Luxemburg
[LU] Gesetzentwurf für die Umsetzung des Digital Services Act im Parlament vorgelegt
IRIS 2023-10:1/24
Mark D. Cole
Institut für Europäisches Medienrecht
Die luxemburgische Regierung hat am 8. September 2023 ein Gesetz für die Umsetzung des EU-Gesetzes über digitale Dienste angenommen. Am 14. September 2023 hat der Wirtschaftsminister den Gesetzentwurf der Chambre des députés (dem luxemburgischen Abgeordnetenhaus) vorgelegt. Der Entwurf enthält die Bestimmungen, die notwendig sind, um die Teile der EU-Verordnung, für die zusätzliche nationale Regeln verabschiedet werden müssen, in luxemburgisches Recht umzusetzen. Das Digital Services-Gesetz sieht einheitliche Regeln für eine sichere Online-Umgebung vor, die zu einem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts für "Vermittlungsdienste" beitragen sollen. Die Haftungsprivilegien für Vermittlungsdienste bleiben bestehen, gleichzeitig legt das Gesetz strengere Regeln für bestimmte Arten von Vermittlungsdiensten fest, vor allem für Online-Plattformen. So gelten für so genannte Very Large Online Platforms (VLOPs - sehr große Online-Plattformen) und Very Large Online Search Engines (VLOSEs Suchmaschinen) besondere Sorgfaltspflichten. Die Europäische Kommission hat bereits am 25. April 2023 eine erste Liste solcher Anbieter veröffentlicht (siehe IRIS 2023-5:1/2). Aus der Erklärung zu den Zielen des Gesetzentwurfs geht hervor, dass einer dieser Anbieter seinen Sitz in Luxemburg hat (Amazon). Allerdings hat Amazon bereits im Juli dieses Jahres vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg Widerspruch gegen die Einstufung als "sehr große Plattform" eingelegt.
Eine der wichtigsten nationalen Maßnahmen, die Luxemburg im Zuge der Umsetzung des DSA durchführen muss, ist die Ernennung eines Koordinators für digitale Dienste. Bis spätestens 17. Februar 2024, dem Datum des Inkrafttretens des DSA, muss die Europäische Kommission über die Ernennung eines solchen DSA-Koordinators informiert werden. Die luxemburgische Regierung geht davon aus, dass der Gesetzesentwurf bis zu diesem Termin vom Parlament angenommen und in Kraft getreten ist. Als nationalen DSA-Koordinator gemäß Artikel 49 Absatz 1 DSA nennt der Gesetzentwurf die Autorité de la concurrence (Wettbewerbsbehörde). Die luxemburgische Regierung hatte sich bereits am 3. Februar 2023 dafür entschieden, diese Aufgabe wegen der knappen Frist einer bestehenden Behörde zu übertragen. Die Wettbewerbsbehörde bot sich für diese Aufgabe an, da sie bereits zuständig ist für die Überwachung der P2B-Verordnung (der Platform-to-Business-Verordnung für die gewerbliche Nutzung von Online-Plattformen und Online-Suchdiensten) und des Gesetzes über den digitalen Binnenmarkt (Digital Market Act - DMA) und so die besten Voraussetzungen bietet, um eine kohärente Anwendung der unterschiedlichen Vorschriften für Plattformen sicherzustellen. Da zur Zeit noch nicht absehbar ist, wie hoch die Arbeitsbelastung der Behörde sein wird - nach einer internen Schätzung könnten etwa 250 Plattformen unter die Aufsicht des Koordinators fallen -, weist der Gesetzentwurf bereits darauf hin, dass in zwei Jahren, wenn eine Bewertung der Umsetzung des Gesetzes vorgenommen wird, Änderungen notwendig werden könnten.
Dem Gesetzentwurf ist eine Tabelle beigefügt, die ausführlich erläutert, welche Bestimmung des DSA durch welchen Artikel des Gesetzes umgesetzt wird und für welche Bestimmungen keine Umsetzung erforderlich ist. Die Regierung erklärt auch, warum bei festgelegten Bestimmungen kein Handlungsbedarf besteht.
Wenn der Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung angenommen wird, wird die Wettbewerbsbehörde für die Überwachung und Durchsetzung sämtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit dem DSA in Luxemburg zuständig sein. Daher enthält der Gesetzesvorschlag auch sämtliche Verfahren, die im Einklang mit Artikel 51 Absatz 6 DSA für den wirksamen Einsatz der in Artikel 49 DSA aufgeführten Befugnisse notwendig sind. So enthält er zum Beispiel eine Bestimmung, welche die Unabhängigkeit der Behörde in ihrer Funktion als DSA-Koordinator garantiert. Die Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf betonen auch, dass die Kompetenzen der anderen Behörden, die für die Überwachung von Verstößen von Plattformen zuständig sind (die Datenschutzbehörde oder die Strafvollzugsbehörden, die für die Verfolgung terroristischer Straftaten oder von Kinderpornographie zuständig sind) unberührt bleiben. Der DSA-Koordinator wird sich in erster Linie auf seine Aufgabe als Koordinator für die Überwachung der digitalen Dienste konzentrieren.
Kapitel 3 des Gesetzentwurfs enthält eine Liste der Kompetenzen des DSA-Koordinators, der unter anderem auch für Beschwerden im Zusammenhang mit dem DSA zuständig ist und befugt ist, Informationen im Hinblick auf Verstöße der Anbieter gegen die Compliance-Vorschriften anzufordern. Außerdem ist die Wettbewerbsbehörde befugt, Überprüfungen und Befragungen der Unternehmen durchzuführen, und sie verfügt über Entscheidungsbefugnisse in Compliance-Fragen, für die auch die internen Verfahren detailliert aufgeführt werden. Kapitel 4 enthält die Sanktionen, die gemäß Artikel 52 DSA bei Verstößen der Plattformanbieter verhängt werden können. Die folgenden Kapitel erläutern die Verfahrensrechte der Anbieter, die von der Behörde überprüft werden. Die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten liegt beim luxemburgischen Verwaltungsgericht. Außerdem werden die Modalitäten für die Zusammenarbeit mit anderen DSA-Koordinatoren und der Europäischen Kommission sowie die Teilnahme am European Board for Media Services beschrieben.
Da die Haftungsprivilegien für Vermittlungsdienste nun in dem neuen Gesetz zur Umsetzung des DSA enthalten sind, das heißt einer EU-Verordnung, die in allen Teilen verbindlich ist, werden die entsprechenden Bestimmungen in dem luxemburgischen E-Commerce-Gesetz vom 14. August 2000 aufgehoben und die institutionellen Bestimmungen im Wettbewerbsgesetz vom 30. November 2022 geändert.
Referenzen
- Projet de loi n° 8309
- https://www.chd.lu/fr/dossier/8309
- Gesetzentwurf Nr. 8309
- Projet de loi portant mise en œuvre du règlement (UE) 2022/2065 du Parlement européen et du Conseil du 19 octobre 2022 relatif à un marché unique des services numériques et modifiant la directive 2000/31/CE (règlement sur les services numériques) et portant modification de la loi modifiée du 14 août 2000 sur le commerce électronique et la loi modifiée du 30 novembre 2022 relative à la concurrence
- https://wdocs-pub.chd.lu/docs/exped/0142/073/284731.pdf
- Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Verordnung über digitale Dienste) sowie zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 14. August 2000 über den elektronischen Geschäftsverkehr und des geänderten Gesetzes vom 30. November 2022 über den Wettbewerb
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.