Griechenland
[GR] Oberster Gerichtshof verlangt neue Ausschreibungen für Fernsehlizenzen
IRIS 2011-1:1/34
Alexandros Oikonomou
Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat
Die Plenarsitzung des Συμβούλιο της Επικρατείας (Staatsrat - Oberster Verwaltungsgerichtshof Griechenlands) hat zwei gesetzliche Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt, die allen regionalen Fernsehsendern, die 1998 an der Ausschreibung teilgenommen haben, gestatten, auch nach einer „angemessenen“ Zeit nach Veröffentlichung der Ausschreibung weiter zu senden. Der Gerichtshof bestätigte damit eine frühere Entscheidung seiner 4. Sektion (siehe IRIS 2008-1/19). Der am 1. November 2010 verkündeten Entscheidung 3578/2010 zufolge widersprechen diese Bestimmungen dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und der daraus folgenden Verpflichtung des Staates, die Durchsetzung des Rechts zu gewährleisten (insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung von Lizenzausschreibungen). Außerdem widersprechen sie dem Prinzip der Gleichheit, da sie jene Bewerber, die keinen Fernsehsender aufbauten, obwohl sie einen Antrag auf Genehmigung gestellt hatten, gegenüber denen benachteiligen, die eigenmächtig Frequenzen besetzt und rechtswidrig einen Sender in Betrieb genommen hatten.
In seiner Begründung weist das Urteil des Obersten Gerichtshofs die Regierung darauf hin, unter welchen Bedinungen eine ähnliche Bestimmung als verfassungskonform zu betrachten wäre, nämlich wenn ein definitiv bestimmbarer Zeitplan für die Lizenzvergabe besteht.
Daher und weil Griechenland kürzlich in eine Phase der Umstellung auf digitales Fernsehen eingetreten ist (IRIS 2010-1/27), muss die Regierung so bald wie möglich einen neuen Rechtsrahmen für das digitale terrestrische Fernsehen entwickeln, der auch einen konkreten Zeitplan für alle Stufen bis zur Vergabe der digitalen Lizenzen vorsehen muss.
Referenzen
- Συμβούλιο της Επικρατείας, Απόφαση Αριθμ. 3578/2010
- Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Nr. 3578/2010
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.