einige Aspekte bezüglich der Art und Weise, wie die Zuständigkeit für Video-Sharing-Plattformbetreiber festgelegt wird.
Der Entwurf komplettiert und präzisiert das Verfahren zur Entlassung der CNA-Leitung, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 504/2002 die Bedingungen der Transparenz, Unabhängigkeit und Nichtdiskriminierung gemäß Art. 30 Abs. 5 der Richtlinie 2010/13/EU in der Fassung der Richtlinie 1808/2018 erfüllt sind.
Der Entwurf ändert und vervollständigt Artikel 13 und 16 der Regierungsverordnung Nr. 39/2005 zur Filmwirtschaft in dem Sinne, dass die Anbieter audiovisueller Abrufmediendienste 3 % des Entgelts für über Datenübertragungsdienste, einschließlich via Internet oder Telefonie, gegen Gebühr heruntergeladene audiovisuelle Werke abführen und ihren Beitrag mit 4 % von den durch einmalige Transaktionen oder durch Abonnements erzielten Einnahmen für das Schauen audiovisueller Werke über Datenübertragungsdienste via Internet oder Telefonie ergänzen.
Diese Änderungen tragen dem Umstand Rechnung, dass die Grundsätze der AVMD-Richtlinie in der Fassung von 2010 auf der Förderung europäischer audiovisueller Werke durch die Rundfunkprogramme, aber auch durch einen möglichen Beitrag der Rundfunkveranstalter zur Produktion nationaler audiovisueller Werke beruhen. In Rumänien erfolgt die Finanzierung der Filmproduktion auf Grundlage der Regierungsverordnung Nr. 39/2005 zur Filmwirtschaft, in deren Artikel 13 die verschiedenen Beiträge der audiovisuellen Akteure zum Filmfonds festgelegt sind. Vor dem Hintergrund sinkender Einnahmen des Filmfonds aufgrund von Beschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuen SARS-COV2-Virus (Schließung von Kinos und Rückgang des Werbemarktes, was zu einem Rückgang der Einnahmen des Fonds um 35 % geführt hat) besteht nach Ansicht der Initiatoren dringender Handlungsbedarf, auch im Bereich der Gesetzgebung.
Referenzen
- Draft Law for the amendment and completion of the Audiovisual Law no. 504/2002, as well as for the amendment and completion of the Government Ordinance no. 39/2005 on cinematography - Reasoning
- Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 sowie zur Änderung und Ergänzung der Regierungsverordnung Nr. 39/2005 zur Filmwirtschaft - Begründung
- Proiect de Lege privind aprobarea Ordonanţei Guvernului nr.5/2019 pentru prorogarea unui termen prevăzut în art.2 alin.(1) din Ordonanţa de urgenţă a Guvernului nr.18/2015 privind stabilirea unor măsuri necesare pentru asigurarea tranziţiei de la televiziunea analogică terestră la televiziunea digitală terestră şi implementarea serviciilor multimedia la nivel naţional - Forma adoptată de Camera Deputaţilor
- https://193.226.121.238/pls/proiecte/docs/2021/cd430_21.pdf
- Gesetzentwurf zur Verabschiedung der Regierungsverordnung Nr. 5 / 2019 zur Verlängerung der in Art. 2 Abs. 1 der Regierungseilverordnung Nr. 18 / 2015 vorgesehenen Frist zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen für den Übergang vom analogen terrestrischen Fernsehen zum digitalen terrestrischen Fernsehen und zur Einführung von Multimediadiensten auf nationaler Ebene - von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Fassung
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.