Griechenland

[GR] Neues Gesetz zur Umsetzung des EMFA über die Zulassung regionaler Fernsehsender

IRIS 2026-7:1/16

Alexandros Oikonomou

Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat

Nach der Annahme eines Gesetzes zur Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (European Media Freedom Act -EMFA) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im November 2025 (siehe IRIS 2026-1:1/15) wurde am 11. Juni 2026 vom griechischen Parlamentein neues Gesetz verabschiedet, das eine zusätzliche Bestimmung zur Umsetzung des EMFA enthält. Diese Bestimmung regelt die Vergabe von Sendelizenzen an regionale Fernsehsender.

Das Gesetz 5308/2026 schafft in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 2 der EMFA-Verordnung die nationale Datenbank für das Eigentum an allen Arten von Medien ab (Zeitungen, Websites, Radio- und Fernsehmedien aller Art, on- oder offline ). In dieser Datenbank werden nicht nur Identitätsdaten erfasst, sondern auch die Beträge, die diese Medien aus staatlicher Werbung oder anderen staatlichen Mitteln erhalten. Die Datenbank wird vom Generalsekretariat für Kommunikation und Information verwaltet.

Hauptgegenstand des Gesetzes 5308/2026 ist die Lizenzvergabe an regionale Fernsehsender. In Griechenland gibt es 87 regionale Fernsehsender, die seit 1998 unter einem provisorischen Status des „rechtmäßigen Betriebs“ senden. Dieser Status wurde vom Obersten Verwaltungsgericht angefochten (IRIS 2011-1:1/34). Das neue Gesetz ersetzt  das bisherige Versteigerungsverfahren durch durch ein Prüfverfahren. Geprüft wird die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (Mindestanzahl an Mitarbeitern, Inhalte und eingezahltes Kapital) Die Bewertung der Bewerber durch ein Punktesystem („Beauty Contest“) findet nur statt, wenn die Anzahl der Bewerber die für jedes Gebiet vorgesehene Anzahl an Lizenzpositionen übersteigt. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Lizenznehmer einen jährlichen Betrag an die unabhängige Medienbehörde (Εθνικό Συμβούλιο Ραδιοτηλεόρασης - ESR) entrichten: (zum Beispiel EUR 60 000 für die Gebiete Athen und Thessaloniki).

Das neue Gesetz führt DVB-T2 als neue Übertragungstechnik ein; dies erhöht die Kapazität jeder Frequenz und verändert die Anzahl der in jeder Region verfügbaren Lizenzen. Es sieht vor, dass diese Lizenzen für die Übertragung in High Definition vergeben werden. Eine Bestimmung, die einen klaren Zeitplan für den Übergang zu diesem neuen Standard festlegt, enthält das Gesetz jedoch nicht.


Referenzen

  • NOMOΣ ΥΠ’ ΑΡΙΘΜ. 5308, Αδειοδότηση παρόχων περιεχομένου επίγειας ψηφιακής τηλεοπτικής ευρυεκπομπής ελεύθερης, 11 Ιουνίου 2026
  • https://search.et.gr/el/fek/?fekId=800191
  • Gesetz Nr. 5308/2026, Zulassung von Anbietern frei empfangbarer Inhalte, 11. Juni 2026

Verknüpfte Artikel

IRIS 2026-1:1/15 [GR] Neues Gesetz zur Umsetzung der EMFA-Vorschriften und zur Stärkung des öffentlichen Rundfunkveranstalters

IRIS 2011-1:1/34 [GR] Oberster Gerichtshof verlangt neue Ausschreibungen für Fernsehlizenzen

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.