Rumänien

Europäische Kommission: Rumänisches Filmförderprogramm genehmigt

IRIS 2011-2:1/5

Eugen Cojocariu

Radio Romania International

Am 14. Dezember 2010 hat die Europäische Kommission ein rumänisches Programm zur Förderung der Entwicklung von Filmwirtschaft, Kultur und Filmerziehung mit einem Volumen von 80,68 Mio. EUR (347 Mio. RON; siehe IRIS 2006-3/35) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Das rumänische Förderprogramm sieht zinsfreie Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Produktion rumänischer Filme oder mit rumänischer Beteiligung produzierter Filme vor und entspricht der Entscheidung zufolge den in der Kommissionsmitteilung zur Filmwirtschaft aufgeführten und zuletzt bis 31. Dezember 2012 verlängerten Kriterien zur Beurteilung staatlicher Beihilfen (siehe IRIS 2009-3/3). Diese Kriterien waren bereits 2004 und 2007 verlängert worden (siehe IRIS 2007-7/4 und IRIS 2004-4/6).

Die wichtigsten Finanzierungsstellen für Kultur in Rumänien sind das Ministerium für Kultur und Nationalerbe, die Verwaltung des Nationalen Kulturfonds, der Nationale Filmrat und verschiedene lokale Behörden.

Das Programm soll am 31. Dezember 2014 enden.


Referenzen


Verknüpfte Artikel

IRIS 2006-3:1/35 [RO] Kartellamt stimmt staatlicher Filmförderung zu

IRIS 2009-3:1/3 Europäische Kommission: Mitteilung zur Verlängerung der Beihilfevorschriften von 2001 bis 2012

IRIS 2004-4:1/6 Europäische Kommission: Neue Mitteilung betreffend die europäische Filmwirtschaft

IRIS 2007-7:1/4 Europäische Kommission: Grundsätze für die Genehmigung staatlicher Beihilfen für die Filmwirtschaft bis 2009 verlängert

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.