Irland

[IE] Überarbeitung der Kodizes für allgemeine kommerzielle Kommunikationen und kommerzielle Kommunikationen für Kinder

IRIS 2013-1:1/26

Damien McCallig

School of Law, National University of Ireland, Galway

Am 12. Oktober 2012 hat die irische Rundfunkbehörde (BAI) die Ergebnisse der Konsultationen zur Überarbeitung der Kodizes für allgemeine kommerzielle Kommunikationen und kommerzielle Kommunikationen für Kinder (siehe IRIS 2011-7/29) bekannt gegeben. Die revidierten Kodizes sollen insbesondere eine Regelung in Bezug auf Produkte mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt (HFSS) bieten.

Nach Art. 42 des Rundfunkgesetzes von 2009 ist die BAI verpflichtet, Werbekodizes zu erarbeiten, durch die die öffentlichen Gesundheitsinteressen von Kindern geschützt werden, und kann Werbung in einem Rundfunkdienst für eine oder mehrere Kategorien von Lebensmitteln untersagen. Vor der ersten Stufe eines zweistufigen Konsultationsprozesses, der im September 2011 eingeleitet wurde, berief die BAI eine Facharbeitsgruppe, um die gesundheitlichen Anliegen von Kindern in Irland zu untersuchen und zu prüfen, ob die an Kinder gerichtete Werbung für HFSS-Lebensmittel und -Getränke eingeschränkt werden sollte (siehe IRIS 2011-7/29).

Der Bericht der Arbeitsgruppe empfahl als Mechanismus zur Bestimmung von HFSS-Lebensmitteln und -Getränken das Modell für Nährwertprofile, das von der britischen Lebensmittelbehörde Food Standards Agency speziell für die Rundfunkregulierung (siehe IRIS 2007-1/20) entwickelt worden war. In der ersten Stufe der Konsultationen sollten die Ansichten der Öffentlichkeit zum Bericht der Facharbeitsgruppe ermittelt werden. Gestützt auf die Erkenntnisse aus dieser Konsultation verabschiedete die BAI das Modell für Nährwertprofile zur Definition von HFSS-Lebensmitteln und -Getränken und erarbeitete Entwürfe für Kodizes für allgemeine kommerzielle Kommunikationen und kommerzielle Kommunikationen für Kinder, die spezielle Vorschriften enthalten, mittels derer Werbung für weniger gesunde HFSS-Lebensmittel und -Getränke eingeschränkt wird. Wie in Art. 44 des Rundfunkgesetzes von 2009 vorgesehen, wurden die Kodexentwürfe dann zur Konsultation freigegeben.

In der zweiten Stufe des Konsultationsprozesses wurden weitere Meinungen zum Modell für Nährwertprofile und zu den spezielle Vorschriften und Einschränkungen geprüft, die in den Entwürfen enthalten sind. Als Ergebnis dieser Stufe im Konsultationsprozess wurde Käse, der ursprünglich mit berücksichtigt worden war, aus dem Modell für Nährwertprofile herausgenommen. Diese Änderung erfolgte aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsministeriums, in der der gesundheitliche Nutzen von Käse und die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung von Käse im irischen Kontext dargestellt wurden. Werbespots für Käse werden jedoch eine Einblendung beinhalten, die die empfohlene tägliche Höchstmenge angibt.

Nach der zweiten Konsultationsstufe wurden die spezifischen Vorschriften, die im Entwurf des Kodex für kommerzielle Kommunikationen für Kinder vorgeschlagen werden, von der BAI endgültig ausgearbeitet. Für kommerzielle Kommunikationen für HFSS-Lebensmittel und -Getränke gilt somit Folgendes:

- Sie sind in Kinderprogrammen gemäß der Definition im Kodex unzulässig;

- sie dürfen keine Prominenten oder Sportler zeigen;

- sie dürfen keine Figuren aus Kindersendungen zeigen;

- sie dürfen keine lizenzierten Figuren, zum Beispiel Figuren und Charaktere aus Kinofilmen zeigen;

- sie dürfen keine Angaben zu Gesundheit und Nährwert beinhalten, und

- sie dürfen keine Aktionsangebote umfassen.

Die BAI erstellte zudem die abschließenden Vorschriften für den Kodex für allgemeine kommerzielle Kommunikationen, die HFSS-Werbung dahingehend einschränken, dass maximal 25 Prozent der von einem Rundfunkveranstalter verkauften Werbezeit für HFSS-Lebensmittel und -Getränke genutzt werden darf. Darüber hinaus darf in jeder Werbeunterbrechung nur ein Viertel der Spots HFSS-Produkte bewerben. Die überarbeiteten Kodizes werden offiziell im Januar 2013 eingeführt und nach einer Vorlaufzeit am 1. Juli 2013 in Kraft treten.


Referenzen

  • Broadcasting Authority of Ireland, BAI Signals new rules to govern advertising of food and drink in children’s advertising, 12 October 2012
  • http://www.bai.ie/?p=2792
  • Irische Rundfunkbehörde: BAI kündigt neue Vorschriften zur Regelung von Lebensmittel- und Getränkewerbung für Kinder an, 12. Oktober 2012


Verknüpfte Artikel

IRIS 2011-7:1/29 [IE] Entwicklungen der BAI-Richtlinien für allgemeine Kommunikation und Kommunikation für Kinder

IRIS 2007-1:1/20 [GB] Regulierer will Junkfood-Werbung in Sendungen verbieten, die besonders Kinder ansprechen

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.