Georgien

[GE] TV-Unternehmen Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen

IRIS 2026-6:1/4

Andrei Richter

Comenius Universität (Bratislava)

Am 16. Juni 2026 leitete die Ermittlungsabteilung der Staatsanwaltschaft von Tiflis gemäß Artikel 373 Absatz 1 des georgischen Strafgesetzbuchs ein Ermittlungsverfahren wegen Falschmeldung ein. In einer öffentlichen Erklärung auf ihrer offiziellen Facebook-Seite teilte die georgische Staatsanwaltschaft mit, dass das Ermittlungsverfahren aufgrund einer Erklärung von Rechtsanwälten, die die Interessen des Filmregisseurs George Khaindrava vertreten, eingeleitet wurde. Diese bezieht sich auf Informationen, die im Januar 2026 vom Rundfunkveranstalter „Formula TV“ über die mögliche Begehung einer Straftat durch ihn verbreitet wurden. Unter Berufung auf eine anonyme Quelle behauptete der Rundfunkveranstalter, der Filmregisseur habe Bürgern aus Indien und Pakistan bei der Einwanderung nach Georgien geholfen, unter dem Vorwand, sie seien als Schauspieler für eine Produktion ausgewählt worden, und zwar gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrags und in Absprache mit dem Staatssicherheitsdienst.

Diese spezielle Bestimmung des Artikels 373 („Falschmeldung“), die zuletzt im Jahr 2006 geändert wurde, sieht vor, dass „die Falschmeldung einer Straftat mit einer Geldstrafe oder einer gemeinnützigen Arbeit von einhundertachtzig bis zweihundertvierzig Stunden oder mit Besserungsarbeit von einem bis zu zwei Jahren oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren bestraft wird.“

Berichten zufolge hat sich Formula TV in dem laufenden von Khaindrava angestrengten Zivilverfahren wegen Verleumdung geweigert, die vertrauliche Informationsquelle offenzulegen.

Diese Vorgänge folgen auf die Verwaltungsstrafe, die die nationale Medienaufsichtsbehörde ComCom im Mai 2026 gegen den Rundfunkveranstalter verhängt hatte. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass die Verstöße gegen das Rundfunkgesetz die Pflichten der Rundfunkveranstalter wie etwa die gebotene Genauigkeit, Fairness und Unparteilichkeit betrafen. Die gegen den Rundfunkveranstalter verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.500 georgischen Lari (etwa EUR 830) war die erste derartige Sanktion, die im Rahmen der Änderungen des Rundfunkgesetzes vom April 2025 verhängt wurde (IRIS 2025-3:1/7). Diese Maßnahme folgte auf vorhergehende mündliche Verwarnungen, die gegen mehrere Rundfunkveranstalter, darunter Formula TV, wegen ähnlicher mutmaßlicher Verstöße ausgesprochen worden waren, und erfolgte vor dem Hintergrund einer kürzlich von der ComCom abgegebenen Zusage die Gesetze zur Regulierung von Inhalten proaktiver durchzusetzen (IRIS 2025-9:1/9).


Referenzen




Verknüpfte Artikel

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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.