Slowenien

[SI] Aktualisierung des dritten Entwurfs für das AVMD-Gesetz und Gründung eines Fonds für die europäische audiovisuelle Produktion

IRIS 2021-1:1/26

Deirdre Kevin

COMMSOL

Am 6. Juli 2020 hat das slowenische Kulturministerium ( Ministrstvo za kulturo) einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die audiovisuellen Mediendienste veröffentlicht (siehe IRIS 2020-9/12).  Eine erste Konsultation über den Entwurf endete bereits im August. Anschließend legte das Ministerium eine Neufassung einzelner Artikel des Gesetzentwurfs vor und verlängerte die Konsultation bis zum 2. Oktober 2020. Die zweite Fassung des Gesetzes wurde am 25. Oktober zurückgezogen, und am 27. Oktober wurde eine dritte Fassung für die interministerielle Konsultation vorgelegt, die am 9. November abgeschlossen sein sollte. Seitdem gibt es keine neuen Informationen über das Verfahren.

Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Einführung von Verpflichtungen für audiovisuelle Mediendienste, in europäische audiovisuelle Werke zu investieren. Der neue Artikel 16 a(1) verpflichtet Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten, mindestens 10% ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen in der Republik Slowenien für die Entwicklung, Produktion oder Förderung europäischer audiovisueller Werke zu verwenden (siehe IRIS 2020-9.1/12)

Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind nach Artikel 16a(6) die Einnahmen aus Werbung und Abonnementgebühren von Anbietern audiovisueller Mediendienste in Slowenien, ohne MwSt. Die Steuern auf Gewinne, die in der Republik Slowenien gezahlt werden, werden ebenfalls von den 10% der Gesamteinnahmen abgezogen.

Für die Umsetzung dieser Verpflichtung  ist nach Artikel 16b die slowenische Regulierungsbehörde verantwortlich, die Agentur für Kommunikationsnetze und -dienste (AKOS).

Die AKOS wird nach dem Verfahren, das in dem Gesetz vorgeschrieben ist, prüfen, ob die Mediendienste-Anbieter ihren Verpflichtungen nachkommen. Ausstehende Beiträge müssen nachgezahlt werden, und der zweite Gesetzentwurf legt fest, dass diese Mittel dem Kulturministerium zufließen sollen, das mehrere Filmfonds verwaltet.

Mit dem dritten Gesetzentwurf (27. Oktober 2020) wurde ein zusätzlicher Artikel (16c) eingeführt. Nach diesem neuen Artikel soll nicht mehr das slowenische Kulturministerium für die Verwaltung der Filmfonds zuständig sein, sondern ein neugegründeter Europäischer Fonds für die audiovisuelle Produktion. Er soll aus den Beiträgen der Mediendiensteanbieter finanziert werden (Absatz 3). Verwaltet werden soll der Fonds von dem Slowenischen Filmzentrum, einer öffentlichen Agentur, auf der Grundlage des Jahresarbeitsprogramms und eines Finanzplans (Absatz 5).


Referenzen


Verknüpfte Artikel

IRIS 2020-9:1/12 [SI] Slowenischer Gesetzentwurf führt Abgaben für die Finanzierung europäischer Werke ein

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.