Rumänien

[RO] CNA-Beschluss über die Werbung für destillierte alkoholische Getränke

IRIS 2002-10:1/22

Mariana Stoican

Journalistin, Bukarest

Der Beschluss Nr. 112 des Consiliul Na,tional al Audiovizualului (Nationaler Rat für Audiovisuelles - CNA) vom 8. Oktober 2002 zur Werbung für destillierte alkoholische Getränke soll ab dem 1. Januar 2003 die bisher in Rumänien gültigen diesbezüglichen Regelungen ersetzen. Der CNA hat als Grund für die erforderlichen Neuregelungen den wachsenden Alkoholkonsum in den Reihen der Jugendlichen und dessen negative Auswirkungen auf die Gesellschaft im Allgemeinen und auf die Minderjährigen insbesondere angeführt. Daher beschließt der CNA, gestützt auch auf die Bestimmungen des neuen Audiovisuellen Gesetzes (Legea audiovizualului Nr. 504/2002), hinfort jedwede Werbung für destillierte alkoholische Getränke in den Rundfunkprogrammen für die Zeitspanne von 6.00 bis 22.00 Uhr zu untersagen. Für die Auflistung der „destillierten alkoholischen Getränke" wird auf den Regierungsbeschluss Nr. 17/240/2000 verwiesen. Die Nichtbeachtung des CNA-Beschlusses Nr. 112 wird mit den im Artikel 91 des Audiovisuellen Gesetzes vorgesehenen Geldstrafen sanktioniert.


Referenzen

  • Consiliul National al Audiovizualului, Decizia privind publicitatea la bauturi alcoolice distilate, Monitorul Oficial al României No.763, 18 October 2002
  • Beschluss Nr. 112 des Nationalen Rats für Audiovisuelles vom 8. Oktober 2002 zur Werbung für destillierte alkoholische Getränke, Monitorul Oficial al României Nr. 763, 18. Oktober 2002

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.