Georgien
[GE] PARLAMENT PRÜFT STRENGERE REGELN FÜR RUNDFUNK UND AUSLÄNDISCHE AGENTEN
IRIS 2025-3:1/7
Andrei Richter
Comenius Universität (Bratislava)
Am 18. März nahm das georgische Parlament in zweiter Lesung ein Gesetz über die Registrierung ausländischer Agenten an, das nach Angaben der georgischen Behörden eine wörtliche Übersetzung des US-amerikanischen FARA-Gesetzes (Foreign Agents Registration Act) ins Georgische ist. Das neue Gesetz wird das georgische Gesetz "über die Transparenz ausländischer Einflussnahme" ergänzen, das 2024 in Kraft getreten ist (für weitere Informationen über das georgische Gesetz "Über die Transparenz ausländischer Einflussnahme" siehe: IRIS 2023-4:1/30, IRIS 2024-5:1/16, und IRIS 2024-6:1/13).
Während das Gesetz von 2024 mit dem Begriff "Organisation, die die Interessen einer ausländischen Macht verfolgt" arbeitet, verwendet das Gesetz von 2025 den neuen Begriff "Agent eines ausländischen Auftraggebers". Im Gegensatz zur erstgenannten Formulierung umfasst die letztgenannte sowohl juristische als auch natürliche Personen. Der Gesetzentwurf gilt nicht für Nachrichtensender, Presseorgane oder Vereinigungen, die unter georgischer Rechtshoheit tätig sind (mit Niederlassung und Registrierung in Georgien), oder für Medien, die Aufträge für Werbung generieren oder erhalten, Abonnenten haben oder andere Arten von Einkünften erhalten, wenn mindestens 80 % ihrer Eigentümer, Manager und Führungskräfte georgische Staatsbürger sind.
Die Behörden begründeten den Gesetzesentwurf mit der Ineffizienz des Gesetzes "über die Transparenz ausländischer Einflussnahme", das sie als Light-Version des FARA bezeichneten, und mit dem Wunsch, nicht nur Organisationen, sondern auch Einzelpersonen in den Kreis der ausländischen Agenten aufzunehmen.
Am selben Tag wurden in erster Lesung auch neue Änderungen des Rundfunkgesetzes von 2004 angenommen. Einige von ihnen verbieten Rundfunkveranstaltern die direkte oder indirekte Finanzierung durch ausländische Einrichtungen, mit Ausnahme von Werbespots (aber nicht von sozialer Werbung), Teleshopping, Sponsoring oder Produktplatzierung. Auch die Finanzierung der Vorbereitung oder Ausstrahlung von Sendungen in Georgien durch ausländische Einrichtungen ist untersagt.
Eine weitere Reihe von Änderungen betrifft Artikel 52 des Rundfunkgesetzes ("Sorgfaltspflicht und Recht auf Gegendarstellung"), der u.a. vorschreibt, "alle angemessenen Maßnahmen" zu ergreifen, um die Verbreitung falscher oder irreführender Informationen zu vermeiden, für alle statistischen Daten die Quellen anzugeben und die Quellen von Sachinformationen zu benennen oder klar anzugeben, dass sie anonym sind.
Darüber hinaus sind zusätzliche Vorschriften zur Fairness und Unparteilichkeit von Rundfunkveranstaltern und zum Schutz des Privatlebens vorgesehen. Weitere Informationen über frühere Änderungen des Rundfunkgesetzes finden Sie in: IRIS 2005-7:1/24, IRIS 2011-10:1/22, IRIS 2013-8:1/23, und IRIS 2023-6:1/28.
Referenzen
- უცხოური აგენტების რეგისტრაციის აქტი
- https://info.parliament.ge/file/1/BillReviewContent/381087
- Georgischer Gesetzentwurf über die Registrierung ausländischer Agenten
- Law of Georgia "On transparency of foreign influence", No 07-3/433/10, entered into force 3 June 2024
- https://matsne.gov.ge/en/document/view/6171895?publication=0
- Georgisches Gesetz "Über die Transparenz ausländischer Einflussnahme" Nr 07-3/433/10, in Kraft getreten am 3. Juni 2024
- Law of Georgia on broadcasting
- https://matsne.gov.ge/en/document/view/32866?publication=70
- Georgisches Rundfunkgesetz
- ‘მაუწყებლობის შესახებ“ საქართველოს კანონში ცვლილების შეტანის თაობაზე
- Georgisches Gesetz zur Änderung des georgischen Rundfunkgesetzes
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.