Malta

[MT] Gericht verhängt Geldbuße gegen staatlichen Rundfunkveranstalter und Rundfunkbehörde

IRIS 2022-8:1/23

Pierre Cassar

Universität Malta

Die erste Zivilgerichtskammer fällte in ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeit ein Urteil in der Klage der Nationalistischen Partei gegen den staatlichen Rundfunkveranstalter (PBS) und die Rundfunkbehörde (BA).

Die Nationalistische Partei hatte sich an das Gericht gewandt, nachdem die Regulierungsbehörde den staatlichen Rundfunkveranstalter nach einem Beitrag in einer Magazinsendung, der als zu politisch angesehen worden war und eine Reaktion der Oppositionspartei ausgelöst hatte, angewiesen hatte, der Klägerin ein Recht auf Gegendarstellung zu gewähren.

Trotz dieser Entscheidung weigerte sich der staatliche Rundfunkveranstalter, die Gegendarstellung auszustrahlen, und erst nachdem die Nationalistische Partei eine zweite Beschwerde bei der BA eingereicht hatte, willigte PBS ein, die Gegendarstellung auszustrahlen. Außerdem wurde dem Sender eine Ordnungsstrafe in Höhe von EUR 4.660 auferlegt, wie es das Rundfunkgesetz vorsieht. Diese Geldstrafe wurde jedoch nach der Ausstrahlung der Gegendarstellung ausgesetzt.

Die Nationalistische Partei forderte die Gerichte auf, festzustellen, dass ihre verfassungsmäßigen Rechte durch die lange Verzögerung bei der Ausstrahlung ihrer Gegendarstellung verletzt wurden. Das Gericht gab der Klägerin Recht und verurteilte den staatlichen Rundfunkveranstalter und die Regulierungsbehörde, weil sie ihren verfassungsmäßigen Verpflichtungen nicht nachgekommen waren.

In Anbetracht der Tatsache, dass PBS in Malta eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und sein führender Kanal der beliebteste lineare Sender auf der Insel ist, betonte das Gericht, dass es für einen solchen Sender mit Spitzeneinschaltquoten während der Nachrichtenzeit unerlässlich sei, „unparteiische und präzise Informationen sowie ein Spektrum an Meinungen und Kommentaren zu liefern, das die unterschiedlichen politischen Ansichten im Land widerspiegelt“.

Das Gericht stellte fest, dass der betreffende Fall in einer Zeit stattfand, in der Parlamentswahlen bevorstanden, so dass die Zeit von entscheidender Bedeutung war. In seinem Urteil stellte der Richter fest, dass die Behörde es versäumt hatte, die Unparteilichkeit „mit der für den Rundfunk erforderlichen Schnelligkeit und Proaktivität zu gewährleisten, insbesondere in einer Zeit, in der sich Gerüchte hartnäckig hielten und es eindeutige Anzeichen dafür gab, dass eine Parlamentswahl unmittelbar bevorstand - was auch tatsächlich der Fall war.“

Der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter wurde darüber hinaus wegen seiner Weigerung belangt, eine von der Regulierungsbehörde ordnungsgemäß erlassene Weisung zu befolgen. Das Gericht merkte an, PBS hätte ohne Weiteres die Gegendarstellung ausstrahlen und dann zu einem späteren Zeitpunkt eine gerichtliche Überprüfung des Falles beantragen können.

In der Zwischenzeit wurde eine zweite Beschwerde, die die Nationalistische Partei in derselben Sache bei Gericht eingereicht hatte, vom Gericht nicht bestätigt, da die Partei es versäumt hatte, die zweite Beschwerde bei der Regulierungsbehörde einzureichen. Diese Beschwerde bezog sich auf eine Reihe von politischen Werbespots, die im Zusammenhang mit dem Haushalt 2022 im staatlichen Hauptsender ausgestrahlt wurden. Der Nationalistischen Partei wurde Abhilfe in Form ähnlicher, im nationalen Fernsehen auszustrahlender Spots zugesprochen; die Klägerin machte jedoch geltend, dass die Wirkung dieser Spots neutralisiert wurde, da sie zwischen Informationswerbung der Regierung „eingepfercht“ waren.

Der staatliche Rundfunkveranstalter und die Rundfunkbehörde wurden zu Geldstrafen von jeweils EUR 1.500 verurteilt. Die BA hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, deren Ausgang noch offen ist.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.