DSA: Erste sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen von der Europäischen Kommission benannt
IRIS 2023-5:1/2
Amélie Lacourt
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Am 25. April 2023 fasste die Europäische Kommission ihre erste Benennungsentscheidung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act -DSA), das im November 2022 in Kraft trat. Auf Grundlage der Nutzerdaten, die die Plattformen bis zum 17. Februar 2023 veröffentlichen mussten, benannte die Kommission 17 sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms - VLOP) und zwei sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines - VLOSE), die mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer erreichen.
Die Regelung zielt auf die Handlungsfähigkeit und den Schutz von Online-Nutzern, einschließlich Minderjähriger, ab, indem sie von den benannten Diensten verlangt, ihre systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern und robuste Instrumente zur Inhaltsmoderation bereitzustellen. Im Rahmen des DSA entsprechen die Verpflichtungen der Rolle, der Größe und dem Einfluss der Plattformen auf das Online-Ökosystem. Mit anderen Worten: Je größer, desto mehr Verantwortung. Zu den Verpflichtungen der VLOP und VLOSE gehören daher eine stärkere Handlungsfähigkeit der Nutzer, ein strenger Jugendschutz, eine sorgfältigere Moderation der Inhalte und weniger Desinformation sowie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht. Eine solche Benennung verpflichtet die genannten Plattformen und Suchmaschinen daher, innerhalb von vier Monaten eine Reihe zusätzlicher Verpflichtungen gemäß Abschnitt 5 des DSA zu erfüllen.
Die benannten Plattformen müssen der Kommission erstmals ihre jährliche Risikobewertung gemäß Artikel 34 DSA vorlegen. VLOP und VLOSE müssen alle systemischen Risiken in der Union identifizieren, analysieren und bewerten, die sich aus der Gestaltung oder Funktionsweise ihres Dienstes und der damit verbundenen Systeme, einschließlich algorithmischer Systeme, oder aus der Nutzung ihrer Dienste ergeben. Als Reaktion auf die vorangegangene Bewertung werden daher Risikominderungsmaßnahmen ergriffen, wobei die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Grundrechte (Artikel 35 DSA) besonders zu berücksichtigen sind. Die Risikominderungspläne benannter Plattformen und Suchmaschinen unterliegen unabhängiger Prüfung und Aufsicht (Artikel 37 DSA).
Am selben Tag startete die Kommission auch einen Aufruf zur Stellungnahme zu den Bestimmungen des DSA, die unter anderem den Datenzugang für Forscher betreffen (Artikel 40 DSA). Zugelassene Forscher werden in der Tat die Möglichkeit haben, auf die Daten jedes VLOP oder VLOSE zuzugreifen, auch um Forschungen zu systemischen Risiken in der EU anzustellen. Die Kommission arbeitet an der Gestaltung effizienter, einfacher, praktischer und klarer Mechanismen für den Datenzugang, um die Transparenz zu erhöhen und ein besseres Verständnis der VLOP und VLOSE zu ermöglichen. Die Kommission wird diese Mechanismen in einen delegierten Rechtsakt aufnehmen, um sicherzustellen, dass in allen Mitgliedstaaten ein kohärentes Verfahren für den Datenzugang eingeführt wird. Die Konsultation endet am 23. Mai.
Auf der Liste der sehr großen Online-Plattformen stehen:
Alibaba AliExpress, Amazon Store, Apple AppStore, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia, YouTube, Zalando
Auf der Liste der sehr großen Online-Suchmaschinen stehen:
Bing, Google Search
Referenzen
- DSA: Very large online platforms and search engines
- https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/dsa-vlops
- DSA: Sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen
- REGULATION (EU) 2022/2065 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 19 October 2022 on a Single Market For Digital Services and amending Directive 2000/31/EC (Digital Services Act)
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2065#d1e3569-1-1
- Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2065#d1e3569-1-1
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.