Rumänien

[RO] Unterstützung für rumänische Filmindustrie

IRIS 2019-2:1/22

Eugen Cojocariu

Radio Romania International

Die rumänische Regierung und der nationale öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter werden die Filmindustrie auch 2019 weiter unterstützen (siehe IRIS 2003-2/23, IRIS 2005-8/28, IRIS 2010-7/34, IRIS 2011-2/5, IRIS 2013-9/22, IRIS 2016-10/23, IRIS 2018-2/29, IRIS 2018-3/29, IRIS 2018-8/37).

Die rumänische Regierung wird die Filmindustrie weiter unterstützen, indem sie Filmproduzenten staatliche Beihilfen gewähren wird, die die nationale kulturelle Identität und nationale Minderheiten in Rumänien oder auch geographische Regionen oder eine Stadt im Land fördern. Die Nationale Kommission für Strategie und Prognose kündigte die Eröffnung der Runde 2019 für die Einreichung von Förderanträgen nach dem staatlichen Beihilfemodell zur Unterstützung der Filmindustrie ab 3. Januar 2019 an. Die Kommission nannte kein Budget für 2019. 2018 belief es sich anfangs auf RON 60 Millionen (EUR 12,9 Millionen) und wurde später auf RON 232 Millionen (EUR 49,9 Millionen) aufgestockt.

Die rumänische Filmkommission, welche über die Empfänger der staatlichen Beihilfen für 2019 entscheidet, besteht aus Adrian Titieni, Schauspieler und Ehrenpräsident der UNATC (rumänische Film- und Theateruniversität), Călin Stănculescu, Filmkritiker, Mitglied des Filmkritikerverbandes der rumänischen Filmvereinigung und Mitglied der europäischen Filmakademie, Sterian Alexandru, Kameramann und Doktor der Kinematographie, Stan McCoy, Präsident der Spielfilmvereinigung sowie Dan Chişu, Schauspieler, Regisseur und Produzent.

Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und im Rahmen der gebilligten Verpflichtungsermächtigungen für 2019 genehmigt. Die Kommission wird auf ihrer Website regelmäßig die Liste der eingereichten Förderanträge sowie deren Bearbeitungsstatus veröffentlichen. Unberücksichtigte Förderanfragen, nachdem das Budget für 2019 ausgeschöpft ist, werden den Antragsstellern zurückgegeben, und die Kommission wird auf ihrer Website mitteilen, dass keine weiteren Förderanträge eingereicht werden können.

Bis zum 3. Dezember 2018 wurden 17 Förderanträge mit einem Gesamtwert von über RON 110,18 Millionen (EUR 23,69 Millionen) eingereicht, von denen sechs bewilligt wurden. Der Gesamtbetrag an bewilligten staatlichen Beihilfen beläuft sich auf über RON 39,92 Millionen (EUR 8,58 Millionen). Zehn Förderanträge für staatliche Beihilfen in Höhe von über RON 65,26 Millionen (EUR 14,03 Millionen) werden derzeit noch geprüft. Weitere Förderanträge können auf Grundlage des Regierungsbeschlusses Nr. 421/2018 noch eingereicht werden, bis das für 2018 vorgesehene Budget ausgeschöpft ist. Dies wird auf der Website der Nationalen Kommission für Strategie und Prognose mitgeteilt, weitere Anträge werden danach nicht mehr angenommen.

Des Weiteren hat der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter Televiziunea Română (rumänisches Fernsehen, TVR), welcher 15 % seiner Werbeeinkünfte zum nationalen Filmfonds beisteuert, die Projekte ausgewählt, die er in der im November 2018 begonnenen Förderrunde unterstützen will. Im Rahmen der Förderrunde 2018 werden 19 unabhängige rumänische Produzenten insgesamt RON 2,4 Millionen (EUR 516.000) erhalten. Bislang hat TVR über 120 Filme aller Genres gefördert, die von Neulingen oder anerkannten Regisseuren gedreht wurden, die Preise bei großen Festivals gewonnen oder Kinoerfolge hatten.

Unabhängige Produzenten im rumänischen Filmmarkt können unter folgenden Bedingungen von der Förderrunde 2018 profitieren: Antragsteller auf Förderung vom nationalen Filmfonds müssen über eine direkte Kreditvereinbarung mit dem nationalen Filmzentrum verfügen; die Antragsteller haben/hatten keinen Finanzierungsvertrag mit TVR; keinen Vertrag, dessen Ausführung aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von TVR lagen, beeinträchtigt, ausgesetzt oder unterbrochen wurde; Spielfilme und Spieldokumentationen, für die Förderung beantragt wurde, müssen in der Nachproduktionsphase oder zumindest in der Drehphase sein.

Die Prüfung der Anträge erfolgte aufgrund einer Analyse der Zusammenschau, der Bearbeitung und des Drehbuchs, einer 15-minütigen Filmsequenz und der Akzeptanz einer Honorarobergrenze des Produzenten, die 5 % des zur Finanzierung zugewiesenen Gesamtbetrags von RON 2,4 Millionen nicht überschreiten darf. Dokumentarfilme erhalten insgesamt bis zu einem Drittel des zur Finanzierung zugewiesenen Gesamtbetrags von RON 2,4 Millionen.


Referenzen




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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.