Litauen

[LT] Litauen stoppt die Übertragung des russischen TV-Senders „RTR Planeta“ für ein Jahr

IRIS 2018-4:1/32

Ingo Beckendorf

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel

Litauens Kommission für Rundfunk und Fernsehen (LRTK) hat in einer Sitzung am 14. Februar 2018 entschieden, den Empfang des russischen Fernsehsenders „RTR Planeta“ für ein Jahr zu unterbrechen. In einer Mitteilung gaben die Medienwächter bekannt, die Entscheidung sei wegen wiederholter Gesetzesverstöße des Senders gefallen. Nach Auffassung der Rundfunkbehörde hat „RTR Planeta“ im Jahr 2017 drei Mal sowohl gegen die EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) als auch gegen das Litauische Gesetz über öffentliche Informationen verstoßen. Danach hatten die Verantwortlichen in den Programmbeiträgen „Duel. Vladimir Solovjov Programme“, „Evening with Vladimir Solovjov“ und „60 Minutes“ die Zuschauer zum Hass gegen andere Nationen aufgestachelt und zum Krieg angestiftet.

Die LRTK kontaktierte den Rundfunkveranstalter und die Institution in Schweden, die den Sender registriert hatte, außerdem informierte sie die Europäische Kommission über den Vorgang. Allerdings erhielten die Medienwächter keine Rückmeldung von „RTR Planeta“, und der Rundfunk-Kommission in Schweden fehlen die Kompetenzen um sicherzustellen, dass sich solche Gesetzesverstöße nicht wiederholen. Deshalb hat die litauische Rundfunkbehörde ihre inländischen Fernseh- und Internetanbieter jetzt angewiesen, die Übertragung von „RTR Planeta“ ab dem 23. Februar für ein Jahr auszusetzen.

Dabei ist „RTR Planeta“ ein staatlicher Fernsehsender Russlands, der im Ausland über Kabelfernsehen und Satellit (in Europa über „Hot Bird 6“) ausgestrahlt wird. Er ist in Deutschland unter anderem Teil der Pay-TV-Angebote der Kabelnetzbetreiber „Vodafone Kabel Deutschland“ und „Unity Media“.

Bereits im April 2014 hatten Litauen und Lettland die Verbreitung des Senders schon einmal für drei Monate verboten. Die lettische Rundfunkbehörde erklärte den Schritt damit, dass „RTR Planeta“ während des Ukraine-Krieges militärische Aktionen gegen einen souveränen Staat gerechtfertigt habe. Auch Litauens Außenminister bestätigte, dass der Sender journalistische Qualitätsstandards verletzt und zum Krieg und Hass aufgestachelt habe. Beispielsweise hatten die Programm-Verantwortlichen Wladimir Schirinowskis Forderungen ausgestrahlt, russische Panzer in die Ukraine und nach Brüssel rollen zu lassen. Litauen ließ die Verbreitung des Senders darüber hinaus im April 2015 und im Dezember 2016 für jeweils drei Monate verbieten. Die Europäische Kommission entschied in beiden Fällen, dass die von Litauen beschlossenen Übertragungsverbote dem Unionsrecht entsprechen. Litauen habe nachweisen können, dass „RTR Planeta“ gegen das Verbot der Aufstachelung zu Hass verstoßen habe. Der Sender habe versucht, Spannungen und Gewalt zwischen Ukrainern und Russen zu provozieren, und auch gegenüber den EU- und NATO-Staaten, insbesondere gegenüber der Türkei.

Auch für eine Reihe weiterer russischer Fernsehsender hatte Litauen in der Vergangenheit wiederholt befristete Sendeverbote verhängt. Die Medienaufsicht begründete ihre Entscheidungen stets mit dem Vorwurf der tendenziösen Berichterstattung durch die Fernsehveranstalter und der damit verbundenen politischen Einflussnahme. Die hierbei unbestritten eintretende Einschränkung der Meinungsfreiheit wird von Befürwortern in Politik und Medien stets damit gerechtfertigt, dass die Sperren als Reaktion auf die Propaganda, die von russischen Staatssendern immer aggressiver verbreitet werde, mittlerweile unumgänglich sei.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.