Nordmazedonien
[MK] Gesetz über Audio- und audiovisuelle Mediendienste geändert
IRIS 2014-3:1/35
Borce Manevski
Unabhängiger Medienberater
Nach kontroversen Debatten über das neue Закон за аудио и аудио-визуелни медиуми (Gesetz über Audio- und audiovisuelle Mediendienste) im Januar 2014 (siehe IRIS 2013-7/19, IRIS 2013-8/28) hat das mazedonische Parlament Änderungen zu den Medienregulierungsbestimmungen, die die Websitenüberwachung und -regulierung nicht abdecken, verabschiedet, um die Situation der Medienfreiheit im Lande zu verbessern.
Einer der Hauptkritikpunkte betraf die Frage, welcher der beiden Berufsjournalistenverbände ein Vorstandsmitglied in der Regulierungsbehörde ernennen darf, da wegen politischer Konflikte zwischen verschiedenen Medienvertretern inzwischen ein zweiter Berufsjournalistenverband gegründet worden war. Es wurde eine Vereinbarung erzielt, laut derer beide Verbände einen Vertreter in dem zur Medienagentur gehörigen Rundfunkrat ernennen können. Gemäß Artikel 4 des Gesetzes über Audio- und audiovisuelle Mediendienste ernennen die beiden Journalistenverbände der Republik Mazedonien, die über die höchste Mitgliederzahl verfügen, jeweils ein Ratsmitglied.
Hinsichtlich des Verfahrens zur Beendung der Amtszeit der Mitglieder der bisherigen Regulierungsbehörde und zur Gründung eines neuen Rates innerhalb der Medienagentur wurde mehr Klarheit geschaffen. Die Änderungen sehen die vollständige Auflösung des bisher mit der Regulierung beauftragten Rundfunkrates und die Wahl neuer Mitglieder durch das Parlament vor. Artikel 7 besagt: „Das Parlament der Republik Mazedonien veröffentlicht im Einklang mit diesem Gesetz 30 Tage nach dessen Inkrafttreten einen Aufruf zur Ernennung neuer Mitglieder des Rates der Agentur.” Allerdings ist die ungenaue Definition des Begriffs „Journalist“ weiterhin im Gesetz verankert. Dadurch können Journalisten, die nicht für herkömmliche Medien tätig sind, von den Pressekonferenzen der staatlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden.
Laut Meinung des Journalistenverbands ZNM schränken die neuen Änderungen die Medienfreiheit im Lande weiter ein. Eingedenk der Tatsache, dass die Regierung laut der von der Medienagentur vorgelegten Rundfunkmarkt-Analyse 2012 der größte Werbetreibende des Marktes ist, fürchtet der ZNM, die Werbeaktivität der Regierung werde das Recht auf objektive Medienberichterstattung untergraben.
In ihrem Jahresfortschrittsbericht 2013 äußerte die Europäische Kommission ebenfalls ihre Sorge über die massive Werbetätigkeit der mazedonischen Regierung und deren Einfluss auf die Medienfreiheit.
Referenzen
- Закон за изменување и дополнување на Законот за аудио и аудиовизуелни медиумски услуги од 22 јануари 2014
- http://www.avmu.mk/images/Zakon_za_izmenuvanje_i_dopolnuvanje_na_Zakonot_za_audio_i_audiovizuelni_mediumski_uslugi.pdf
- Gesetz über Audio- und audiovisuelle Mediendienste, 22. januar 2014
- European Commission’s Country's Progress Report
- http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/mk_rapport_2013.pdf
- Jahresfortschrittsbericht
- Реакција за измените на медиумските закони, Објавено во Четврток, 23. Јануари 2014
- http://www.znm.org.mk/drupal-7.7/mk/node/721
- Pressemitteilung des Journalistenverbandes Mazedoniens, 23. Januar 2014
Verknüpfte Artikel
IRIS 2013-7:1/19 [MK] Öffentliche Diskussion über neues Mediengesetz
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.