Slowakei
[SK] Entwicklungen und Fortschritte im Medienbereich
IRIS 2011-4:1/36
Jana Markechová
Anwaltskanzlei Markechova
Der Kulturminister der Slowakischen Republik hat am 18. Februar 2011 Vertreter des Vorstands des International Press Institute (IPI) zu einer Sitzung empfangen, in der er den Vorstand über die Entwicklungen in der slowakischen Medienbranche informierte.
Diese Entwicklungen betreffen im Wesentlichen den Gesetzentwurf zur Änderung von Gesetz Nr. 167/2008 Coll. über Zeitschriften und Nachrichtenagenturdienste sowie die Änderung und Ergänzung verschiedener Gesetze (nachfolgend als „Pressegesetz“ zusammengefasst, siehe IRIS 2008-5/29), Gesetz Nr. 308/2000 Coll. über die Ausstrahlung und Weiterverbreitung, die Änderungen von Gesetz Nr. 195/2000 Coll. über Telekommunikation (nachfolgend die „Änderung“) sowie verschiedene andere wichtige Neuerungen im Mediensektor der Slowakei, darunter insbesondere der vom Kulturminister vorgeschlagene Zusammenschluss zwischen dem Slowakischen Fernsehen und dem Slowakischen Hörfunk zu einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt (RTS) (siehe IRIS 2011-2/39).
Mit dem vom Kulturministerium vorgelegten Änderungsentwurf für das Pressegesetz werden verschiedene Neuerungen eingeführt, insbesondere eine Einschränkung des Rechts öffentlicher Amtsträger auf Gegendarstellung entsprechend einer Erklärung zur Ausübung ihres Amtes (Abs. 8 (2) der betreffenden Änderung). Die Änderung enthält aus Gründen der Klarheit und Eindeutigkeit eine rechtliche Definition des Begriffs „öffentliche Amtsträger“ im Sinne des Gesetzes. Wie im begleitenden Memorandum erläutert, gelten als öffentliche Amtsträger sowohl (direkt gewählte oder auf Grund von Parlamentswahlen ernannte) Vertreter der politischen Exekutive als auch führende Funktionäre politischer Parteien und Bewegungen, die explizit unter Abs. 8(3) der Änderung aufgeführt sind, darunter der Staatspräsident, die Mitglieder des Nationalrates der Slowakei, die in der Slowakei gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Mitglieder der slowakischen Regierung, die Bürgermeister der Gemeinden usw. Allerdings haben „sie (die öffentlichen Amtsträger) als Privatpersonen ein Recht auf Gegendarstellung“, so der Kulturminister.
In diesem Punkt wird es nach der betreffenden Änderung möglich sein, die Veröffentlichung einer Richtigstellung einer unwahren, unvollständigen oder verzerrenden Aussage über die Ehre, Würde oder Privatsphäre einer natürlichen Person bzw. über den Namen oder guten Ruf einer juristischen Person zu fordern. Interessant ist hierbei, dass nach dem gegenwärtigen Pressegesetz jede Aussage (d.h. ob wahr oder unwahr, über eine natürliche oder eine juristische Person) eine Gegendarstellung nach sich ziehen kann.
Das Recht auf finanzielle Entschädigung für den Fall, dass eine Gegendarstellung, Richtigstellung oder Ergänzung nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht veröffentlicht wird, soll durch die Änderung abgeschafft werden. Sollte darüber hinaus eine Gegendarstellung, Richtigstellung oder Ergänzung zu einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit führen oder gegen die guten Sitten oder gegen geschützte Interessen Dritter verstoßen, sind die Herausgeber von Zeitschriften und Presseagenturen nicht zu ihrer Veröffentlichung verpflichtet. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Änderung derzeit vom der Regierung beraten wird.
Referenzen
Verknüpfte Artikel
IRIS 2008-5:1/29 [SK] Pressegesetz verabschiedet
IRIS 2011-2:1/39 [SK] Gesetz über das Slowakische Radio und Fernsehen
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.