Vereinigtes Königreich

[GB] Regeln zu Werbesendungen für Vitamine und Mineralien geändert

IRIS 1996-3:1/20

Marcel Dellebeke

Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam

Die Independent Television Commission hat am 20. Februar 1996 eine Änderung ihrer Regeln zur Werbung für Ernährungsergänzungen herausgegeben. Nach der Regelung, die mit sofortiger Wirkung gilt, darf nun ein weiterer Personenkreis, der von Vitamin- und Mineralergänzungen profitieren kann, in der Werbung genannt werden. Die alte Regelung ließ nur eingeschränkte Werbesendungen für Vitamine und Mineralien im Hinblick auf den Ernährungsbedarf von heranwachsenden Kindern, schwangeren oder stillenden Frauen sowie älteren Menschen zu. Das Gesundheitsministerium erkennt jetzt an, daß ein wesentlich breiteres Spektrum spezifischer Personengruppen von einer Vitamin- und Mineralienergänzung profitieren kann. Nach Konsultationen mit seinem Werbebeirat, seinem medizinischen Beirat und einer Vielzahl von Gesundheits- und Verbraucherorganisationen änderte die ITC die einschlägigen Regeln ihres Kodex entsprechend den aktuellen Ratschlägen der Regierung.

In der Werbung darf nun behauptet werden, daß folgende Personengruppen von den Ergänzungen profitieren können: Personen, die eine eingeschränkte Diät halten oder kalorienarme Kost ohne Ergänzungen essen, Frauen im gebärfähigen Alter, heranwachsende Kinder und bestimmte Personen über 50. Behauptungen in dieser Kategorie müssen durch fundierte wissenschaftliche Beweise gestützt werden, und in der Werbesendung muß klar festgestellt werden, welche Personengruppen von einer bestimmten Ergänzung wahrscheinlich profitieren werden.


Referenzen

  • Rule 34 on Dietary Supplements, Appendix 3 of the ITC Code of Advertising Standards and Practice.
  • Rule 34 on Dietary Supplements, Appendix 3 des ITC Code of Advertising Standards and Practice.

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.