Vereinigtes Königreich

[GB] Ofcom verschärft Durchsetzung des Online-Sicherheitsgesetzesmit Geldstrafe von GBP 950 000 gegen Suizidforum

IRIS 2026-5:1/7

Alexandros K. Antoniou

Universität Essex

Ofcom, die britische Regulierungsbehörde für den Kommunikationssektor, hat gegen den Anbieter eines Online-Suizid-Diskussionsforums eine Geldstrafe in Höhe von GBP 950 000 verhängt, weil er wiederholt gegen das Online-Sicherheitsgesetz (Online Safety Act 2023 - OSA) verstoßen hat. Die Entscheidung stellt eine weitere Ausweitung der Durchsetzung des OSA dar, die über die Verpflichtungen in Bezug auf Pornografie und Altersbeschränkungen (siehe IRIS 2026-1:1/25, IRIS 2026-3:1/10 und IRIS 2026-4:1/3) hinausgeht und sich auch auf die Pflichten des Gesetzes in Bezug auf rechtswidrige Inhalte bezieht, die zur Selbsttötung ermutigen oder dabei helfen können. Aufgrund der Art des Dienstes hat Ofcom weder das Forum noch den Anbieter namentlich genannt. Nach Angaben der Regulierungsbehörde wurde das Forum im Zusammenhang mit mehr als 130 Todesfällen in Großbritannien genannt und es tauchte in mehreren gerichtsmedizinischen Berichten auf. Sie bereitet außerdem einen Gerichtsantrag für Maßnahmen zur Unterbrechung des Geschäftsbetriebs einschließlich einer möglichen Sperrung des Zugangs im Vereinigten Königreich vor.

Die Entscheidung betrifft eine Plattform, auf der Nutzer Material wie Beiträge, Kommentare, Nachrichten, Bilder oder Videos hochladen, austauschen oder erstellen können (ein „utzer-zu-Nutzer-Dienst“ gemäß dem OSA). Ofcom stellte fest, dass das Forum unter das Gesetz fällt, weil es im Vereinigten Königreich zugänglich ist, auch für registrierte britische Nutzer ohne VPN oder ein ähnliches Tool. Die Regulierungsbehörde kam zu dem Schluss, dass der Dienst über ausreichende Verbindungen zum Vereinigten Königreich verfügt und dass von Nutzern generierte Inhalte auf der Plattform ein erhebliches Gefährungsrisiko für Personen im Vereinigten Königreich darstellen. Der Anbieter unterliegt daher weiterhin den Pflichten des Gesetzes in Bezug auf rechtswidrige Inhalte, obwohl er sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befindet.

Die Feststellungen von Ofcom beruhten nicht nur auf dem Vorhandensein von Diskussionen über Suizid, sondern auf Inhalten, die nach britischem Recht als rechtswidrige Ermutigung oder Unterstützung von Selbsttötung angesehen werden können. Insbesondere ist nach britischem Recht die bewusste Ermutigung oder Unterstützung einer Selbsttötung oder eines entsprechenden Versuchs einer anderen Person eine Straftat. Die Entscheidung von Ofcom konzentriert sich auf Inhalte, die wahrscheinlich in diese Kategorie fallen, einschließlich Anleitungsmaterial, das Suizidmethoden beschreibt, und Antworten, die Nutzer dazu ermutigen, sich das Leben zu nehmen. Die Regulierungsbehörde berücksichtigte Beweise der Stiftung für Psychische Gesundheit (MHF), der Molly-Rose-Stiftung und den Samaritans. Sie stellte fest, dass illegale Inhalte zum Thema Selbsttötung einschließlich methodischer Anleitungen und detaillierter Erläuterungen durchgängig vorhanden waren. Ofcom stützte sich darüber hinaus auf Beweise dafür, dass einige Inhalte vom Anbieter selbst angepinnt oder erneut gepostet worden waren, was die Schlussfolgerung der Regulierungsbehörde untermauerte, dass sich der Anbieter des Vorhandenseins rechtswidriger Suizidinhalte auf dem Dienst bewusst war.

