Niederlande
[NL] Staatssekretärin verweigert Rücknahme der Anerkennung des Rundfunkveranstalters Ongehoord Nederland als öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter
IRIS 2024-1:1/16
Ronan Ó Fathaigh
Institut für Informationsrecht (IViR)
Am 27. November 2023 hat die Staatssekretärin für Kultur und Medien eine viel beachtete vorläufige Entscheidung erlassen, durch die ein Antrag der Stichting Nederlandse Publieke Omroep (niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunkstiftung – NPO) auf Rücknahme der Anerkennung des Rundfunkveranstalters Ongehoord Nederland (ON) als öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter abgelehnt wurde. Zuvor hatte die NPO drei separate Geldbußen gegen den Rundfunkveranstalter verhängt: EUR 131.000 im April 2023 wegen „systematischer Verletzung“ des journalistischen Verhaltenskodex der NPO im Zusammenhang mit dem Nachrichtenprogramm des Rundfunkveranstalters, EUR 84.000 im Juli 2022 wegen einer früheren systematischen Verletzung des journalistischen Verhaltenskodex der NPO sowie EUR 56.000 im Dezember 2022 wegen „mangelnder Zusammenarbeit“ (IRIS 2023-6/16). In der Folge ersuchte die NPO das Commissariaat voor de Media (niederländische Medienbehörde) um weitere Durchsetzungsmaßnahmen gegen den Rundfunkveranstalter, was die Behörde im April 2023 ablehnte (IRIS 2023-6/16). Dagegen erließ der Verwaltungsrat der NPO im Juli 2023 eine Entscheidung, in der er eine gegen den niederländischen Rundfunkveranstalter Ongehoord Nederland (ON) verhängte finanzielle Sanktionsmaßnahme bestätigte (IRIS 2023-8/17).
Entscheidend ist, dass der Verwaltungsrat der NPO im April 2023 auf der Grundlage der „fehlenden Bereitschaft zur Zusammenarbeit“ von seiten des Rundfunkveranstalters bei der Staatssekretärin für Kultur und Medien einen förmlichen Antrag zur Rücknahme der Anerkennung des Rundfunkveranstalters stellte. Die Staatssekretärin prüfte den Antrag und erließ am 27. November 2023 eine vorläufige Entscheidung, mit der der Antrag abgelehnt wurde. Zunächst stellte die Staatssekretärin fest, dass es „noch nie vorgekommen ist, dass ein Ministerium einen Rücknahmeantrag prüfen musste“ und die Rücknahme der Genehmigung eine „äußerst schwerwiegende Maßnahme“ sei und die Regierung „daher dabei besonders vorsichtig vorgehen muss“. Wichtig ist, dass die Staatssekretärin erklärte, dass „die Zusammenarbeit aufgrund der Haltung von Ongehoord Nederland in der Tat schwierig ist“. Allerdings gebe es laut der Staatssekretärin „keine ausreichende Rechtsgrundlage, um eine derart weitreichende Entscheidung zu treffen“. Die Staatssekretärin erläuterte, dass es „bei dem journalistischen Verhaltenskodex nicht um Zusammenarbeit, sondern um Qualitätsanforderungen geht, welche der Rundfunkveranstalter erfüllen muss“.
Dies bedeute jedoch nicht, dass „alles in Ordnung ist“, da die NPO mehrere Male eine Sanktion gegen den Rundfunkveranstalter verhängt und die Ombudsperson wiederholt festgestellt hatte, dass der Rundfunkveranstalter gegen den journalistischen Verhaltenskodex verstoßen hatte. Allerdings habe der Rundfunkveranstalter „im vergangenen Jahr gezeigt, dass er gewillt ist, die Dinge zu verbessern“, und die Staatssekretärin erwartet, dass der Rundfunkveranstalter „diesen Weg der Verbesserungen fortsetzt“. Die Staatssekretärin wünscht auch, dass die NPO und der Rundfunkveranstalter „wieder konstruktive Gespräche aufnehmen“.
Schließlich fügte die Staatssekretärin hinzu, dass es „keine ausreichende Rechtsgrundlage zur Rücknahme der vorläufigen Anerkennung von ON“ gebe. „Ich sehe, dass es Probleme gibt. Doch bisher habe ich keinen derart offensichtlichen und strukturellen Mangel an Kooperationsbereitschaft festgestellt, dass dies das schwerwiegende Rechtsmittel der Rücknahme der Anerkennung rechtfertigt. Ich möchte betonen, dass ich mir kein Urteil über den Inhalt des Programms von ON erlauben kann und will. Es ist entscheidend, dass wir die journalistische Freiheit in all ihren Erscheinungsformen und Extremen schützen.“
Die Entscheidung der Staatssekretärin ist vorläufig. Die beteiligten Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, ihre Stellungnahme zu übermitteln, und anschließend folgt eine endgültige Entscheidung.
Referenzen
- Staatssecretaris Cultuur en Media, Ongehoord Nederland behoudt voorlopige erkenning, 27 november 2023
- https://www.rijksoverheid.nl/ministeries/ministerie-van-onderwijs-cultuur-en-wetenschap/nieuws/2023/11/27/ongehoord-nederland-behoudt-voorlopige-erkenning
- Staatssekretärin für Kultur und Medien, Ongehoord Nederland behält die vorläufige Anerkennung, 27. November 2023
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.