Estland
[EE] Parlament ändert Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, um Mehrheit an Fachleuten im Verwaltungsrat des estnischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchzusetzen
IRIS 2026-7:1/12
Sergei Bondarev
Unabhängiger Experte
Am 17. Juni 2026 verabschiedete das estnische Parlament (Riigikogu) mit 60 zu 25 Stimmen Änderungen des estnischen Rundfunkgesetzes (Eesti Rahvusringhäälingu seadus), durch die die Zusammensetzung des Verwaltungsates des estnischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters (Eesti Rahvusringhääling – ERR) neu geregelt wurde. Präsident Alar Karis verkündete das Gesetz am 2. Juli 2026, warnte dabei aber gleichzeitg öffentlich, dass die Änderungen zwar nicht im Widerspruch zur Verfassung stünden, jedoch die Pressefreiheit beeinträchtigen könnten, falls politische Parteien Ratsmitglieder ernennen würden, die eher Parteiinteressen als öffentliche Interessen vertreten.
Der ERR-Verwaltungsrat ist das höchste Leitungsgremium des Rundfunkveranstalters. In seiner bisherigen Zusammensetzung bestand er aus je einem Vertreter jeder Fraktion sowie vier anerkannten Fachexperten. Während der Änderungsantrag ursprünglich als Gesetzentwurf (819 SE) von der Sozialdemokratischen Partei und einzelnen Abgeordneten mit dem erklärten Ziel, die Vertretung beider Geschlechter im Rat sicherzustellen, eingebracht wurde, fügte der Kulturausschuss des Parlaments im Laufe des Ausschussverfahrens Bestimmungen hinzu, die auf die politische Unabhängigkeit des Rates abzielten, darunter die Regel, dass die Zahl der Fachmitglieder die Zahl der Fraktionsvertreter um einen übersteigen muss. Bei der derzeitigen Zusammensetzung aus sechs Fraktionen erfordert dies drei zusätzliche Fachmitglieder. Am 17. August 2026 soll ein offenes Auswahlverfahren für die neuen Expertenposten beginnen; das Parlament wird voraussichtlich im Herbst über die Ernennungen entscheiden.
Die Verabschiedung wurde aus verfahrensrechtlichen Gründen angefochten. Die Isamaa-Fraktion forderte den Präsidenten auf, das Gesetz nicht zu verkünden. Sie begründete dies damit, dass eine unmittelbar vor der zweiten Lesung eingebrachte inhaltliche Änderung zur Vergrößerung des Verwaltungsrates nach der parlamentarischen Geschäftsordnung die Lesung hätte unterbrechen müssen. Der Präsident verkündete das Gesetz dennoch und verband die Entscheidung mit dem oben erwähnten Hinweis zur Pressefreiheit. Er betonte, dass es angesichts der Rolle des ERR in der estnischen Gesellschaft unerlässlich sei, die Unabhängigkeit des Rates und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rundfunkveranstalter zu stärken.
Die geänderten Vorschriften zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates gelten für die Ernennungen im Rahmen des im August stattfindenden Auswahlverfahrens und die anschließenden parlamentarischen Beschlüsse. Die Anforderungen hinsichtlich der Fachmehrheit und der Geschlechterparität gelten ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Referenzen
- Act amending the Estonian Public Broadcasting Act, Bill 819 SE
- Gesetz zur Änderung des estnischen Rundfunkgesetzes, Gesetzentwurf 819 SE
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.