Bulgarien

[BG] Bulgarien setzt Richtlinie 2019/789 und Richtlinie 2019/790 um

IRIS 2024-1:1/14

Nikola Stoychev

Dimitrov, Petrov & Co., Anwaltskanzlei

Am 1. Dezember 2023 wurde das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Закон за изменение и допълнение на Закона авторското право и сродните му права) im Staatsanzeiger verkündet.

Mit dem Gesetz werden die Bestimmungen 1) der Richtlinie 2019/789 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie 2) der Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt umgesetzt.

Zum Zusammenhang: Der Umsetzungsprozess in Bulgarien begann im Juni 2020 mit vom Ministerium für Kultur (Министерство на културата) initiierten Konsultationen zu einem Vorentwurf. Auf dieser Grundlage veröffentlichte das Kulturministerium im September 2021 einen aktualisierten Entwurf für eine offizielle öffentliche Konsultation. Zu diesem Zeitpunkt waren die Umsetzungsfristen bereits verstrichen und die Europäische Kommission hatte Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien und 22 weitere Mitgliedstaaten eingeleitet.

Im Anschluss an die Konsultationen wurde ein endgültiger Entwurf von der Regierung gebilligt und dem Parlament vorgelegt. Das Gesetz wurde schließlich am 23. November 2023 vom Parlament verabschiedet.

Während des langen Umsetzungszeitraums (sowohl vor der Einbringung ins Parlament als auch danach) reichten relevante Interessenträger (einschließlich Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, internationale Medien- und Technologieunternehmen und andere, die von den neuen Vorschriften betroffen wären) zahlreiche Stellungnahmen und Änderungsvorschläge ein. Einerseits trugen die gegensätzlichen Interessen der verschiedenen Betroffenen und die Kontroversen über einige der Richtlinientexte erheblich zur Verzögerung bei. Andererseits brachten sich Interessenträger in allen Phasen aktiv ein und halfen so in gewissem Maße, einige Kontroversen beizulegen, um zu einem ausgewogenen endgültigen Text zu gelangen.

Das Gesetz setzt letztendlich die verbindlichen Anforderungen der Richtlinien 2019/789 und 2019/790 sowie eine Reihe von Bestimmungen um, die in das Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten gestellt wurden. Darüber hinaus sieht es Änderungen von Bestimmungen vor, die nicht von den EU-Richtlinien erfasst sind. Im Folgenden wird ein kurzer, nicht abschließender Überblick über die neuen Bestimmungen gegeben:

- Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Ausnahmen vom Urheberrecht nicht umgangen werden können und entsprechende Vereinbarungen als nichtig betrachtet werden.

- Das Gesetz führt neue Vorschriften für die Übertragung von Programmen durch Direkteinspeisung ein.

- Es enthält zudem neue und wichtige Definitionen für die Übertragung, Weiterverbreitung usw. von Programmen.

- Das Gesetz enthält Ausnahmen vom Urheberrecht für:

• Text- und Datenmining für wissenschaftliche Forschungszwecke,

• die Nutzung von Werken und anderen Schutzgegenständen bei digitaler und grenzüberschreitender Lehrtätigkeit,

• die Erhaltung des kulturellen Erbes,

• Zitate, Kritik und Rezensionen,

• die Verwendung zum Zweck der Karikatur, der Parodie oder der Pastiche.

- Artikel 17 der Richtlinie 2019/790 über die Haftung von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten wurde umgesetzt.

- Mit dem Gesetz wird die bisherige Vorschrift abgeschafft, wonach Werke lediglich für einen Zeitraum von zehn Jahren genutzt werden können. Diese Einschränkung war ein erhebliches Hindernis für Softwareentwickler und andere Beteiligte, die auf die Nutzung von Werken angewiesen sind.

- Das Gesetz sieht die Vorschriften zum „Herkunftslandprinzip“ auch für ergänzende Online-Dienste vor.

- Das Gesetz erkennt nun die Rechte von Verlagen von Presseveröffentlichungen an.

Viele der Änderungen lehnen sich also sehr eng an den Wortlaut der Richtlinien an und sind grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Einige der Änderungen langjähriger nationaler Bestimmungen, die nicht von den Richtlinien erfasst werden, sind besonders zu würdigen. Sie stellen einen bedeutenden Fortschritt in Bezug auf die Modernisierung der nationalen Gesetzgebung und die Abschaffung veralteter, darin verankerter Auffassungen dar.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.