Italien

[IT] AGCOM beschließt neue Sanktionsmaßnahmen gegen Google und Twitch

IRIS 2024-1:1/12

Francesco Di Giorgi

Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)

Am 5. Dezember 2023 beschloss die italienische Kommunikationsbehörde (AGCOM) drei wichtige Maßnahmen gegen große Video-Sharing-Plattformen wegen Verstößen gegen das italienische Werbeverbot für Spiele mit Geldgewinnen. Die italienischen Vorschriften verbieten jede Form derartiger direkter oder indirekter Werbung auf allen Übertragungsplattformen einschließlich sozialer Medien.

Insbesondere wurde mit Beschluss Nr. 317/23/CONS gegen Google Ireland Ltd. eine Geldbuße in Höhe von EUR 2 250 000 (zum dritten Mal) und mit Beschluss Nr. 318/23/CONS gegen Twitch Interactive Germany GmbH eine Geldbuße in Höhe von EUR 900 000 wegen Verstößen gegen das Verbot von Glücksspielwerbung gemäß Artikel 9 des Gesetzesdekrets Nr. 87 („Würde-Dekret“) vom 12. Juli 2018, das in Gesetz Nr. 96 vom 9. August 2018 umgewandelt wurde, verhängt.

Diese Maßnahmen wurden als Reaktion auf zahlreiche Berichte ergriffen, die in den letzten Monaten bei der AGCOM eingegangen waren und in denen mutmaßliche Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften durch die Videoplattformen YouTube und Twitch angezeigt wurden.

Google war zuvor von der AGCOM wegen eines ähnlichen Verhaltens 2020 gemäß Beschluss 541/20/CONS (EUR 100 000) für einen Verstoß über den Dienst Google Ads und 2022 gemäß Beschluss 275/22/CONS (EUR 750 000) für Verstöße über YouTube mit einer Geldstrafe belegt worden (siehe IRIS 2022-8:1/4). Für Twitch war dies die erste von der AGCOM beschlossene Sanktionsmaßnahme.

Die genannten Maßnahmen führten in Italien zur Sperrung von über 20 000 Videos auf mehr als 80 Kanälen der betreffenden Videoplattformen, in denen für Spielautomaten, Glücksspiele, Sportwetten und Rubbellose geworben wurde.

In beiden Verfahren wurden die Unternehmen als Eigentümer der Verbreitungsmittel von Videos verantwortlich gemacht, die von Dritten veröffentlicht wurden, mit denen sie spezielle kommerzielle Partnerverträge geschlossen hatten. Hinsichtlich der gemeldeten und umstrittenen Kanäle in den jeweiligen Verfahren befand die AGCOM die Unternehmen nur für die Kanäle (15 auf YouTube und 6 auf Twitch) haftbar, die sich an ein italienisches Publikum richten.

Darüber hinaus wurden die Plattformen angewiesen, gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSA das Hochladen ähnlicher rechtsverletzender Videos durch diese Einrichtungen zu entfernen (notice and staydown) und solche zu unterbinden (notice and takedown).

Mit Beschluss Nr. 316/23/CONS stellte die AGCOM schließlich das Verfahren gegen TikTok Technology Ltd. mit der Feststellung ein, dass es keine vertragliche Beziehung zu den 30 Urhebern der hochgeladenen beanstandeten Inhalte gebe.


Referenzen




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IRIS 2022-8:1/4 [IT] AGCOM verhängt zum ersten Mal Bußgeld gegen Video-Sharing-Plattform (Youtube)

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.