Litauen
[LT] Oberstes Gericht hebt Sperrung des russischen Fenrnsehsenders auf
IRIS 2021-8:1/10
Andrei Richter
Comenius Universität (Bratislava)
Am 12.Mai 2021 hat das oberste Verwaltungsgericht Litauens zwei Entscheidungen der Radio- und Fernsehkommission Litauens (RFKL) aus dem Jahr 2018 aufgehoben. Die litauische Medienaufsichtsbehörde hatte 2018 den staatlichen russischen Fernsehsender für 12 Monate gesperrt (IRIS 2018-4/27) und gegen den litauischen Kabel- und IPTV-Sender INIT eine Geldstrafe verhängt, weil er sich nicht an die Sperrung gehalten hatte (IRIS 2018-7/24). Das oberste Verwaltungsgericht ist gleichzeitig auch die Berufungsinstanz für Urteile des regionalen Verwaltungsgerichts Vilnius.
Das Gericht prüfte mehrere Forderungen der Klägerin INIT und der nicht kommerziellen Partnerschaft Rosmediakom (mit Beteiligung des russischen Staatsfernsehens), ebenso wie Gegenforderungen der Beklagten RFKL im Hinblick auf sachliche Aspekte und Verfahrensfragen.
Das oberste Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Medienaufsicht ein gravierender Verfahrensfehler unterlaufen war: Von den 11 Mitgliedern der Rundfunkkommission RFKL, die an der Abstimmung über die Entscheidung der Kommission teilgenommen hatten, gehörten zwei der Universität Vilnius an, die selbst über eine gültige Radiolizenz verfügt, und ein drittes Mitglied moderierte regelmäßig eine Morgensendung im litauischen Fernsehen, Basketball World. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift, dass Mitglieder der Medienaufsicht keinerlei vertragliche Bindungen an Unternehmen haben dürfen, die Rundfunkdienste anbieten. Aufgrund des Verfahrensfehlers hob das oberste Verwaltungsgericht das Urteil des Gerichts erster Instanz auf. In einer neuen Entscheidung hob das Gericht beide Entscheidungen der Medienaufsichtsbehörde aus dem Jahr 2018 auf. Die Kosten für das Verfahren wurden der RFKL auferlegt.
Referenzen
- Lietuvos Vyriausiasis Administracinis Teismas), administracinė byla Nr. eA-668-624/2021,teisminio proceso Nr. 3-61-3-00788-2018-7
- http://liteko.teismai.lt/viesasprendimupaieska/tekstas.aspx?id=e6fa65a9-919a-4f27-b63b-390d506d8872
- Oberstes Verwaltungsgericht Litauens, Urteil Nr. 3-61-3-00788-2018-7 vom 12. Mai 2021 in der Verwaltungssache Nr. A-668-624/2021
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IRIS 2018-7:1/24 [LT] Strafe gegen Sender „Init“
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.