Niederlande

[NL] Endgültiger Beschluss zur Anerkennung des Senders Ongehoord Nederland als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt

IRIS 2024-3:1/13

Ronan Ó Fathaigh

Institut für Informationsrecht (IViR)

Am 19. Dezember 2023 fasste der neu ernannte Staatssekretär für Kultur und Medien einen viel beachteten endgültigen Beschluss, mit dem er einen Antrag der Stichting Nederlandse Publieke Omroep (niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunkstiftung - NPO) auf Entzug der Anerkennung des Senders Ongehoord Nederland (ON!) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ablehnte. Zuvor hatte die Staatssekretärin für Kultur und Medien im November 2023 einen vorläufigen Beschluss verabschiedet, in dem sie ebenfalls den Antrag der NPO auf Entzug der Anerkennung von Ongehoord Nederland als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ablehnte (siehe IRIS 2024-1/16).

Vor dem bemerkenswerten Vorgang hatte die NPO drei separate Geldbußen gegen den Sender verhängt: EUR 131.000 im April 2023 wegen „systematischer Verletzung“ des journalistischen Verhaltenskodex der NPO im Zusammenhang mit dem Nachrichtenprogramm des Senders, EUR 84.000 im Juli 2022 wegen einer früheren systematischen Verletzung des journalistischen Verhaltenskodex der NPO sowie EUR 56.000 im Dezember 2022 wegen „mangelnder Zusammenarbeit“ (IRIS 2023-6/16). Daraufhin beantragte die NPO beim Commissariaat voor de Media (niederländische Medienbehörde) weitere Durchsetzungsmaßnahmen gegen den Sender, was die Behörde im April 2023 ablehnte (IRIS 2023-6/16), während der Verwaltungsrat der NPO im Juli 2023 einen Beschluss fasste, in dem die gegen den Sender verhängte finanzielle Sanktion aufrechterhalten wurde (IRIS 2023-8/17). Im April 2023 richtete der NPO-Verwaltungsrat einen förmlichen Antrag an die Staatssekretärin für Kultur und Medien, dem Sender wegen „mangelnder Bereitschaft zur Zusammenarbeit“ die Anerkennung zu entziehen.

Die damalige Staatssekretärin prüfte den Antrag und erließ am 27. November 2023 einen vorläufigen Beschluss zur Ablehnung des Antrags. Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass es „noch nie vorgekommen ist, dass ein Minister einen Antrag auf Entzug der Genehmigung prüfen musste“, und dass der Widerruf der Genehmigung eine „sehr ernste Maßnahme“ sei und die Regierung „daher besonders vorsichtig sein muss“. Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass „die Zusammenarbeit aufgrund der Haltung von Ongehoord Nederland tatsächlich schwierig ist“. Nach Ansicht der Staatssekretärin gab es jedoch „keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine so weitreichende Entscheidung“. Die Staatssekretärin erklärte, dass es beim „journalistischen Kodex nicht um Zusammenarbeit geht, sondern um Qualitätsanforderungen, die ein Sender erfüllen muss“, und fügte hinzu: „Ich habe keinen so offensichtlichen und strukturellen Mangel an Bereitschaft zur Zusammenarbeit festgestellt, dass dies das strenge Mittel eines Entzugs rechtfertigt. Ich möchte betonen, dass ich nicht über den Inhalt des Programms von ON urteilen kann. Es ist wichtig, dass wir die journalistische Freiheit in all ihren Ausprägungen und Gegensätzen schützen.“

Im Anschluss an den vorläufigen Beschluss wurde sowohl der NPO als auch Ongehoord Nederland Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Und im endgültigen Beschluss vom 19. Dezember 2023 bestätigte ein neu ernannter Staatssekretär für Kultur und Medien den vorläufigen Beschluss. Der Staatssekretär stellte fest, die NPO habe keine neuen Tatsachen, Umstände oder Gründe vorgebracht, die zu einer anderen Einschätzung führen würden. Im endgültigen Beschluss heißt es weiter: „Mir ist zwar klar, dass die Ablehnung des Antrags bedeutet, dass die NPO weiterhin mit einem Sender zusammenarbeiten muss, der ihrer Meinung nach nicht genügend Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigt, aber dieses Interesse überwiegt nicht das Interesse von Ongehoord Nederland, seine Anerkennung zu behalten und die versprochenen Verbesserungen zu erzielen.“ Der Staatssekretär stellte fest, dass Ongehoord Nederland während der mündlichen Anhörung „ausdrücklich seine Bereitschaft zur Wiederherstellung der Beziehungen“ und zur Zusammenarbeit innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems geäußert hat; der Staatssekretär erwartete, dass Ongehoord Nederland „diese Bereitschaft in der Praxis unter Beweis stellen wird“.


Referenzen


Verknüpfte Artikel

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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.