Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026

IRIS 2026-7:1/3

Amélie Lacourt

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission ihren siebten Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Der Bericht untersucht die Entwicklungen in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in vier Beitrittsländern: Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Der Bericht bewertet positive und negative Entwicklungen in vier Schlüsselbereichen, von denen einer den Medienpluralismus und die Medienfreiheit betrifft. Er enthält Länderkapitel sowie eine Reihe von Empfehlungen, die auf jedes Land zugeschnitten sind.

Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden erinnert die Kommission daran, dass sowohl die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD-Richtilinie) als auch das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act - EMFA) vorschreiben, dass die Regulierungsbehörden unabhängig von der Regierung, unparteiisch, transparent und rechenschaftspflichtig sein müssen und über angemessene Ressourcen, klare Verfahren für die Ernennung und Abberufung sowie über wirksame Rechtsbehelfsmechanismen verfügen müssen. Insgesamt wurden oder werden die Aufgaben, Zuständigkeiten und Ressourcen der nationalen Medienregulierungsbehörden erweitert, um den Anforderungen des EMFA und des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) gerecht zu werden. In Spanien, Luxemburg, Polen und Tschechien sind die Reformen noch im Gange, doch jüngste Gesetzesänderungen in der Slowakei haben erhebliche Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde aufkommen lassen.

Die Kommission betonte zudem die Bedeutung transparenter Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, die es den Nutzern ermöglichen, fundierte Urteile über die von ihnen konsumierten Informationen zu fällen. Sie wies insbesondere auf vorläufige Datenbanken zu Eigentumsverhältnissen im Medienbereich in Frankreich, Malta und Slowenien hin und berichtete über laufende Reformen in Bulgarien, Zypern, Irland, Litauen, Spanien und Portugal. Im Gegensatz dazu wies sie auch auf die Herausforderungen hin, denen Tschechien gegenübersteht. Von den im Bericht behandelten Erweiterungsländern soll Montenegro in diesem Bereich Fortschritte erzielt haben, während hinsichtlich Serbien Bedenken bestehen.

Im Hinblick auf die Gewährleistung transparenter und fairer Werbung erinnerte die Kommission zunächst daran, dass sowohl das EMFA als auch die Verordnung über politische Werbung dieses Thema behandeln. In Kroatien, der Slowakei, Griechenland, Malta, Lettland und Slowenien wurden im vergangenen Jahr neue Rechtsvorschriften zu diesem Thema verabschiedet, und in Bulgarien, Zypern, Irland, Spanien, Tschechien und Portugal laufen derzeit Verhandlungen. Ungarn und Rumänien wurden jedoch beide dafür kritisiert, dass sie das Problem nicht angegangen sind und bestimmte Praktiken weiterhin anwenden.

Ein weiteres zentrales Thema, das im Rechtsstaatlichkeitsbericht behandelt wird. ist die unabhängige Arbeitsweise der öffentlich-rechtlichen Medien Die Kommission betonte, dass Reformen verabschiedet wurden, um neue Ernennungsmodelle einzuführen oder die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zu modernisieren. Auch in vielen EU-Ländern (Bulgarien, Kroatien, Irland, Italien, Slowenien, Estland, Frankreich, Polen, den Niederlanden, Portugal, Rumänien und Zypern) sind Reformen im Gange. Die Kommission hat jedoch Bedenken hinsichtlich der Lage in der Slowakei, Tschechien, Litauen, Albanien und Serbien geäußert.

Schließlich sind die Sicherheit und der Schutz von Journalisten ein weiteres Thema, das im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit behandelt wird. Die Kommission erkennt an, dass mehrere Länder durch gezielte Aktionspläne, Schulungsprogramme, Leitlinien und Gesetzesreformen aktiv Maßnahmen eingeführt haben. In Malta und der Slowakei stehen Reformen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten jedoch noch aus. Seit dem Bericht des letzten Jahres haben die Empfehlungen der Kommission zum Schutz von Journalisten vor rechtlichen Bedrohungen und missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit in mehreren Ländern die Verabschiedung oder Ausarbeitung nationaler Rechtsvorschriften angeregt. Die Kommission hat jedoch gewisse Bedenken hinsichtlich der Lage in Albanien, Montenegro und Serbien geäußert.

In ihren abschließenden Bemerkungen hebt die Kommission eine insgesamt positive Entwicklung hervor, wobei in allen vier überwachten Bereichen erhebliche Verbesserungen erzielt und wichtige Reformen abgeschlossen oder in Angriff genommen wurden, auch wenn das Bild in den einzelnen Mitgliedstaaten und Politikbereichen nach wie vor uneinheitlich ist und einige Herausforderungen weiterhin bestehen.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.