Griechenland
[GR] Staatsratsbeschluss zu Digitalfernsehlizenzen
IRIS 2017-3:1/19
Alexandros Oikonomou
Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat
Das Plenum des Staatsrates, des Obersten Verwaltungsgerichts Griechenlands, veröffentlichte am 13. Januar 2017 seinen Beschluss Nr. 95/2017 zum Antrag von Antenna TV auf Annullierung des Ministerialbeschlusses Nr. 4297/1.3.2016 des Staatsministers, mit dem der Minister dem Generalsekretariat für Information und Kommunikation die Befugnis übertragen hatte, vier landesweite, frei empfangbare HD-DTT-Anbieter zu lizenzieren. Die Verkündung des Ergebnisses der internen Beratung des Gerichts am 26. Oktober 2016 hatte bereits zu einer Aussetzung des Lizenzierungsverfahrens geführt, das bereits bis zur Zuweisung der vier Lizenzen fortgeschritten war (siehe IRIS 2016-9/20).
Nach Auffassung der Mehrheit des Plenums war das Lizenzverfahren von Anfang an fehlerhaft, da es die (gemäß der Verfassung und den Gesetzen) zuständige unabhängige Behörde umging, nämlich den Nationalen Hörfunk- und Fernsehrat (ESR). Das Gericht bestätigte die ständige Rechtsprechung, nach der Art. 15 Abs. 2 der Verfassung bedeutet, dass der Rat die ausschließliche Zuständigkeit hat, solche Anbieter zu lizenzieren. Art. 15 Abs. 2 der Verfassung besagt, dass Hörfunk und Fernsehen der direkten Aufsicht des Staates unterstehen und der ESR die zuständige Behörde für die Aufsicht und Verhängung von Ordnungsstrafen gegenüber Hörfunk und Fernsehen ist. Gemäß der Urteilsbegründung muss die Regierung, wenn sie den Betrieb und die Lizenzierung von Hörfunk- und Fernsehanbietern reguliert, mit dem ESR und weiteren, für technische Fragen zuständigen Behörden kooperieren. Auf dieser Grundlage annullierte der Staatsrat den Ministerialbeschluss, welcher die Befugnis zur Durchführung des Lizenzverfahrens dem Sekretariat für Information und Kommunikation übertragen hatte.
Die Verkündung des Urteils des Staatsrates löste eine heftige Debatte zwischen Regierung und Opposition hinsichtlich der nächsten Schritte aus. Schließlich verabschiedete das Parlament am 3. November 2016 zwei Änderungen zum Gesetz 4339/2015, mit dem der ESR ermächtigt wurde, seine Stellungnahme (a) zur Anzahl und Art der zuzuweisenden frei empfangbaren DTT-Lizenzen und (b) zur Höhe des Anfangsgebots abzugeben. Die Stellungnahme der Behörde ist für den Minister bindend; bei abweichender Meinung kann er nur von einer Beschlussfassung absehen.
Gesetzesänderungen erleichterten es Mitgliedern der Konferenz des Präsidenten, eines parlamentarischen Sonderausschusses zur Wahl der ESR-Mitglieder, eine Übereinkunft zu treffen und nach sieben erfolglosen Anläufen neue Mitglieder der Behörde zu wählen (siehe IRIS 2016-5/20). In seiner Sitzung vom 11. November 2016 ernannte dieser Parlamentsausschuss (nach einem Vorschlag der Oppositionspartei Nea Dimokratia) Athanasios Koutromanos, den früheren Präsidenten des Arios Pagos (oberstes Zivilgericht Griechenlands) zum neuen Präsidenten des ESR, zusammen mit sieben weiteren Mitgliedern.
Der ESR hat vor Kurzem eine öffentliche Konsultation mit interessierten Parteien eingeleitet, bevor er seinen endgültigen Beschluss über die Anzahl und die Art der zu vergebenden Lizenzen fassen wird. Gleichzeitig sind jedoch Anträge auf Annullierung weiterer Ministerialbeschlüsse, zum Beispiel zur Anzahl und Art von Angestellten in den einzelnen lizenzierten Unternehmen, welche direkten Einfluss auf den Inhalt der bevorstehenden Ausschreibung haben, nach wie vor im Staatsrat anhängig.
Referenzen
- ΑΡΙΘΜΟΣ 95/2017 - ΤΟ ΣΥΜΒΟΥΛΙΟ ΤΗΣ ΕΠΙΚΡΑΤΕΙΑΣ - ΟΛΟΜΕΛΕΙΑ
- http://www.nomotelia.gr/photos/File/WWW.95.17.htm
- Staatsratsbeschluss Nr. 95/2017, 13. Januar 2017
Verknüpfte Artikel
IRIS 2016-9:1/20 [GR] Ausschreibung für Digitalfernsehlizenzen abgehalten
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.