Zypern

[CY] Gesetzentwurf zu Regelungen für Video-Sharing-Plattform-Diensten mit Sitz in der Republik Zypern

IRIS 2024-3:1/19

Antigoni Themistokleous

Zypriotische Rundfunk und Fernsehbehörde

Mit der Änderung des Gesetzes über Hörfunk- und Fernsehorganisationen 7(I)/1998 vom Dezember 2021 wurde die Richtlinie 2018/1808/EU über audiovisuelle Mediendienste in nationales Recht der Republik Zypern (RZ) umgesetzt. Mit der Umsetzung und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde die zyprische Hörfunk- und Fernsehbehörde (CRTA) zur zuständigen Behörde für die Sicherstellung und Durchsetzung der Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Anbieter von Video-Sharing-Plattformen (VSP) in ihrem Zuständigkeitsbereich. Es sei daran erinnert, dass einige der - gemessen an den Einnahmen und Nutzern - größten VSP-Anbieter, die Unterhaltungsinhalte für Erwachsene verbreiten, in der RZ niedergelassen sind und somit in die Zuständigkeit der CRTA fallen.

Teil IXA des Gesetzes 7(I)/1998 bezieht sich auf die Bestimmungen, die für VSP-Dienste gelten; Artikel 32F(1) sieht die Verpflichtung der VSP-Anbieter vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um a) Minderjährige vor Programmen, nutzergenerierten Videos und audiovisueller kommerzieller Kommunikation zu schützen, die ihre körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können, und (b) die breite Öffentlichkeit vor Programmen, nutzergenerierten Videos und audiovisueller kommerzieller Kommunikation zu schützen, die zu Gewalt oder Hass aufstacheln oder öffentlich zu terroristischen, kinderpornografischen sowie rassistischen und fremdenfeindlichen Straftaten aufrufen. Artikel 32G erweitert die Befugnis der CRTA, bei Verstößen gegen das Gesetz verwaltungsrechtliche Sanktionen, auch finanzieller Art, gegen VSP-Anbieter zu verhängen.

In Ausübung ihrer Befugnisse, die sich aus Artikel 51 des Gesetzes 7(I)/1991 ergeben, beschloss die CRTA, mit der Ausarbeitung von Regelungen für VSP-Dienste fortzufahren, um unter anderem mögliche Verstöße gegen das Gesetz durch VSP-Anbieter zu prüfen und Sanktionen zu verhängen.

Der Gesetzentwurf zu den Regelungen für VSP-Dienste enthält Artikel zu folgenden Punkten:

- Verpflichtung der Anbieter, der CRTA ein Meldeformular vorzulegen [auf der Grundlage von Art. 32(E)(7) des Gesetzes], und Erläuterung des Verfahrens zur Prüfung und Bewertung dieses Formulars durch die CRTA.

- Einstufung der VSP-Dienste in verschiedene Kategorien auf der Grundlage des eingereichten Meldeformulars und der vom jeweiligen VSP-Dienst verbreiteten Inhalte (einschließlich nutzergenerierter Videos).

- Prüfung und Bewertung der Angemessenheit der Maßnahmen, die von den VSP-Anbietern gemäß ihrer Verpflichtung aus Artikel 32F des Gesetzes 7(I)/1998 (in der geänderten Fassung) ergriffen werden.

- Untersuchung möglicher Verstöße gegen das Gesetz und die Regelungen durch VSP-Anbieter. Dieser Artikel erläutert im Detail das schrittweise Verfahren, das zu befolgen ist, wenn die CRTA entweder von Amts wegen oder nach Hinweisen mögliche Verstöße von VSP-Anbietern, die ihrer Zuständigkeit unterliegen, gegen das Gesetz und die Regelungen prüft.

Am 20. Dezember 2023 eröffnete die CRTA die öffentliche Konsultation zum Gesetzentwurf zu den Regelungen für VSP-Dienste, die bis zum 30. Januar 2024 lief. Interessenträger, unter anderem die in der RZ ansässigen VSP-Anbieter, der Beauftragte für die Rechte des Kindes und das Büro des Beauftragten für den Schutz personenbezogener Daten, wurden aufgefordert, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Im nächsten Schritt werden die Daten und die im Rahmen der öffentlichen Konsultation gewonnenen Erkenntnisse zusammengetragen und analysiert, sodass der Gesetzentwurf zu den Regelungen endgültig festgelegt ist. Im Anschluss daran wird der Gesetzentwurf dem Juristischen Dienst der RZ zur Untersuchung und Prüfung und anschließend dem Ständigen Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Erörterung vorgelegt, bevor er vom Plenum der Abgeordnetenkammer durch Abstimmung gebilligt wird. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik werden die Regelungen in Kraft gesetzt.


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.