Vereinigtes Königreich

[GB] Regulierer will Junkfood-Werbung in Sendungen verbieten, die besonders Kinder ansprechen

IRIS 2007-1:1/20

Tony Prosser

Universität Bristol, Juristische Fakultät

Im Dezember 2003 bat der britische Innenminister die Regulierungsbehörde Ofcom, über Vorschläge zur Verschärfung der Bestimmungen über Nahrungsmittel- und Getränkewerbung für Kinder nachzudenken. Nach umfangreichen Untersuchungen und Beratungen gelangte Ofcom nun zu der umstrittenen Entscheidung, jegliche Werbung für Produkte mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt im Umfeld von Sendungen zu verbieten, die besonders Kinder unter 16 Jahre ansprechen, und zwar unabhängig von der Sendezeit und auf allen Kanälen.

Dies umfasst ein vollständiges Verbot solcher Werbung im Umfeld aller Kindersendungen und auf speziellen Kinderkanälen sowie in Jugend- und Erwachsenensendungen, die einen signifikant überdurchschnittlichen Anteil an Zuschauern unter 16 Jahren haben. Zu dieser letzten Kategorie gehören auch einige spezielle Musiksendungen und allgemeine Unterhaltungssendungen. Neben diesen generellen Verboten sollen neue Vorschriften zum Inhalt von Sendungen eingeführt werden, die sich an Grundschulkinder (Kinder unter elf Jahren) richten. Hier werden in der Werbung für stark fett-, salz- oder zuckerhaltige Nahrungsmittel auch der Einsatz von Prominenten und Lizenzfiguren (zum Beispiel Comicfiguren), Werbeaktionen, zum Beispiel Geschenke, sowie gesundheits- und ernährungsbezogene Behauptungen verboten. Alle Einschränkungen sollen gleichermaßen auch für das Produktsponsoring gelten und für alle Fernsehveranstalter verbindlich sein, die mit einer Lizenz von Ofcom arbeiten und ihren Sitz in Großbritannien haben, also auch für internationale Fernsehveranstalter, die von Großbritannien aus für Zuschauer im Ausland senden.

Welche Nahrungsmittel unter das Verbot fallen sollen, wird anhand des Programms zur Erstellung von Nährstoffprofilen festgelegt, das von der britischen Lebensmittelbehörde Food Standards Agency entwickelt wurde. Hinsichtlich der Ausweitung der Bestimmungen auf Kinder unter 16 Jahren wird noch eine weitere kurze Beratung stattfinden, da sich die ursprünglichen Vorschläge nur auf Kinder unter neun Jahren bezogen hatten. Die Bestimmungen sollen bis Ende Januar 2007 in Kraft treten, wobei laufende Werbekampagnen noch bis Ende Juni 2007 fortgesetzt werden dürfen. Für spezielle Kinderkanäle, die im Vergleich zu anderen Kanälen größere Schwierigkeiten haben dürften, Ersatz für ihre Einnahmen aus der Nahrungsmittel- und Getränkewerbung zu finden, soll es eine Übergangszeit von 24 Monaten geben, die bis Ende 2008 läuft. Ofcom schätzt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender infolge der neuen Beschränkungen bis zu 0,7 % ihres Gesamtumsatzes einbüßen könnten, kinder- und jugendorientierte Kabel- und Satellitenkanäle bis zu 8,8 % und spezielle Kinderkanäle bis zu 15 %.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.