Bulgarien

Europarat: Bulgarien ratifiziert die Übereinkunft über grenzüberschreitendes Fernsehen

IRIS 1999-4:1/3

Susanne Nikoltchev

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 3. März 1999 hat Bulgarien die Europäische Übereinkunft über grenzüberschreitendes Fernsehen ratifiziert, die somit am 1. Juli 1999 in Bulgarien in Kraft tritt. Die Übereinkunft war das erste internationale Abkommen, mit dem ein rechtlicher Rahmen für die Verbreitung von grenzüberschreitendem Fernsehen in Europa geschaffen wurde. Sie wurde von Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, San Marino, der Slowakei, Spanien, der Schweiz, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich, Zypern und dem Vatikan ratifiziert und von Estland, Griechenland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, und der Ukraine unterzeichnet. Das Protokoll über die Novellierung der Übereinkunft wurde am 9. September 1998 verabschiedet und wird spätestens zum 1. Oktober 2000 in Kraft treten (siehe IRIS 1998-9: 4).


Referenzen

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.