Finnland

[FI] Nationale Maßnahmen zur Umsetzung der DSM-Richtlinie Anfang April in Kraft

IRIS 2023-5:1/28

Anette Alén-Savikko

Universität Helsinki

Das finnische Parlament hat Ende Februar 2023 Änderungen des finnischen Urheberrechtsgesetzes (404/1961) angenommen, die auf der DSM-Richtlinie (EU) 2019/790 beruhen. Die Änderungen sind am 3. April 2023 in Kraft getreten.

Im Zuge dieses langwierigen Prozesses äußerten sich verschiedene Akteure kritisch zum Entwurf des Regierungsvorschlags, und der Entwurf wurde aufgrund von Beschwerden über Voreingenommenheit neu ausgearbeitet. Der Ausschuss für Verfassungsrecht wurde während des Gesetzgebungsprozesses ebenfalls konsultiert und ein ergänzender Vorschlag der Regierung formuliert. Der Prozess überschritt die Umsetzungsfrist, was auch die Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission auf sich zog.

Der ursprüngliche Regierungsvorschlag wurde aufgrund verfassungsrechtlicher Anmerkungen geändert, die insbesondere die Bestimmungen zu Text- und Data-Mining (Artikel 3 der DSM-Richtlinie) sowie zu Filterpraktiken von Plattformen für das Teilen von Inhalten (Artikel 17 der DSM-Richtlinie) betrafen. Dabei zielen die innerstaatlichen Bestimmungen zu Text- und Data-Mining zu wissenschaftlichen Zwecken (Artikel 13 b Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes) darauf ab, die Verwendung von Kopien für weiterführende Forschung zu ermöglichen. Die Bestimmungen zur rechtmäßigen Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Plattformen (Artikel 55 f) enthalten nun zudem ein, auf der Freiheit der Meinungsäußerung beruhendes, Verbot der allgemeinen Überwachung von Online-Inhalten, wobei der Ausschuss für Verfassungsrecht betonte, dass die Bestimmungen vor allem unter privaten Akteuren anzuwenden sind. Durch beide Lösungen näherte sich der Wortlaut des innerstaatlichen Rechts jenem der DSM-Richtlinie an (PeVL 58/2022 vp und PeVL 85/2022 vp).

Im Rahmen der Änderungen wurde das finnische Urheberrechtsgesetz auch um die sogenannte „Parodieausnahme“ ergänzt: Diese deckt nicht nur Artikel 17 der DSM-Richtlinie ab, sondern auch die allgemeinere Nutzung zum Zwecke von Parodien, Pastiches und Karikaturen (Artikel 23 a). Diese Art der ausdrücklichen Ausnahme war nicht in das finnische Urheberrechtsgesetz aufgenommen worden, das diesbezüglich auf der Liste von freiwilligen Maßnahmen in Bezug auf Ausnahmen und Beschränkungen in der InfoSoc-Richtlinie (29/2001/EG) beruhte. Gemäß einem Vorschlag des Ausschusses für Bildung und Kultur wurde das Erfordernis „bewährter Praktiken“ aus der endgültigen Bestimmung gestrichen (SiVM 22/2022 vp).

Kapitel 3 des finnischen Urheberrechtsgesetzes umfasst Bestimmungen zur Übertragung von Urheberrechten, von denen einige aufgrund der Anforderungen der DSM-Richtlinie ebenfalls geändert wurden. Zu diesen Änderungen zählt beispielsweise die Auflistung der Bestimmungen, die verbindlich sind (Artikel 27 des Urheberrechtsgesetzes). Hinsichtlich des Grundsatzes der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung (Artikel 18 der DSM-Richtlinie) bildet eine faire Vergütung den Ausgangspunkt. Die Richtlinie enthält überdies Bestimmungen zu Vertragsanpassungsmechanismen (Artikel 20). Das Urheberrechtsgesetz wurde um eine neue Bestimmung (Artikel 28 a) zu angemessener und verhältnismäßiger Vergütung ergänzt, während der Regierungsvorschlag die Vertrags- und Verhandlungsfreiheit sowie die Möglichkeit verschiedener Arten von Vergütung betont. Die Regeln für Anpassungen in Artikel 29 des Urheberrechtsgesetzes (siehe IRIS 2015-7:14) wurden grundsätzlich als im Einklang mit den Anforderungen von Artikel 20 der DSM-Richtlinie beurteilt: Gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes kann eine vom ursprünglichen Urheber abgeschlossene Klausel über die Übertragung von Urheberrechten angepasst oder aufgehoben werden, falls sie unzumutbar ist oder ihre Anwendung zu unzumutbaren Ergebnissen führen würde. Zu den zu berücksichtigenden Faktoren sollten der schöpferische Beitrag des Urhebers zum Werk als Ganzes sowie der kommerzielle Wert und die Nutzung des Werks ebenso zählen wie der gesamte Vertragsinhalt, die Positionen der Parteien und die Verhältnisse bei Vertragsabschluss und danach (Artikel 29 Absatz 2 desUrheberrechtsgesetzes) (HE 43/2022 vp).

Zu einem späteren Zeitpunkt wird das finnische Urheberrechtsgesetz gemäß den innerstaatlichen Bedürfnissen überarbeitet werden.


Referenzen


  • Act on Amending the Copyright Act (263/2023)
  • Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (263/2023)

  • Government proposal on amending the Copyright Act and Electronic Communications Services Act
  • Regierungsvorschlag zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und des Gesetzes zu elektronischen Kommunikationsdiensten

  • Government proposal supplementing the Government proposal on amending the Copyright Act and Electronic Communications Services Act
  • Regierungsvorschlag zur Ergänzung des Regierungsvorschlags zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und des Gesetzes zu elektronischen Kommunikationsdiensten

  • Statement of the Constitutional Law Committee on the Government proposal supplementing the Government proposal on amending the Copyright Act and Electronic Communications Services Act
  • Stellungnahme des Ausschusses für Verfassungsrecht zum Regierungsvorschlag zur Ergänzung des Regierungsvorschlags zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und des Gesetzes zu elektronischen Kommunikationsdiensten

  • Statement of the Constitutional Law Committee on the Government proposal on amending the Copyright Act and Electronic Communications Services Act
  • Stellungnahme des Ausschusses für Verfassungsrecht zum Regierungsvorschlag zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und des Gesetzes zu elektronischen Kommunikationsdiensten

  • Report of the Education and Culture Committee on Government proposal on amending the Copyright Act and Electronic Communications Services Act as well as the Government proposal supplementing the Government proposal on amending the Copyright Act and Electronic Communications Services Act
  • Bericht des Ausschusses für Bildung und Kultur zum Regierungsvorschlag zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und des Gesetzes zu elektronischen Kommunikationsdiensten sowie zum Regierungsvorschlag zur Ergänzung des Regierungsvorschlags zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und des Gesetzes zu elektronischen Kommunikationsdiensten


Verknüpfte Artikel

IRIS 2015-7:1/14 [FI] Neue Vorschriften über angemessene Vertragsbestimmungen bei der Abtretung von Urheberrechten

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.