Litauen

[LT] Umsetzungsvorschriften für die Anforderungen an die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation und das Sponsoring audiovisueller Mediendienste

IRIS 2011-3:1/25

Jurgita Iešmantaitė

Rundfunkkommission Litauen

Am 12. Januar 2011 wurden durch Beschluss der Radio- und Fernsehkommission Litauens die Umsetzungsvorschriften für die Anforderungen an die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation und das Sponsoring audiovisueller Mediendienste verabschiedet.

Die Vorschriften wurden nach Maßgabe der Anforderungen an die Umsetzung der Änderungen des Gesetzes über die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit vom 30. September 2010 erarbeitet und verabschiedet, das die Bestimmungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste umsetzt (siehe IRIS 2011-1/39).

Das Gesetz über die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit legt zwar keine klaren Anforderungen hinsichtlich der Ausstrahlung audiovisueller kommerzieller Kommunikation in Fernsehsendungen oder des Sponsorings audiovisueller Mediendienste fest, verpflichtet aber die Radio- und Fernsehkommission, ein Verfahren für die Umsetzung dieser Bestimmungen festzulegen.

Die Vorschriften sehen vor, dass Fernsehveranstalter am Anfang und am Ende einer Sendung sowie nach Werbeunterbrechungen jeweils für mindestens fünf Sekunden ein "P" im Bild platzieren müssen, um die Zuschauer über vorhandene Produktplatzierungen zu informieren. Während eines Übergangszeitraums von einem Monat nach Inkrafttreten der Vorschriften müssen sie zudem einen erläuternden Text zur Bedeutung des Buchstabens „P“ ausstrahlen.

Ferner enthalten die Vorschriften nähere Ausführungen zur Präsentation des Namens des Sponsors in audiovisuellen Mediendiensten.

Danach muss der Name des Sponsors so lange und in einer Weise dargestellt werden, dass die Zuschauer den Namen bzw. das Logo gut hören und deutlich sehen können. Die Dauer der Präsentation eines Sponsors beträgt sieben Sekunden; die Gesamtdauer der Präsentation mehrerer Sponsoren in Folge darf 30 Sekunden nicht überschreiten.

Die Vorschriften wurden in enger Zusammenarbeit mit den Rundfunkanbietern erarbeitet. Der Entwurf wurde zum Zweck der öffentlichen Konsultation auf der Website der Kommission veröffentlicht.


Referenzen


Verknüpfte Artikel

IRIS 2011-1:1/39 [LT] AVMD-Richtlinie umgesetzt

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.