Frankreich

[FR] Meinungsvielfalt: Arcom mahnt CNews wegen offensichtlicher und anhaltender Unausgewogenheit ab

IRIS 2026-7:1/5

Amélie Blocman

Légipresse

Mit einer Entscheidung vom 12. Juni 2026 fordert die französische unabhängige Aufsichtsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation (Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique – Arcom) die Betreibergesellschaft des Senders CNews auf, künftig die Anforderung des Pluralismus der Denk- und Meinungsrichtungen in seinen Nachrichtensendungen einzuhalten, da sie der Ansicht ist, dass der Sender im März 2025 ein offensichtliches und anhaltendes Ungleichgewicht zugunsten einer einzigen Denkrichtung aufgewiesen habe.

Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Staatsrats (Conseil d’État – CE), insbesondere mit den Entscheidungen Association Reporters sans frontières vom 13. Februar 2024 und Association Cercle Droit et Liberté vom 4. Juli 2025, in denen die Modalitäten der Kontrolle des Pluralismus im audiovisuellen Bereich präzisiert wurden. Sie stützt sich zudem auf die Artikel 1, 3-1, 13 und 42 des französischen Gesetzes Nr. 86-1067 vom 30. September 1986 über die Kommunikationsfreiheit (Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 relative à la liberté de communication – Loi Léotard), auf den Beschluss der Arcom vom 17. Juli 2024 zum Pluralismus der Denk- und Meinungsrichtungen sowie auf die Bestimmungen der mit dem Betreiber geschlossenen Vereinbarung.

Im vorliegenden Fall hatte die Organisation Reporters sans frontières die Arcom aufgefordert, CNews abzumahnen und ein Sanktionsverfahren einzuleiten, da zwischen dem 1.. März und dem 1.. April 2025 ein Mangel an Pluralismus festgestellt worden war. Nach Einholung der Stellungnahme des Betreibers hat die Regulierungsbehörde 168 Stunden Sendezeit gesichtet, die aus den meistgesehenen Sendungen des Senders ausgewählt wurden. Die Analyse bezog sich auf die behandelten Themen, die geäußerten Standpunkte, die Möglichkeiten zur Gegenrede und die Gestaltung der Debatten.

Die Arcom kommt zu dem Ergebnis, dass die am häufigsten behandelten Themen Politik, Kriminalität, den Krieg in der Ukraine, die französisch-algerischen Beziehungen, die Partei La France insoumise und Sicherheit betrafen. Zu jedem dieser Themen stellt sie fest, dass in mehr als drei Vierteln der Diskussionsabschnitte die Diskussionsteilnehmenden weitgehend übereinstimmende Analysen vorbringen, während abweichende Meinungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, vereinzelt auftreten oder abgewertet werden. Sie beobachtet zudem eine Wiederholung derselben Kommentare von einer Sendung zur nächsten, was zu einer Überrepräsentation ein und desselben Interpretationsrahmens für das aktuelle Geschehen führt.

Über die Inhalte der Debatten hinaus ist die Arcom der Ansicht, dass die Art und Weise der Präsentation der Sendungen dieses Ungleichgewicht verstärke. Die Fakten würden oft nur kurz dargelegt, bevor ausführliche Kommentare folgen; die regelmäßig auftretenden Kolumnisten nähmen eine vorherrschende Rolle ein, und die Moderatoren lenkten die Debatten häufig durch Leitartikel oder Stellungnahmen, die anschließend den Austausch strukturieren. Gäste, die abweichende Meinungen äußern, erhielten nach Ansicht der Behörde weniger Redezeit oder sähen sich mit einer Anfechtung ihrer Argumente konfrontiert.

Der Betreiber argumentierte jedoch, dass die Vielfalt der Diskussionsteilnehmenden und der behandelten Themen den Pluralismus garantiere, und führte mehrere Beispiele für unterschiedliche Standpunkte an. Die Arcom hält diese Argumente jedoch für unzureichend begründet und ist der Ansicht, dass sie die Feststellung eines anhaltenden Mangels an echter Pluralität bei den wichtigsten aktuellen Themen nicht infrage stellten.

Die Behörde weist schließlich darauf hin, dass das Erfordernis des Pluralismus weder das Vorhandensein einer klaren redaktionellen Linie noch die Ausstrahlung von Diskussionssendungen verbiete. Sie impliziere auch keine ausgewogene Darstellung – schon gar nicht in jeder Sendung, insbesondere in Diskussionssendungen – der Vielfalt der Denk- und Meinungsrichtungen, die in der öffentlichen Debatte über die dort behandelten Themen bestehen können. Hingegen verbiete sie strukturelle Ungleichgewichte, die zu einer übermäßigen Präsenz ein und derselben Denkrichtung führen.

Da sie für den Monat März 2025 einen solchen Verstoß feststellt, fordert sie CNews auf, künftig die Anforderungen in Bezug auf den Pluralismus einzuhalten, die sich aus dem Gesetz vom 30. September 1986 und dem Beschluss vom 17. Juli 2024 ergeben. Diese Aufforderung stellt eine vorläufige Maßnahme dar, die im Falle weiterer Verstöße die Einleitung eines Sanktionsverfahrens begründen kann.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.