Österreich

[AT] Neue Servicestelle für künstliche Intelligenz in der RTR-GmbH

IRIS 2024-2:1/28

Krisztina Rozgonyi

Institut für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung (CMC) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Universität Klagenfurt

Das KI-Gesetz der EU wird massive Auswirkungen auf Österreich haben. Die Regierung hat allerdings beschlossen, nicht weitere zwei Jahre bis zum Inkrafttreten des EU-Rechts zu warten, sondern auf nationaler Ebene auf die Herausforderungen der künstlichen Intelligenz (KI) zu reagieren und sich rechtzeitig darauf vorzubereiten. Noch vor Inkrafttreten des EU-KI-Gesetzes wird Österreich aus Transparenzgründen eine Kennzeichnungspflicht für KI-Systeme einführen. Zu diesem Zweck wurde bereits eine Studie zum Einsatz von KI-Anwendungen in den Bundesministerien durchgeführt.

So wurde im Dezember 2023 eine Novelle des KommAustria-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes in das österreichische Parlament eingebracht, die die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), welche die österreichische Regulierungsbehörde KommAustria operativ unterstützt, als zentrale Servicestelle für KI benennt. Ziel der Einrichtung dieser KI-Servicestelle ist es, einschlägiges Fachwissen aufzubauen und ein breites Informations- und Beratungsangebot für KI-Projekte und -Anwendungen in den Bereichen Medien, Telekommunikation und Post bereitzustellen, unter anderem über ein Informationsportal. Dazu gehören beispielsweise Informationen über regulatorische Rahmenbedingungen und etwaige Auswirkungen von KI auf die Cybersicherheit, die Durchführung von Studien und Analysen, die Bereitstellung von Leitlinien für den Einsatz von KI im Mediensektor einschließlich Best-Practice-Modellen, die Beratung öffentlicher und privater Rechtsträger und der regelmäßige Austausch mit Marktteilnehmern im Mediensektor.

Die KI-Servicestelle wird von einem designierten KI-Beirat unterstützt, der die Bundesregierung auch bei der Umsetzung des KI-Gesetzes der EU und der Nutzung von KI-Möglichkeiten berät. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

- Beratung zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der KI, einschließlich ethischer und sozialer Aspekte,

- Beobachtung der technologischen Entwicklung von KI innerhalb und außerhalb der Europäischen Union und

- Unterstützung der Regierung bei der Festlegung strategischer Ziele und der Entwicklung politischer Linien im Rahmen des KI-Strategieforums.

Der Beirat soll aus elf Mitgliedern bestehen (sieben von ihnen wurden bereits ernannt), die über umfangreiche Erfahrungen und Fachwissen in den Bereichen Ethik, Forschung, Wirtschaft, Recht und Technologie verfügen. Das jährliche Budget für die Servicestelle beträgt EUR 700 000. Nach Spanien und den Niederlanden ist Österreich das dritte Land in Europa, das eine solche KI-Servicestelle einführt.

Österreich plant darüber hinaus, Anfang 2024 einen „regulatorischen Sandkasten“ - ein Experimentierfeld für KI - einzurichten. Ziel ist es, mögliche Regulierungsmaßnahmen in einem kontrollierten Umfeld weiter zu testen.


Referenzen




Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.