Russische Föderation

[RU] Neue Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und des guten Rufs

IRIS 2013-8:1/34

Dmitry Golovanov

Moskauer Zentrum für Medienrecht und Medienpolitik

Am 2. Juli 2013 hat der Präsident der Russischen Föderation durch Unterzeichnung das Föderationsgesetz zur Änderung einiger Bestimmungen des Zivilgesetzbuches in Kraft gesetz. Das Gesetz wurde im Zuge der gegenwärtigen Zivilrechtsreform in Russland verabschiedet. Es regelt kleinere Änderungen einiger Aspekte des Schutzes ideeller Werte, so etwa den Schutz gegen Verleumdung und den Schutz des eigenen Bildes (siehe IRIS 2013-8/32); daneben werden einige neue Bestimmungen eingeführt (Schutz der Privatsphäre). Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Entwicklung neuer rechtlicher Mechanismen zum Schutz ideeller Werte.

Eine wichtige Neuerung des Gesetzes besteht in der Entwicklung des Rechts auf Privatsphäre. Neben der Verfassung besagt nun auch der neue Artikel 152.2 des Zivilgesetzbuches, dass die Erhebung, Speicherung, Verbreitung und Nutzung von Daten über das Privatleben einer Person ohne deren Zustimmung nicht zulässig ist. Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches berücksichtigen diese Regelung, wobei unterstrichen wird, dass jegliche Nutzung von Daten über das Privatleben einer Person als rechtmäßig betrachtet wird, wenn dies aufgrund zwingender staatlicher, sozialer oder öffentlicher Erfordernisse erfolgt. Eine Sonderklausel widmet sich dem Schutz des Privatlebens in künstlerischen Werken. Die Nutzung von Daten über das Privatleben einer Person ist als rechtswidrig zu betrachten, wenn sie die legitimen Interessen dieser Person verletzt.

Mit dem Gesetz wird Artikel 152 des Zivilgesetzbuches zum Schutz gegen Verleumdung neu gefasst. Eine der wichtigsten Bestimmungen sieht vor, dass jedermann nicht nur gegen herabwürdigende, unwahre Äußerungen geschützt ist, sondern auch das Recht hat, Rechtsmittel gegen die Verbreitung falscher Informationen über sich einzulegen. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Beweislast für die Unwahrheit in letzterem Fall bei der Person liegt, die den Schutz ihrer Rechte einfordert. Schutz gegen die Verbreitung falscher Informationen zieht nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld für die betroffene Person nach sich.

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Einführung einer Vielzahl spezifischer Rechtsmittel, die für einen stärkeren Schutz ideeller Werte erarbeitet wurden. Jeder hat das Recht, sowohl die traditionellen zivilrechtlichen als auch die speziell für den Schutz ideeller Werte vorgesehenen Mittel anzuwenden. Insbesondere beinhalten Letztere die Befugnis eines Gerichtes, die Verletzung ideeller Werte festzustellen, die Möglichkeit der Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses zur Feststellung der Rechtsverletzung sowie das gerichtliche Verbot von Aktivitäten, die ideelle Werte verletzen.

Bei einer Verletzung des guten Rufs, der Privatsphäre oder des Rechts am eigenen Bild ist jeder berechtigt, Rechtsmittel wie die Einstellung der Verbreitung von Informationen einzulegen, so etwa durch Löschung dieser Informationen, sowie durch Vernichtung gedruckter Ausgaben dieser Informationen, wenn die Löschung von Informationen nicht anwendbar ist. In den Bestimmungen des Gesetzes wird betont, dass die Vernichtung von Informationsträgern keine Ausgleichszahlungen für die Kosten solcher Informationsträger an die Eigentümer impliziert. Neu ist auch das Recht, die Entfernung verleumderischer Informationen oder Bilder einer Person aus dem Internet zu verlangen. Sie hat auch ein spezielles Recht auf Online-Verbreitung einer Gegendarstellung gemäß den von einem Gericht in jedem Einzelfall festzulegenden Verfahren.

Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.


Referenzen

  • Федеральный закон Российской Федерации от 2 июля 2013 г. N 142-ФЗ "О внесении изменений в подраздел 3 раздела I части первой Гражданского кодекса Российской Федерации "
  • http://www.rg.ru/2013/07/05/gk-dok.html
  • Föderationsgesetz Nr. 142-FZ vom 2. Juli 2013 „Zur Änderung von Teil 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation“

Verknüpfte Artikel

IRIS 2013-8:1/32 [RU] Verfassungsgericht urteilt über Online-Verleumdung

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.