Frankreich
[FR] CNews wegen Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht und Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot zu Geldstrafen von EUR 50.000 und EUR 100. 000 verurteilt
IRIS 2025-1:1/19
Amélie Blocman
Légipresse
Die CNews-Sendereihe "Morandini Live" befasste sich in der Folge vom 28. September 2023 mit einem Zeitungsbericht über einen Vorfall an einer Schule in Pau im Südwesten Frankreichs. Die Eltern muslimischer Schüler hatten angeblich die Direktion eines Collège in Pau unter Druck gesetzt und gefordert, dass ihren Kindern auf einer Klassenfahrt ein Gebetsraum zur Verfügung gestellt wird. Über diese Situation wurde berichtet, um ein Phänomen zu verdeutlichen, das sich als sehr viel weitreichender darstellt: die zunehmende Missachtung des Prinzips der Laizität an französischen Schulen. Dieses Problem war auch Thema einer Diskussion im Fernsehstudio. Während der gesamten Sendezeit lief ein Band mit der Aufschrift: "Pau: Ein Gymnasium lässt sich von muslimischen Eltern erpressen".
Die französische Medienaufsichtsbehörde (Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)) sah sich die Aufzeichnung der Sendung an und kam zu dem Schluss, dass der Bericht zu dem Zweck ausgestrahlt worden war, um Stoff für eine Fernsehdiskussion über das Thema zu liefern, ein Vorwand für virulente und polemische Stellungnahmen. Die Arcomstellte fest, dass die Fakten, die sich im Übrigen als nicht korrekt herausstellten, nicht sorgfältig genug überprüft und auch vom Moderator nicht mit der gebührenden Vorsicht präsentiert worden waren. Dies wurde als ein Verstoß des Senders gegen die Bestimmungen von Artikel 2-3-7 der Vereinbarung mit der Medienaufsichtsbehörde und gegen die Bestimmungen von Artikel 1 des Beschlusses vom 18. April 2018 gewertet, auf die er verweist. Danach ist der Redakteur bei der Präsentation und Verwendung der Informationen zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Die Arcom verhängte daher eine Geldbuße von EUR 50.000 gegen den Nachrichtensender.
Bei der zweiten umstrittenen CNews-Sendung handelt es sich um eine Folge der Sendereihe "En quête d'esprit " , die am 25. Februar 2024 ausgestrahlt wurde und sich mit den psychologischen Folgen der Abtreibung befasste. In dieser Folge behauptete der Moderator der Sendung, Schwangerschaftsabbrüche seien dem Institut Worlddometer zufolge "die häufigste Todesursache weitweit: 73 Millionen 2022, das heißt, 52% der Todesfälle". Eine Computergrafik stellte Abtreibung als "häufigste Ursache aller Todesfälle weltweit" dar, noch vor Krebs und Nikotin.
Nach Überprüfung der Sendung stellte die Arcom fest, dass in der Sendung Abtreibung mit Todesursache gleichgesetzt wurde und jeder Embryo oder Fötus, der abgetrieben wurde und nicht auf die Welt kommen durfte, als verstorbene Person gewertet wurde. Selbst im Recht, so die Arcom, werde ein Fötus oder ein Embryo nicht als Person angesehen. Abtreibung dürfe daher nicht als Todesursache präsentiert werden, argumentiert die Medienaufsichtsbehörde. Darüber hinaus stützten sich der Moderator und die Computergrafik nur auf eine einzige Quelle, die Website "Worlddometer" , obwohl selbst diese Quelle lediglich darauf hinweist, dass der Weltgesundheitsorganisation zufolge jährlich 73 Millionen Abtreibungen weltweit vorgenommen werden. Abtreibung, so die WHO, ist ein "häufig praktizierter gesundheitlicher Eingriff", und eine "nicht ärztlich vorgenommene Abtreibung stellt eine der - vermeidbaren - Hauptursachen für Todesfälle bei Müttern dar. " Aus der Aufzeichnung der Sendung gehe hervor, dass der Moderator Abtreibung als "Hauptursache für die Todesfälle weltweit" dargestellt hat. Er stützt sich dabei auf eine einzige Quelle, die Infografik, ohne sie in Frage zu stellen. Diese Behauptung, die ganz offensichtlich falsch war - was auch gar nicht von dem Redakteur bestritten wurde -, wurde von den übrigen Diskussionsteilnehmern unwidersprochen hingenommen.
Die Arcom wertete dies als einen Verstoß des Senders gegen die Bestimmungen seiner eigenen Vereinbarung mit der Medienaufsichtsbehörde und gegen Artikel 1 des Beschlusses vom 18. April 2018. Diese fordern, dass der Redakteur zu Wahrhaftigkeit und zu Sorgfalt in der Präsentation und im Umgang mit Informationen verpflichtet ist. Die Behauptung des Senders, dass irrtümlich die falsche Fassung der Sendung ausgestrahlt worden sei, ändere nichts an der Tatsache, dass es sich hier um einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht handelt. Aus dem Bericht über die Sendung gehe außerdem hervor, dass kein einziger Teilnehmer der Fernsehdiskussion den Behauptungen widersprochen hat, Abtreibung sei die hauptsächliche Todesursache weltweit. Die Ausstrahlung dieser Sendung, so die Arcom, stellt daher auch einen Verstoß gegen die Kontrolle des Senders dar. Da dies nicht der erste Vorfall dieser Art war - bereits am 10. Mai 2022 war der Sender verwarnt worden, und am 17. Januar 2024 war bereits eine Geldbuße gegen ihn verhängt worden - , verhängte die Arcom eine weitere Geldstrafe gegen den Nachrichtensender in Höhe von EUR 100.000.
Referenzen
- Décisions n° 2024-1011 du 13 novembre 2024 portant sanction à l'encontre de la société d'exploitation d'un service d'information (SESI), JO du 15 novembre 2024
- https://www.legifrance.gouv.fr/download/pdf?id=RNcWDDhGxhgkoKmcH-oLOafnZhQYvseZTGXlWvrPu1M=
- Beschluss Nr. 2024-1011 vom 13. November 2024 über Sanktionen gegen die Betriebsgesellschaft eines Informationsdienstes (SESI), Amtsblatt vom 15. November 2024
- Décision n° 2024-1012 du 13 novembre 2024 portant sanction à l'encontre de la Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)
- https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000050495790
- Beschluss Nr. 2024-1012 vom 13. November 2024 über Sanktionen gegen die Betriebsgesellschaft eines Informationsdienstes (SESI), Amtsblatt vom 15. November 2024
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.