Die Bestätigungsentscheidung gemäß Abschnitt 132 des Gesetzes zeigt Versäumnisse in der gesamten Architektur des Online-Sicherheitssystems in Bezug auf rechtswidrige Inhalte auf. Ofcom stellte fest, dass der Anbieter entgegen Abschnitt 9(2) keine angemessene und ausreichende Risikobewertung rechtswidriger Inhalte durchgeführt hatte. Darüber hinaus wurden anhaltende Verstöße gegen Abschnitt 10 festgestellt: Der Anbieter hatte keine verhältnismäßigen Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Nutzer auf vorrangig rechtswidrige Inhalte stoßen; er hatte keine Systeme und Prozesse eingesetzt, um die Zeit, in der solche Inhalte verfügbar sind, zu minimieren oder rechtswidrige Inhalte schnell zu entfernen, sobald er davon Kenntnis erlangt hatte; und er hatte in seinen Bedingungen nicht erklärt, wie Nutzer geschützt werden.

Die Entscheidung befasst sich auch mit Meldungen und Beschwerden. Insbesondere stellte Ofcom fest, dass der Dienst keine einfachen Mechanismen für Nutzer und betroffene Personen bereitstellt, um Inhalte zu melden, die sie für rechtswidrig halten, was gegen die Melde- und Beschwerdepflichten des Gesetzes verstößt. Darüber hinaus stellte Ofcom Versäumnisse im Rahmen von Abschnitt 21 fest, darunter das Fehlen eines zugänglichen Beschwerdeverfahrens und unzureichende Bedingungen, die erklären, wie Beschwerden behandelt und gelöst werden. Der Anbieter muss einschlägige Maßnahmen aus Ofcoms Verhaltenskodex für rechtswidrige Inhalte für Nutzer-zu-Nutzer-Dienste oder geeignete Alternativen ergreifen.

Die Strafe in Höhe von 950 000 GBP ist eine einzelne finanzielle Sanktion, die diese Zuwiderhandlungen abdeckt. Ofcom bezeichnete die Verstöße als „schwerwiegend und vorsätzlich“ und erklärte, der Betrag spiegele die Schwere der Verstöße, das Risiko eines Schadens für die Menschen im Vereinigten Königreich und die Größe des Anbieters wider. Die Regulierungsbehörde wies den Anbieter außerdem an, Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften zu ergreifen (mit einer Frist von zehn Arbeitstagen), einschließlich der Durchführung einer angemessenen Risikobewertung, der Einführung von Verfahren für Moderation und Entfernung, der Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Einführung von Beschwerderegelungen.

Ein zentrales Element der Untersuchung war der Versuch des Anbieters, den Zugang im Vereinigten Königreich zu beschränken. Während der Untersuchung führte er eine Geosperre für Nutzer mit britischen IP-Adressen auf zwei gespiegelten URLs ein und entfernte später Formulierungen auf der „Landing Page“ die für Möglichkeiten zur Umgehung der Sperre warben. Ofcom stellte jedoch fest, dass die Beschränkungen nicht durchgängig wirksam waren. Von Samaritans (einer großen eingetragenen Wohltätigkeitsorganisation, die sich der Suizidprävention widmet) vorgelegte Beweise zeigten, dass eine dritte „Spiegelseite“ direkt vom Vereinigten Königreich aus zugänglich war. Diese Seite wurde später vom Netz genommen, aber registrierte Nutzer aus dem Vereinigten Königreich konnten den Dienst weiterhin ohne VPN nutzen. Diese Tatsachen bedeuteten, dass der Dienst weiterhin mit dem Vereinigten Königreich verbunden war und unter das Gesetz fiel.

Der nächste Schritt der Regulierungsbehörde könnte darin bestehen, gerichtlich Maßnahmen zur Unterbrechung des Geschäftsbetriebs zu erwirken, wenn der Anbieter dem Gesetz nicht nachkommt. Dies kann bedeuten, dass Zahlungsanbieter oder Werbetreibende aufgefordert werden, ihre Dienste einzustellen, oder dass Anbieter von Internetdiensten den Zugang im Vereinigten Königreich sperren müssen. Nach den gesetzlichen Vollzugsregelungen kann kein Strafverfahren verfolgt werden, wenn für dieselben Zuwiderhandlungen bereits eine Geldstrafe verhängt wurde.

Die Ofcom-Entscheidung verdeutlicht die territoriale Reichweite des OSA und unterstreicht die Ausweitung der Durchsetzungsaktivitäten über Pornografie- und Altersnachweisverpflichtungen hinaus auf umfassendere Pflichten in Bezug auf rechtswidrige Inhalte. Sie unterstreicht auch, dass die Regulierungsbehörde das OSA zunehmend nicht nur zur Ahndung unrechtmäßiger Inhalte einsetzt, sondern auch um zu prüfen, ob die Plattformen über operative Systeme verfügen, die in der Lage sind, rechtswidriges Material zu identifizieren, zu melden und zu entfernen.


Referenzen



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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.