Nordmazedonien

[MK] Zweiter Entwurf der neuen Mediengesetzgebung für öffentliche Diskussion vorbereitet

IRIS 2013-8:1/28

Borce Manevski

Unabhängiger Medienberater

Während der hitzigen Debatte über das neue Medienrecht (siehe IRIS 2013-7/19) schlug die Regierung dem Parlament zwei Gesetze zur Verabschiedung vor.

Das erste Gesetz, Zakon za mediumi (Mediengesetz), wird allgemeine Aspekte des Mediensektors regeln. Das zweite, Zakon za audio-vizuelni mediumski uslugi (Gesetz über audiovisuelle Mediendienste), befasst sich konkreter mit dem Bereich der audiovisuellen Mediendienste.

Trotz der Eingaben zivilgesellschaftlicher Organisationen, Medienfachverbände und der internationalen Gemeinschaft enthalten die vorgeschlagenen Gesetze ein recht hohes Maß an Medienregulierung, darunter auch eine Regulierung von Internetinhalten und Printmedien. Beide unterliegen bisher nur einer grundlegenden Regulierung (z. B. im allgemeinen und spezifischen Wettbewerbs- und Urheberrecht).

In spezifischen Fällen würden die beiden vorgeschlagenen Gesetze den Sektor regulieren, der sich ursprünglich selbst regulieren sollte. Sie legen fest, welche Pflichten die Selbstregulierungsgremien haben und wie sie bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex reagieren sollen. Kritische Stimmen sehen die Unterscheidung zwischen Selbstregulierung und formaler Regulierung schwinden.

Art. 2 des Zakon za mediumi definiert das Berufsfeld eines Journalisten recht eng. Einer möglichen Lesart zufolge umfasst diese Definition keine freiberuflichen Journalisten oder Vertreter des staatsbürgerlichen Journalismus. Dadurch können Behörden diese Journalisten von öffentlichen Ereignissen ausschließen, nur weil sie keine „Journalisten“ im Sinne des Gesetzes sind.

Art. 10 enthält Vorschriften zur Organisation der Arbeit von Journalisten in den Medien auf der Mikromanagement-Ebene und regelt sogar die Kommunikation zwischen Reportern und Chefredakteur. Das Mediengesetz verpflichtet Journalisten, den Chefredakteur in Übereinstimmung mit einem gesetzlich festgelegten internen Kommunikationsverfahren zu informieren, wenn sie Informationen aus geschützten Quellen veröffentlichen wollen. Kritiker fürchten, dass dies zu einer Selbstzensur führen könnte, die eine abschreckende Wirkung auf die Medienfreiheit in Mazedonien haben könnte, und verweisen auf Art. 16 der mazedonischen Verfassung, die das Recht von Journalisten garantiert, ihre Informationsquellen nicht offenzulegen.

Art. 9 des vorgeschlagenen Textes des Zakon za audio-vizuelni mediumski uslugi verringert die Transparenz der Arbeit der Medienregulierungsbehörde. Sie ist verpflichtet, „mindestens vier für die Öffentlichkeit zugängliche Sitzungen innerhalb eines Jahres“ abzuhalten. Dies schafft die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen, denn nach der bisherigen Gesetzgebung sind alle Sitzungen öffentlich. Dieser Verringerung der Transparenz steht eine Ausweitung der Regulierungsmacht durch den Gesetzentwurf gegenüber.

Die Zivilgesellschaft und die Medienfachverbände forderten die Regierung in einer gemeinsamen Erklärung auf, die Mediengesetze zurückzuziehen: „Die Trennung des Gesetzes (in zwei Einzelgesetze) ist nur eine technische Trennung von Bestimmungen und keine materielle Trennung des (regulatorischen) Ansatzes gegenüber Printmedien und elektronischen (Online-) Medien einerseits und Rundfunkveranstaltern andererseits“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des Journalistenverbands Mazedoniens, des Zentrums für Medienentwicklung und des Mazedonischen Medieninstituts. Der Journalistenverband Mazedoniens erhebt zudem Einwände gegen die Reform der Medienregulierungsbehörde: „Die Mehrheit ihrer Mitglieder werden von politischen Institutionen, dem Parlament und dem Verband der Einheiten der lokalen Selbstverwaltung nominiert.“ Die OSZE fordert in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf in Bezug auf die Medienregulierungsbehörde eine stärkere Einbeziehung des zivilen Sektors: „Zu den Haupteinwänden gegen die Bestimmungen über die Regulierungsbehörde gehörte die unzureichende Einbeziehung der Zivilgesellschaft in das Ernennungsverfahren. Der Einwand besteht fort, da es keine wesentlichen Änderungen der betreffenden Bestimmungen gibt.“ Beide Gesetze sollen im Herbst 2013 vom Parlament verabschiedet werden.


Referenzen

  • OSCE’s Comments on the Second Draft of the Draft Law on Media and Audio-visual Media Services
  • https://www.osce.org/fom/103488
  • Stellungnahme der OSZE zum zweiten Entwurf des Entwurfs für ein Gesetz über Medien und audiovisuelle Mediendienste

  • Став на ЗНМ, ССНМ, МИМ и ЦРМ за законат за медиуми
  • http://www.znm.org.mk/drupal-7.7/mk/node/648
  • Gemeinsame Erklärung des Journalistenverbands Mazedoniens, des Zentrums für Medienentwicklung und des Mazedonischen Medieninstituts


Verknüpfte Artikel

IRIS 2013-7:1/19 [MK] Öffentliche Diskussion über neues Mediengesetz

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.