Niederlande

[NL] NPO zieht zwei Geldbußen gegen Rundfunkveranstalter Ongehoord Nederland zurück

IRIS 2024-4:1/9

Ronan Ó Fathaigh

Institut für Informationsrecht (IViR)

Am 28. März 2024 erließ die Stichting Nederlandse Publieke Omroep (niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunkstiftung - NPO) eine bedeutende Entscheidung, mit der sie zwei gegen den  Rundfunkveranstalter Ongehoord Nederland (ON) verhängte Geldbußen zurückzog. Zuvor hatte der Staatssekretär für Kultur und Medien im Dezember 2023 einen viel beachteten Beschluss gefasst, den Antrag der NPO auf Entzug der Anerkennung von Ongehoord Nederland als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt abzulehnen (siehe IRIS 2024-3/13). Die beiden Geldbußen waren wegen „systematischer Verletzung“ des journalistischen Verhaltenskodex der NPO und wegen „mangelnder Zusammenarbeit“ mit der NPO gegen den Rundfunkveranstalter verhängt worden (IRIS 2023-6/16). Die NPO erklärte, dass sie beschlossen habe, die gegen den Rundfunkveranstalter verhängten Sanktionen aufzuheben, um ihm „mehr Raum für die Erfüllung“ der Anforderungen des journalistischen Verhaltenskodex der NPO zu geben und so eine „bessere Zusammenarbeit zu erreichen“.

Das Verfahren begann 2023, als die NPO drei separate Geldbußen gegen den Rundfunkveranstalter verhängte: EUR 131.000 im April 2023 wegen „systematischer Verletzung“ des journalistischen Verhaltenskodex der NPO im Zusammenhang mit dem Nachrichtenprogramm des Senders, EUR 84.000 im Juli 2022 wegen einer früheren systematischen Verletzung des journalistischen Verhaltenskodex der NPO sowie EUR 56.000 im Dezember 2022 wegen „mangelnder Zusammenarbeit“ (IRIS 2023-6/16). Im April 2023 beantragte der NPO-Verwaltungsrat förmlich bei der damaligen Staatssekretärin für Kultur und Medien, dem Sender wegen „mangelnder Bereitschaft zur Zusammenarbeit“ die Anerkennung zu entziehen. In dem im Dezember 2023 ergangenen Beschluss stellte der neue Staatssekretär jedoch fest, dass es „noch nie vorgekommen ist, dass ein Minister einen Antrag auf Entzug der Anerkennung prüfen musste“, und dass der Widerruf der Genehmigung eine „sehr ernste Maßnahme“ sei und die Regierung „daher besonders vorsichtig sein muss“. Der Staatssekretär lehnte den Antrag der NPO ab und wies in dem Beschluss zudem darauf hin, dass es beim „journalistischen Kodex nicht um Zusammenarbeit geht, sondern um Qualitätsanforderungen, die ein Sender erfüllen muss“, und fügte hinzu: „Ich habe keinen so offensichtlichen und strukturellen Mangel an Bereitschaft zur Zusammenarbeit festgestellt, dass dies das strenge Mittel eines Entzugs rechtfertigt.“ Der Staatssekretär stellte vordringlich fest, dass Ongehoord Nederland während der mündlichen Anhörung „ausdrücklich seine Bereitschaft zur Wiederherstellung der Beziehungen“ und zur Zusammenarbeit innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems geäußert habe. Der Staatssekretär erwartete, dass Ongehoord Nederland „diese Bereitschaft in der Praxis unter Beweis stellen wird“.

In ihrer Entscheidung vom März 2024, mit der sie die zweite und dritte Geldbuße zurücknahm, betonte die NPO ausdrücklich, dass sie von dem Rundfunkveranstalter erwarte, dass er sich weiterhin „an den journalistischen Kodex hält und Verbesserungspläne umsetzt“ und „eine Haltung einnimmt, die zur Zusammenarbeit mit allen anderen Parteien innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beiträgt“. Schließlich kündigte die NPO an, die erste Geldbuße bleibe bestehen und sie habe ein Gerichtsverfahren eingeleitet, damit die Gerichte den „Umfang der Entscheidungsbefugnis der NPO“ gemäß dem Mediengesetz bestimmen können.


Referenzen


Verknüpfte Artikel

IRIS 2024-3:1/13 [NL] Endgültiger Beschluss zur Anerkennung des Senders Ongehoord Nederland als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt

IRIS 2023-6:1/16 [NL] Niederländische Medienbehörde weist Ersuchen um Durchsetzungsmaßnahmen gegen Sender Ongehoord Nederland ab

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.