Zypern

[CY] Ausweitung des Hörfunk- und Fernsehgesetzes auf audiovisuelle Mediendienste und Digitalumfeld

IRIS 2011-5:1/11

Christophoros Christophorou

Experte des Europarats im Bereich Medien und Wahlen

Gegenwärtig wird eine Änderung zum Ο περί Ραδιοφωνικών και Τηλεοπτικών Σταθμών Νόμος (Gesetz über Hörfunk- und Fernsehsender L. 7(I)/1998) geprüft, durch die der Anwendungsbereich auf audiovisuelle Mediendienste ausgeweitet und auf das neue digitale Umfeld reagiert werden soll. Die Änderung folgt der Verabschiedung eines Änderungsgesetzes im letzten Dezember, mit dem Bestimmungen der AVMD-Richtlinie in das zyprische Recht integriert wurden (siehe IRIS 2011-2/13). Sie erscheint auch als notwendiger Schritt im Hinblick auf die Digitalumstellung, die für den 1. Juli 2011 terminiert ist. Eine öffentliche Konsultation zu den vorgeschlagenen Änderungen ist derzeit im Gange (siehe IRIS 2010-3/13).

Nach dem Entwurf wird die zyprische Hörfunk- und Fernsehbehörde (CRTA) in „Regulierungsbehörde für audiovisuelle Mediendienste“ umbenannt, ihre Befugnisse werden auf Rundfunkorganisationen, audiovisuelle On-Demand-Mediendienste (AVOD) sowie auf Anbieter „kostenpflichtiger Verbund-AVMD-Dienste“ ausgeweitet, die sowohl Rundfunk- als auch nichtlineare Mediendienste anbieten können. Es wird vorgeschlagen, dass die Regulierungsbehörde die Befugnis erhält, die Beachtung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu überwachen; auch Unternehmen, die Einschaltquoten messen, sollen in ihre Zuständigkeit fallen, wobei sowohl die „Korrektheit“ der verwendeten Messmethode als auch die Art und Weise, wie diese Unternehmen AVMD-Anbieter behandeln, beurteilt werden.

Der Entwurf beinhaltet unter anderem Bestimmungen, die die Bandbreite an Lizenzen, die erteilt werden können, die Verpflichtungen der Lizenznehmer und die Dienste, die sie im neuen Umfeld anbieten sollten, sowie die Kriterien für die Bewertung von Anwendungen und für die Erteilung von Lizenzen festlegen; die Höhe der jeweiligen Lizenzgebühren wird für Rundfunkveranstalter angehoben, AVMD-Anbieter müssen nicht nur eine höhere Lizenzgebühr, sondern auch noch eine zusätzliche Jahresgebühr für jedes angebotene Programm zahlen.

Grenzen und Einschränkungen für Eigentum, die Befugnis der Regulierungsbehörde, Sanktionen gegen Rundfunkveranstalter und AVMD-Anbieter zu verhängen, sowie die entsprechenden Obergrenzen werden je nach Lizenzart und angebotenem Dienst festgesetzt. Sanktionen können finanzieller Art sein (bis zu EUR 10.000 je Rechtsverstoß für Rundfunkveranstalter und bis zu EUR 25.000 je Verstoß für AVMD-Anbieter), jedoch auch den endgültigen Entzug der Lizenz umfassen.

Eine vorgeschlagene Änderung, die der Regulierungsbehörde die Befugnis einräumt, mutmaßliche Verstöße gegen den journalistischen Verhaltenskodex aufzugreifen oder zu untersuchen, hat eine Kontroverse ausgelöst; das geltende Gesetz sieht vor, dass die CRTA einen solchen Fall nur nach einer Anfrage der zyprischen Kommission für Medienbeschwerden, eines vom Journalistenverband und von Medieneignern gegründeten Organs, untersuchen kann. Die Kommission hat es bislang abgelehnt, sich an die CRTA zu wenden und begründet dies damit, dass sich öffentliche Behörden nicht in Fragen einmischen können, die sich aus dem Verhaltenskodex ergeben. Es kam somit zu einer öffentlichen Konfrontation zwischen Medienfachleuten auf der einen und Abgeordneten und anderen Befürwortern der Änderung auf der anderen Seite.

Die Ankündigung einer öffentlichen Konsultation brachte keine Präzisierung des Umfangs und der Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen. Andere Fragen bleiben ebenfalls unklar: Der Entwurf datiert vom Januar 2010, fast ein Jahr vor der Verabschiedung eines Änderungsgesetzes, das zyprisches Recht mit der AVMD-Richtlinie harmonisieren sollte. Es gibt keine Hinweise darauf, inwieweit Anstrengungen unternommen wurden, den Entwurf mit dem Änderungsgesetz, über das bereits abgestimmt worden ist, in Einklang zu bringen.

Andererseits war die einzig genannte Frist diejenige für interessierte Seiten, ihre Ansichten einzubringen, was das Datum für den Abschluss des Entwurfs, bevor er dem Parlament vorgelegt wird, offen lässt. Es wird erwartet, dass die CRTA das Dokument nach Abschluss vor dem Hintergrund der öffentlichen Konsultation zur rechtlichen/technischen Überprüfung an den Rechtsdienst der Republik überweisen wird; danach muss es vom Ministerrat verabschiedet werden, bevor es als Gesetzentwurf ins Repräsentantenhaus geht. Angesichts der Dauer des gesamten Prozesses und der Tatsache, dass das gegenwärtige Parlament vor Mitte April aufgelöst wurde, ist es im Hinblick auf die Parlamentswahlen im Mai 2011 unwahrscheinlich, dass das neue Gesetz vor der Digitalumstellung am 1. Juli 2011 in Kraft treten wird.


Referenzen

Verknüpfte Artikel

IRIS 2010-3:1/13 [CY] Auftakt der Informationskampagne zur Umstellung auf Digitalfernsehen

IRIS 2011-2:1/13 [CY] Harmonisierung mit der AVMD-Richtlinie der Europäischen Union

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.