Zypern
[CY] Harmonisierung mit der AVMD-Richtlinie der Europäischen Union
IRIS 2011-2:1/13
Christophoros Christophorou
Experte des Europarats im Bereich Medien und Wahlen
Zypern hat das Gesetz über Radio- und Fernsehsender (L. 7(I)/1998) und das Gesetz über die Cyprus Broadcasting Corporation (Ch. 300A) novelliert und die Gesetzgebung der Republik mit der Europäischen Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste - kodifizierte Fassung - harmonisiert. Die Änderungsgesetze wurden am 10. Dezember 2010 im Amtsblatt veröffentlicht.
Weitreichende Änderungen verschiedener Abschnitte des Gesetzes über Radio- und Fernsehsender dienten der Aktualisierung, um die Rundfunklandschaft und den audiovisuellen Bereich vollständig zu erfassen und nicht nur den Rundfunksektor, sondern auch Video-on-Demand-Dienste (VOD) zu regeln.
Im Abschnitt Begriffsbestimmungen wurden einige Begriffe geändert, andere kamen neu hinzu. Insbesondere wurde der Begriff „Sender“ in „Radio-/Fernsehorganisation“ geändert. Neu sind der Begriff „Anbieter audiovisueller Dienste“ sowie Bezeichnungen für dessen Tätigkeiten. Verschiedene Regelungen betreffen die Aktivitäten und Verpflichtungen von Anbietern audiovisueller Dienste, während die Anbieter von VOD-Diensten durch neue Bestimmungen verpflichtet werden, spezielle Filter und Mechanismen zum Schutz von Kindern einzurichten.
Je nach Kategorie des Fernsehangebots (Voll- oder Spartenprogramm), Verbreitung des Programms (verschlüsselt) und anderen Kriterien werden verschiedene Lizenzen erteilt.
Die Funktionen und Befugnisse der Radio- und Fernsehbehörde als Medienregulierer wurden ebenfalls geändert, um ein breiteres Spektrum an Mediendiensten zu erfassen. Ihre Befugnis zur Lizenzvergabe und betrieblichen und inhaltlichen Überwachung reichen über den Rundfunk hinaus, und die Behörde soll auch die Verantwortung für die Planung und Organisation der Medienausbildung übernehmen. Anbieter audiovisueller Dienste müssen sich an bestimmten Bereichen dieser Aktivitäten beteiligen, insbesondere an der Verbreitung von Informationen, die für Kampagnen zur Medienerziehung und für die kreative Nutzung neuer Medien relevant sind.
Produktplatzierung ist grundsätzlich verboten, unter bestimmten Voraussetzungen in Filmen, Serien und Sendungen der leichten Unterhaltung, die nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes produziert wurden, aber zulässig.
Die Änderungsvorschläge wurden nach einer öffentlichen Konsultation vorgelegt, die die Radio- und Fernsehbehörde Anfang 2009 mit verschiedenen Gruppen und Organisationen durchgeführt hatte. Ein Bericht über die Konsultation wurde nicht veröffentlicht.
Das Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Sender Cyprus Broadcasting Corporation wurde ebenfalls geändert, wenn auch in geringerem Umfang, damit es die Vorgaben der der neuen EU-Richtlinie erfüllt.
Referenzen
- Ο Περί Ραδιοφωνικών και Τηλεοπτικών Σταθμών (Τροποποιητικός) Νόμος του 2010 - Νόμος Ν.118(Ι)/2010
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Radio- und Fernsehsender, L. 118(I)2010. Amtsblatt, 10. Dezember 2010
- Ο Περί Ραδιοφωνικού Ιδρύματος Κύπρου (Τροποποιητικός) Νόμος του 2010 - Νόμος Ν. 117(Ι)/2010
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Cyprus Broadcasting Corporation, L. 117(I)/2010. Amtsblatt, 10. Dezember 2010
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.