Russische Föderation
[RU] Liste der „ausländischen Agenten-Medien“ erweitert
IRIS 2022-10:1/7
Andrei Richter
Comenius Universität (Bratislava)
Am 1. Dezember 2022 tritt in der Russischen Föderation eine neue Fassung des Gesetzes über ausländische Agenten in Kraft. Es verschmilzt, aktualisiert und ersetzt die Normen, die seit 2012 im Gesetz zur Regulierung der Massenmedien sowie in den Föderationsgesetzen über nichtkommerzielle Organisationen beziehungsweise über gesellschaftliche Vereinigungen (siehe IRIS Extra 2020) festgelegt waren.
Das neue Gesetz „Über die Kontrolle der Tätigkeit von Personen unter ausländischem Einfluss“ sieht vor, dass ausländische Finanzierung und/oder materielle Unterstützung keine zwingenden Faktoren mehr sind, um den Status „ausländischer Agent“ zuzuerkennen: Ein vage definierter „ausländischer Einfluss“ ist ausreichend. Die derzeitigen vier Listen „ausländischer Agenten“, die vom Justizministerium im Rahmen verschiedener Rechtsvorschriften erstellt wurden, werden durch ein Register ausländischer Agenten und ein Einheitsregister der mit ausländischen Agenten verbundenen Personen ersetzt (Artikel 5 und 6); Personen aus den aktuellen Listen werden automatisch in die neuen Listen übertragen. Das Gesetz sieht 18 Arten von Tätigkeiten vor, die für „ausländische Agenten“ verboten sind (Art. 11). Darüber hinaus enthält es Verpflichtungen im Zusammenhang mit den zulässigen Tätigkeiten „ausländischer Agenten“, ein System staatlicher Kontrolle über die Tätigkeit „ausländischer Agenten“, verwaltungs- und strafrechtliche Haftung im Falle möglicher Verstöße sowie für beide Register Verfahren zur Ein- und Austragung.
Seit der Vorbereitung und dem Beginn der umfassenden Aggression gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 wird das russische Gesetz über „ausländische Agenten“ erheblich intensiver umgesetzt. Die ursprüngliche Liste der „ausländischen Agenten-Medien“ umfasste 2017-2020 zehn Einrichtungen, von denen die meisten mit Radio Free Europe/Radio Liberty und Voice of America verbunden waren; bis November 2022 stieg deren Zahl sprunghaft auf 54 an. Die Liste der Einzelpersonen mit dem Status eines „ausländischen Medien-Agenten“ enthielt 2020 fünf Einträge und wuchs auf 76 zu Beginn des Krieges im Februar 2022 und auf 135 im November 2022 an, außerdem wurden 21 Journalisten in eine allgemeine Liste „ausländischer Agenten“ aufgenommen.
Seit 2015 wurden darüber hinaus mehrere vergleichbare Föderationsgesetze verabschiedet, die darauf abzielen, die Aktivitäten ausländischer Einrichtungen, einschließlich ihrer Medienaktivitäten, sowie die On- und Offline-Verbreitung von Informationen einzuschränken. Diese Einrichtungen (derzeit 55) üben eine aus Sicht der Behörden „unerwünschte Tätigkeit“ aus. Mit der Einstufung als „unerwünscht“ wird die Tätigkeit ausländischer oder internationaler nichtkommerzieller Organisationen in Russland auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, was auch ein Verbot der On- und Offline-Veröffentlichung ihrer Berichte bedeutet.
2022 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, die durch das 2012 geänderte Gesetz über „ausländische Agenten“ auferlegten rechtlichen Beschränkungen sind ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und erklärte, der Eingriff in die Rechte der beschwerdeführenden Organisationen sei weder gesetzlich vorgeschrieben noch „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ (siehe IRIS 2022-8:1/29).
Referenzen
- О контроле за деятельностью лиц, находящихся под иностранным влиянием
 - https://rg.ru/documents/2022/07/19/document-inoagent.html
 - „Über die Kontrolle der Tätigkeit von Personen unter ausländischem Einfluss“, Föderationsgesetz der Russischen Föderation vom 14. Juli 2022 Nr. 255-FZ
 
Verknüpfte Artikel
IRIS 2022-8:1/29 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Ecodefence und andere gegen Russland
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.