Italien
[IT] AGCOM verhängt erstmals Geldbuße von über einer Million Euro gegen das soziale Netzwerk X wegen verbotener Online-Glücksspielwerbung
IRIS 2024-4:1/7
Francesco Di Giorgi
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Die italienische Kommunikationsbehörde (AGCOM) hat zum ersten Mal die Twitter International Unlimited Company, Eigentümerin der Video-Sharing-Plattform X, wegen Verstoßes gegen das Verbot von Glücksspielwerbung gemäß Artikel 9 des „Würde-Dekrets“ mit einer Geldbuße von EUR 1.350.000,00 belegt.
Insbesondere aufgrund zahlreicher Meldungen über mutmaßliche Verstöße gegen das Verbot von Online-Glücksspielwerbung hat die AGCOM ein Sanktionsverfahren eingeleitet und abgeschlossen, in dem sie neun Verstöße festgestellt hat, jeweils einen für neun einzelne Accounts, die alle mit dem blauen Häkchen gekennzeichnet waren. Diese Verstöße betrafen Inhalte mit werbendem Charakter, die mit Websites verlinkt waren, auf denen Glücksspiele und Wetten mit Geldgewinnen angeboten wurden.
Die AGCOM stellte außerdem fest, dass nur sieben der neun Accounts während der Verfahrensphase direkt von der Plattform gesperrt wurden, und erließ daher eine Zugangssperre für die beiden anderen Accounts.
Schließlich erließ die Behörde eine Sperrverfügung für alle weiteren illegalen Inhalte, die nach der Meldung von den neun Accounts hochgeladen wurden.
Diese Sanktion (65/24/CONS) folgt denjenigen, die bereits in Bezug auf Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot von Online-Glücksspielwerbung im Rahmen der Durchsetzungsmaßnahmen der AGCOM gegen Google Ireland Limited (mit Geldbußen in Höhe von EUR 450.000,00 gemäß Beschluss Nr. 275/22/CONS, EUR 2.250.000,00 gemäß Beschluss Nr. 317/23/CONS und EUR 750.000 gemäß Beschluss Nr. 50/24/CONS) und für Verstöße des VSP-Dienstes YouTube (siehe IRIS 2022-8:1/4), der Twitch Interactive Germany GmbH (siehe IRIS 2024-1:1/12, mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 900.000,00 gemäß Beschluss Nr. 317/23/CONS für den VSP-Dienst Twitch) und von Meta (siehe IRIS 2023-3:1/14, mit Geldbußen in Höhe von EUR 5.580.000,00 gemäß Beschluss Nr. 422/22/CONS und EUR 750.000 gemäß Beschluss Nr. 331/23/CONS) verhängt wurden.
Referenzen
- Delibera n. 65/24/CONS "Ordinanza-ingiunzione nei confronti della società twitter international unlimited company per la violazione della disposizione normativa contenuta nell’art. 9, comma 1, del decreto-legge 12 luglio 2018, n. 87 convertito con legge 9 agosto 2018, n. 96 (cd. Decreto dignità) Contestazione n. 11/23/dsdi - proc 27/fdg"
- https://www.agcom.it/documentazione/documento?p_p_auth=fLw7zRht&p_p_id=101_INSTANCE_FnOw5lVOIXoE&p_p_lifecycle=0&p_p_col_id=column-1&p_p_col_count=1&_101_INSTANCE_FnOw5lVOIXoE_struts_action=%2Fasset_publisher%2Fview_content&_101_INSTANCE_FnOw5lVOIXoE_assetEntryId=33640860&_101_INSTANCE_FnOw5lVOIXoE_type=document
- Beschluss Nr. 65/23/CONS „Verfügungsanordnung gegen die Twitter International Unlimited Company wegen Verstoßes gegen die in Art. 9 Abs. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 87 vom 12. Juli 2018, umgewandelt in Gesetz Nr. 96 vom 9. August 2018 (sogenanntes „Würde-Dekret“), enthaltene Regulierungsvorschrift, Beschwerde Nr. 11/23/ dsdi - proc 27/fdg“
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.