„Stop Killing Videogames“: Die Antwort der Europäischen Kommission auf die Bürgerinitiative
IRIS 2026-7:1/24
Joan Ramon Rodriguez-Amat
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Am 16. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Antwort auf die Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames (Videospielzerstörung stoppen)“, für die in mindestens sieben Mitgliedstaaten über 1,29 Millionen Unterschriften gesammelt wurden (ECI(2024)000007). Bürgerinitiativen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/788 sollen es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, neue EU-Rechtsvorschriften zu fordern. In diesem Fall lautete die Forderung, dass Herausgeber Spiele nach Einstellung des kommerziellen Supports in einem spielbaren Zustand belassen sollen und dass die Ferndeaktivierung von Spielen nach dem Verkauf verhindert werden sollte. Die Kampagne war insbesondere eine Reaktion auf die umstrittene Abschaltung von Ubisofts The Crew im April 2024, durch die allen Käufern der Zugriff verwehrt wurde und die in Gamer-Communities Empörung auslöste. Sie führte zudem zu einem Gerichtsverfahren, das von der Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir in Frankreich angestrengt wurde(31.03.2026), die sich bereits mit ähnlichen Themen wie beispielsweise dem Kampf gegen die geplante Obsolenz von Nintendo-Switch-Controllern (04.04.2023) befasst hatte.
Die Kommission bestätigte die Bedeutung von Verbrauchererwartungen im Bereich digitaler Spiele und hob hervor, dass sich wandelnde Geschäftsmodelle – wie beispielsweise „Live-Service“-Spiele – neue Fragen hinsichtlich Eigentum und Zugang aufwerfen. In ihrer Stellungnahme erkannte die Kommission jedoch die Bedeutung der Videospielbranche an und stellte fest, dass der Rechtsrahmen für geistiges Eigentum es den Rechteinhabern weiterhin freistellt, zu bestimmen, ob und wie ihre geschützten Werke genutzt werden dürfen.
Darüber hinaus stützte die Kommission ihre Antwort auf die bereits bestehenden ausreichenden Verbraucherschutzmaßnahmen, darunter die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) 2005/29/EG, die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie die Richtlinie über digitale Dienste (EU) 2019/770:
„Jegliche Regulierungsmaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Videospiele nach der Einstellung von Online-Diensten weiterhin funktionieren oder erhalten bleiben, müssten daher gegen die Rechte der Verbraucher, die Rechte der Inhaber der betreffenden Rechte des geistigen Eigentums und die damit verbundenen vertraglichen Vereinbarungen sowie gegen die berechtigten Interessen der Rechteinhaber abgewogen werden.“ (S. 9)
Anstatt Rechtsvorschriften vorzuschlagen, hat sich die Kommission daher verpflichtet, „gemeinsam mit der Branche die Möglichkeit zu prüfen, einen Verhaltenskodex zur Selbstregulierung auszuarbeiten, um bessere Standards für die Einstellung von Spielen zu fördern“ (S. 12) sowie mit Verbraucherschutzbehörden zusammenzuarbeiten, um das Bewusstsein für die geltenden Verbraucherrechte zu stärken.
Obwohl keine neuen rechtlichen Anforderungen vorgeschlagen werden, betont die Kommission die Bedeutung der Branche im europäischen Kontext, und das Thema bleibt auf der EU-Agenda. Die Initiative könnte weiterhin Einfluss auf laufende Gesetzgebungsdiskussionen nehmen, beispielsweise auf dasnoch in Ausarbeitung befindlichen Gesetz über digitale Fairness, das darauf abzielt, unrechtmäßige "dunkle Muster" (dark patterns) zu bekämpfen und ethisches Design zu fördern, und damit das kürzlich verabschiedeten Gesetz über digitale Märkte sowie das Gesetz über digitale Dienste ergänzt.
Die Antwort der Europäischen Kommission steht im Einklang mit der Reaktion auf eine ähnliche britische Initiative (UK, Juli 2024), auf die die Regierung wie folgt antwortete: „Es gibt keine Pläne, das britische Verbraucherrecht in Bezug auf die Deaktivierung von Videospielen zu ändern. Wer Spiele verkauft, muss die geltenden verbraucherrechtlichen Vorschriften einhalten, und wir werden diese Angelegenheit weiterhin im Auge behalten.“ In Kalifornien hingegen verpflichtet der kürzlich erlassene Protect Our Games Act (AB 1921 – Digitale Spiele: Normale Nutzung) Herausgeber, die digitale Spiele oder herunterladbare Inhalte innerhalb des Staates verkaufen, dazu, drei Jahre lang nach dem letzten Verkauf oder Download Zugang im Rahmen der „normalen Nutzung“ zu gewähren. Wird ein Spiel eingestellt, müssen die Herausgeber Maßnahmen anbieten, die ein weiteres Spielen ermöglichen – insbesondere durch die Bereitstellung eines Offline-Modus oder die Zulassung von Community-Servern –, sofern dies nicht aus Sicherheits- oder rechtlichen Gründen unmöglich ist (AB 1921). Der Ständige Ausschuss des Senats für Wirtschaft, freie Berufe und wirtschaftliche Entwicklung verabschidete den Gesetzentwurf am 29. Juni 2026. Dies spiegelt die sich abzeichnende globale Denkweise in Bezug auf Verbraucherrechte und digitales Eigentum wider, die die Videospielbranche zum Kampfplatz werden lassen.
Referenzen
- Commission will engage with industry following European Citizens' Initiative on the disabling of videogames by publishers
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1369
- Kommission geht nach Europäischer Bürgerinitiative zum Abschalten von Videospielen durch Herausgeber auf die Branche zu
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.