Ungarn

[HU] Neues Gesetz zur Einschränkung politischer Werbung, die zu Hass aufstachelt, und zur Regulierung der Platzierung kommerzieller Werbung

IRIS 2026-7:1/17

Kinga Sorbán

Universität für öffentlichen Dienst

Neu eingeführte gesetzliche Bestimmungen haben die bisherigen regulatorischen Rahmenbedingungen für politische Botschaften, die kommunalen ästhetischen Kriterien für kommerzielle Werbung sowie bestimmte Investitionsvorschriften in Ungarn erheblich verändert. Das Gesetz XX von 2026 über die Einschränkung politischer Werbung, die zu Hass aufstacheln kann, über die Gewährleistung der Einpassung wirtschaftlicher Werbung in das Stadtbild sowie über die Änderung bestimmter Investitionsvorschriften wurde Ende Juni 2026 verabschiedet; seine wichtigsten Bestimmungen traten am 27. Juni 2026 in Kraft. Das Gesetzespaket überarbeitet den bestehenden Rechtsrahmen in den Bereichen öffentliche Kommunikation, Medienverwaltung und Raumplanung. Es aktualisiert zentrale Bestandteile des Gesetzes CIV von 2010 über die Pressefreiheit und die Grundregeln für Medieninhalte (Pressegesetz – Smtv.) sowie des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation (Mediengesetz – Mttv.).

Die neu verabschiedeten Gesetzesänderungen führen folgende Neuerungen im bisherigen Rechtsrahmen ein:

– Verbot politischer Werbung außerhalb des Wahlkampfs und Einschränkungen der Infrastruktur: Das Gesetz verschärft die bestehenden Vorschriften und führt ein striktes, ausdrückliches Verbot der Verbreitung politischer Werbung außerhalb der offiziellen Wahlkampfzeiten ein. Darüber hinaus schränkt das Gesetz die für politische Botschaften verfügbare physische Infrastruktur strukturell ein, indem es die Anbringung politischer Werbung oder Werbeträger an öffentlichen Lichtmasten verbietet. Parallel dazu wird die Verantwortlichkeit der Medien hinsichtlich der Bewertung von Hassbotschaften ausgeweitet. Das Gesetz führt wesentliche operative Anpassungen und qualitative Beschränkungen innerhalb der Grundlagentexte des nationalen Medienrechts ein. Es sieht nun im Pressegesetz (Smtv.) strenge Verbote für die Veröffentlichung politischer Werbung vor, die Elemente oder Äußerungen enthält, die als geeignet angesehen werden, Hass gegen bestimmte Gruppen, nationale, ethnische oder religiöse Gemeinschaften oder verfassungsrechtliche Werte zu schüren – und zwar sowohl in Print- als auch in Online-Presseprodukten –, wobei Redakteuren und Verlagen die direkte verwaltungsrechtliche Verantwortung auferlegt wird, nicht konforme Inhalte zu entfernen. Gleichzeitig wird das Mediengesetz (Mttv.) geändert, um ein striktes gesetzliches Verbot der Ausstrahlung politischer Werbung in linearen und nichtlinearen Mediendiensten außerhalb der offiziell festgelegten Wahlkampfzeiten durchzusetzen, verbunden mit erweiterter Verantwortlichkeit hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde und der sittlichen Entwicklung Minderjähriger.

– Neue Ex-ante-Prüfungs- und Durchsetzungsverfahren: Die Änderung legt konkrete, beschleunigte Verwaltungs- und Durchsetzungsverfahren für die Umsetzung dieser aktualisierten Werbegrenzen fest. Gemäß den neu hinzugefügten Bestimmungen können Mediendiensteanbieter beim Medienrat der Nationalen Medien- und Infokommunikationsbehörde (NMHH) einen Ex-ante-Antrag stellen, um innerhalb von 15 Tagen eine offizielle Verwaltungsentscheidung zu erhalten, in der festgestellt wird, ob eine bestimmte Bekanntmachung eine verbotene politische Werbung, eine verbotene Bekanntmachung von öffentlichem Interesse oder eine verbotene themenbezogene/soziale Werbung darstellt. Rundfunkveranstalter sind rechtlich an diese Entscheidungen gebunden; wird ein Inhalt als verboten eingestuft, ist dessen Ausstrahlung untersagt; bei Nichteinhaltung haftetder Anbieter unmittelbar für den Inhalt. Darüber hinaus ermöglicht ein neuer öffentlicher Durchsetzungsmechanismus jeder Person, beim NMHH-Büro eine förmliche Beschwerde bezüglich rechtswidriger politischer Plakate einzureichen. Nach Prüfung der Beschwerde ist die Behörde befugt, das vorschriftswidrige Plakat sofort entfernen zu lassen und Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zum Fünfzigfachen des gesetzlichen monatlichen Mindestlohns gegen die für die Anbringung verantwortliche Person oder die Einrichtung zu verhängen, in deren Interesse der Verstoß begangen wurde. Die Regulierungsaufsicht und die formelle Aufsichtsbefugnis des Medienrats werden ausdrücklich auf alle Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit politischer Werbung, Ankündigungen und politischen Plakaten ausgeweitet.

– Die verpflichtende Entfernung vorschriftswidriger Werbeträger: Zur Durchsetzung führt das Gesetz durch die Änderung des Gesetzes I von 1988 über den öffentlichen Straßenverkehr eine Übergangsbestimmung ein. Vermittler, Werbetreibende und öffentliche Anbieter sind an eine strenge gesetzliche Frist gebunden, alle Werbetafeln, Werbeanlagen und Anzeigeeinrichtungen, die unter die neuen Verbote hinsichtlich Stadtbild und politischer Inhalte fallen, bis zum 31. Dezember 2026 vollständig abzubauen und zu entfernen.

– Die städtebauliche Einbindung kommerzieller Werbung: Das Gesetz beendet den Flickenteppich an kommunalen Verordnungen und legt einheitliche undverbindliche kommunale Anforderungen an Ästhetik und bauliche Gestaltung für kommerzielle und wirtschaftliche Werbung fest. Diese Bestimmungen gestalten die Regeln zur Wahrung der städtebaulichen Integrität neu, indem sie präzise technische Beschränkungen für die Platzierung, die Abmessungen, die Dichte und die allgemeine visuelle Wirkung von Werbetafeln, Außenanzeigen und kommerziellen Werbeanlagen im öffentlichen Raum einführen.


Referenzen

  • 2026. évi XX. törvény a gyűlöletkeltésre alkalmas politikai reklámok visszaszorításáról, a gazdasági reklámok településképi illeszkedésének biztosításáról, valamint egyes beruházási szabályok módosításáról
  • https://njt.jog.gov.hu/jogszabaly/2026-20-00-00
  • Gesetz Nr. XX von 2026 über die Einschränkung politischer Werbung, die zu Hass aufstacheln kann, über die Gewährleistung der Einpassung wirtschaftlicher Werbung in das Stadtbild sowie zur Änderung bestimmter Investitionsvorschriften

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.