Frankreich
Frankreich verbietet Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Medien – nach einer offiziellen Stellungnahme der Europäischen Kommission
IRIS 2026-7:1/9
Eric Munch
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Ein französischer Gesetzentwurf, der vorsieht, Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken zu verbieten, hat die Europäische Kommission zu einer offiziellen Stellungnahme veranlasst, in der sie darauf hinweist, dass sich dieser Entwurf mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) überschneidet. Die Stellungnahme verpflichtet den französischen Gesetzgeber, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und einen Kompromiss zwischen der ersten, von der Nationalversammlung (Assemblée Nationale) gebilligten Fassung und der zweiten, vom Senat verabschiedeten Fassung auszuhandeln.
Die Fassung der Nationalversammlung sah ein umfassendes Verbot vor, das für alle „von einem Anbieter bereitgestellten Online-Dienste sozialer Netzwerke“ gelten sollte, während der geänderte Vorschlag des Senats ein System einführte, das zwei Kategorien von Plattformen vorsieht: solche, die als schädlich gelten und auf eine schwarze Liste gesetzt werden sollen, sowie andere, nicht schädliche Plattformen, die vorbehaltlich der Zustimmung eines Elternteils weiterhin zugänglich bleiben sollen.
Thomas Regnier, Sprecher für Technologische Souveränität, Verteidigung, Raumfahrt, Forschung und Innovation bei der Kommission, erklärte, dass die Kommission zwar die Bedenken Frankreichs hinsichtlich des Schutzes Minderjähriger teile, ihre förmliche Stellungnahme jedoch darauf abziele, sicherzustellen, dass nationale Maßnahmen wirksam und im Einklang mit dem EU-Recht blieben, um so die Fragmentierung auf ein Minimum zu beschränken und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Die französische Regierung, die den Senat davor gewarnt hatte, dass bestimmte Teile des Gesetzentwurfs mit dem EU-Recht unvereinbar sein könnten, hatte zunächst gehofft, dass das Gesetz rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres im September 2026 in Kraft treten würde.
Am 21. Juli einigten sich die Nationalversammlung und der Senat auf einen Gesetzentwurf, der die Unterscheidung zwischen schädlichen und nicht schädlichen Plattformen entfernt, sodass keine Plattform mehr von dem Verbot ausgenommen ist.
Diese Entwicklungen spiegeln die EU-weiten Diskussionen über Verbote oder „Zugangsbeschränkungen“ für Kinder in sozialen Medien wider, da die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, bereits zu Beginn des Jahres ihre Unterstützung für ein mögliches Verbot auf EU-Ebene zum Ausdruck gebracht hatte. Am 13. Juli bekräftigte sie ihre Haltung und erklärte, Kinder sollten „einen gestaffelten und schrittweisen Zugang zu sozialen Medien“ erhalten. Sie fügte hinzu, dass in der zweiten Jahreshälfte ein Gesetzesvorschlag vorgelegt werde, wobei die Beschränkungen voraussichtlich bereits im September dargelegt würden.
Referenzen
- La Commission européenne appelle la France à revoir sa proposition de loi interdisant les réseaux sociaux aux moins de 15 ans
- https://www.franceinfo.fr/internet/reseaux-sociaux/la-commission-europeenne-appelle-la-france-a-revoir-la-copie-de-la-future-loi-interdisant-les-reseaux-sociaux-aux-moins-de-15-ans_8096678.html
- Die Europäische Kommission fordert Frankreich auf, seinen Gesetzentwurf zu überarbeiten, der die Nutzung sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige verbietet
- Statement by President von der Leyen with the co-chairs of the special panel on child safety online
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/statement_26_1590
- Erklärung von Präsidentin von der Leyen mit den Ko-Vorsitzenden des Sonderausschusses für die Sicherheit von Kindern im Internet
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_26_1590
- Proposition de loi visant à protéger les mineurs des risques auxquels les expose l’utilisation des réseaux sociaux (dépôt le mardi 18 novembre 2025)
- https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/17/dossiers/proteger_mineurs_reseaux_sociaux_17e
- Gesetzesentwurf zum Schutz von Minderjährigen vor den Risiken, denen sie durch die Nutzung sozialer Netzwerke ausgesetzt sind (eingereicht am Dienstag, dem 18. November 2025)
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.