Europäische Kommission: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa
IRIS 2015-6:1/3
Svetlana Yakovleva
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam & De Brauw, Blackstone, Westbroek
Am 6. Mai 2015 hat die neue Europäische Kommission ihre Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa vorgestellt. Gem. den vor der Wahl präsentierten Leitlinien des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker zählt die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt - Freizügigkeit für Güter, Personen, Dienstleistungen und Kapital im Internet - zu den obersten Prioritäten der Kommission.
Die Strategie umfasst drei Säulen, zu denen 16 zentrale, koordinierte Maßnahmen vorgesehen sind, die im Anhang näher beschrieben sind und die die Kommission bis Ende 2016 umsetzen will. Die drei Säulen sind: 1.) Besserer Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa; 2.) Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste; 3.) Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft.
Zur Verbesserung des Zugangs zu digitalen Waren und Dienstleistungen (Säule I) sieht die Strategie vor: 1.) verlässliche Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel für Verbraucher und Unternehmen; 2.) erschwingliche, qualitativ hochwertige grenzüberschreitende Paketzustelldienste; 3.) Unterbindung von ungerechtfertigtem Geoblocking; 4.) Modernisierung des europäischen Urheberrechts und 5.) Verringerung des Verwaltungsaufwands aufgrund unterschiedlicher Mehrwertsteuerregelungen im grenzüberschreitenden Handel.
Bei den Maßnahmen im Bereich der Säule II liegt der Schwerpunkt auf: 1.) einer Reform der Telekommunikationsvorschriften, 2.) einer Überprüfung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Mediendienste, 3.) einer Bewertung des Regelungsumfelds für Plattformen und Anbieter sowie 4.) auf Initiativen im Bereich Cybersicherheit.
In Verbindung mit Säule III beabsichtigt die Kommission: 1.) eine europäische Initiative zum „freien Datenfluss“ vorzuschlagen; 2.) einen integrierten Plan für Normung und Interoperabilität für die Bereiche zu erstellen, die für den digitalen Binnenmarkt von zentraler Bedeutung sind; 3.) die Vorlage eines neuen e-Government-Aktionsplans 2016-2020.
Zur Modernisierung der europäischen Urheberrechtssysteme will die Kommission bis Ende 2015 Vorschläge zur Rechtsetzung unterbreiten, um die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern und Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu Werken zu ermöglichen. Dabei wird es um Fragen der Portabilität von rechtmäßig erworbenen Online-Inhalten und des grenzüberschreitenden Zugangs zu diesen Inhalten (insbesondere Videoinhalte) gehen sowie um harmonisierte Ausnahmen für die grenzüberschreitende Nutzung von Werken für - insbesondere - Forschung, Bildung, Text- und Datengewinnung; daneben sollen die Bestimmungen für Online-Mittler in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke überprüft werden.
Die Kommission beabsichtigt, die Durchsetzung von Urheberrechten 2016 weiter zu verbessern. Der Schwerpunkt wird auf der Ahndung gewerbsmäßiger Schutzrechtsverletzungen liegen; dabei setzt die Kommission auf die Strategie „Follow the money“ und grenzüberschreitende Verfahren zur Durchsetzung.
Darüber hinaus hat die Kommission vor, die Satelliten- und Kabelrichtlinie in den Jahren 2015/2016 zu überarbeiten. Im Einzelnen will die Kommission die Möglichkeit prüfen, Online-Übertragungen seitens der Rundfunkveranstalter in ihren Anwendungsbereich aufzunehmen.
Die Maßnahmen betreffend den Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien beziehen sich primär auf eine Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im Jahr 2016. Diese Überprüfung wird umfassen: 1.) den Anwendungsbereich der Richtlinie (evtl. Ausweitung der Definition von „audiovisuellen Mediendiensten“ und des geografischen Anwendungsbereichs) und 2.) Bestimmungen für die Förderung europäischer Werke, Jugendschutz und Werbung, die für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten.
Zur Umsetzung der Strategie wird die Kommission mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Betroffenen zusammenarbeiten. Die Kommission wird einen Index für eine digitale Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln und regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie berichten.
Das Thema digitaler Binnenmarkt wird auf der Tagesordnung des Europäischen Rates am 25./26. Juni stehen.
Referenzen
- Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“, 6. Mai 2015
- European Commission, “A Digital Single Market for Europe: Commission sets out 16 initiatives to make it happen”, press release, 6 May 2015
- http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4919_en.htm
- Europäische Kommission: „Ein digitaler Binnenmarkt für Europa: Kommission stellt 16 Initiativen zur Verwirklichung vor", 6. Mai 2015
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.