Frankreich

[FR] Sechs zusätzliche Sendekanäle für das digitale hochauflösende Fernsehen

IRIS 2011-10:1/16

Amélie Blocman

Légipresse

Nach Kenntnisnahme der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 29. September 2011, laut derer die im Gesetz von 1986 vorgesehene Bewilligung zusätzlicher Sendekanäle (sogenannte Bonuskanäle) für die drei „etablierten“ französischen Privatsender TF1, M6 und Canal+ gegen EU-Recht verstößt (siehe IRIS 2011-9/7), hat der französische Premierminister François Fillon am 11. Oktober 2011 mehrere Maßnahmen angekündigt. Zunächst soll in den kommenden zwei Monaten ein Gesetzentwurf zur Aufhebung der Bestimmung über die Bonuskanäle verabschiedet werden. Zudem soll die technische Norm zur digitalen Ausstrahlung nicht sofort geändert werden, damit die Fernsehzuschauer ein größeres audiovisuelles Angebot in Anspruch nehmen können, ohne sich hierzu neue Empfangsgeräte anschaffen zu müssen. Nicht in Frage stellt der Premierminister allerdings den Beschluss, in den kommenden Jahren modernere Kompressions- und Ausstrahlungsnormen einzuführen. Damit werden, wie im Bericht von Michel Boyon empfohlen, mittelfristig alle Sender die Ausstrahlungsnorm DVB-T2 nutzen. Der Premierminister hat sich zudem dafür ausgesprochen, ab sofort den natürlichen Übergang zu den neuen Normen dahingehend zu fördern, dass alle neu auf dem Markt kommenden Fernsehgeräte mit den neuen Normen kompatibel sein sollen. Im Zusammenhang mit dieser Ankündigung hat der Conseil supérieur de l’audiovisuel (Rundfunkaufsichtsbehörde - CSA) am 18. Oktober 2011 eine Ausschreibung für die Ausstrahlung von sechs digitalen hochauflösenden Sendern über DVB-T MPEG 4 gestartet. Bewerbungen sind bis zum 3. Januar 2012 einzureichen, damit bis Mitte März 2012 die potenziellen Anbieter ausgewählt und die Sendegenehmigungen bis Ende Mai erteilt werden können. Der CSA erklärte, mit demnächst sechs neuen hochauflösenden Sendern im digitalen Bereich erhalte diese Empfangsart eine neue Dynamik. Gleichzeitig stelle dies eine Bereicherung des Fernsehangebots im gesamten Land dar.


Referenzen


Verknüpfte Artikel

IRIS 2011-9:1/7 Europäische Kommission: Bewilligung von Bonus-Kanälen in Frankreich verstößt gegen EU-Recht

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.