Spanien

[ES] YouTube entfernt vier Videos nach Anfrage des CAC

IRIS 2017-4:1/12

Mònica Duran Ruiz

Katalanischer Rat für audiovisuelle Medien

Am 6. Februar 2017 entfernte die Videoplattform YouTube vier Kopien eines Videos, in dem ein Nutzer in Barcelona vermeintlich einem Bettler mit Zahnpasta gefülltes Gebäck anbietet. Wenngleich der Nutzer das Video bereits entfernte, stellte der Consell de l'Audiovisual de Catalunya (katalanischer audiovisueller Rat, CAC) fest, dass dasselbe Video erneut über vier andere YouTube-Accounts hochgeladen wurde.

Am 27. Januar 2017 kontaktierte der CAC YouTube mit der Bitte, diese vier Kopien des Originalvideos zu entfernen, da der im Video gezeigte Inhalt die Grundrechte einer Person, hier das Recht des Bettlers auf seine Würde, verletze. YouTube entsprach der Bitte, die vier Kopien des Videos zu entfernen. Es ist das zweite Mal, dass YouTube Inhalte auf Anfrage des CAC entfernt hat. YouTube entfernte zuvor fünf Videos, die der CAC und das Präsidialamt der katalanischen Regierung als Anstiftung zu Gewalt gegen Frauen angezeigt hatten (siehe IRIS 2017-2/13).

Seit 2014 fördert der CAC Maßnahmen im Bereich audiovisueller Inhalte im Internet, indem er Berichte über Hassreden im Internet gegen Frauen, über Kinderpornografie, Magersucht und Bulimie verfasst. Der CAC hat gerade einen vierten Bericht fertiggestellt, in dem er die Verfügbarkeit von Inhalten im Zusammenhang mit Online-Wetten analysiert.


Referenzen

  • Consell de l’Audiovisual de Catalunya, YouTube retira, a petició del CAC, còpies del vídeo on apareix un captaire rebent unes galetes amb pasta de dents, 06/02/2017
  • http://www.cac.cat/detall.jsp?Njg%3D&MQ%3D%3D&L2RldGFsbENvbnRlbnQ%3D&NzU1
  • Katalanischer Audiovisueller Rat, YouTube entfernt auf Anfrage des CAC Kopien des Videos, in dem es aussieht, als erhalte ein Bettler Gebäck mit Zahnpasta, 6. Februar 2017

Verknüpfte Artikel

IRIS 2017-2:1/13 [ES] YouTube entfernt fünf Videos, die vom CAC wegen Anstiftung zu Gewalt gegen Frauen angezeigt wurden

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.